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Kurbewilligung - anderer Kurort - Widerspruch

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bella
Morbus Basedow/ Hash...
weiblich50+
Beitrag:

Beitrag

 (p59410)
Verfasst am: 08. Mai 2008, 18:48
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Hallo Beate,

ist ja super Laughing
Dann erhol dich gut.

Liebe Grüße
bella
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GrischuOffline
Anmeldung: 29.12.06
Beiträge: 34
Papill. SD-Ca, Dez 06
Rheinland-Pfalz
weiblich40+
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Beitrag

 (p59442)
Verfasst am: 09. Mai 2008, 11:49
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Hallöchen,

ich wollte euch mal nach den vielen negativen Erfahrungen auch mal Mut machen und habe was positives zu dem Thema zu berichten.

Nachdem ich bereits voriges Jahr in Bad Homburg zur Kur war, habe ich für dieses Jahr auch noch einmal eine Kur beantragt, da noch einigiges im Argen liegt und habe sogar den Mut gehabt als Wunschklinik die Schwabenlandklinik in Isny anzugeben. Den Antrag habe ich vor 2 1/2 abgeschickt und heute habe ich die Genehmigung für meine Kur bekommen und das sogar in Isny. Manchmal hat man doch auch so bischen Glück.

Liebe Grüße
Grit
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Gast
Beitrag:

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 (p59675)
Verfasst am: 18. Mai 2008, 12:54
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BeateDue hat folgendes geschrieben:
Hallo Ihr Lieben,

erstmal danke für die ironischen Glückwünsche zu meiner Kurbewilligung.

Zu früh gefreut, am 15. Juli geht es auf nach Borkum.

Der Widerspruch ging glatt durch, ohne irgendwelche Nachfragen, hat mich ein wenig gewungert, aber erst ein Mal sehr gefreut.

Meine Tochter kommt mich in der letzten Kurwoche besuchen, habe ein preiswertes Zimmer ganz in der Nähe der Klinik gefunden. So jetzt kann ich mich entspannt zurück lehnen und die wunderschönen Tage hier genießen.

Euch allen auch so viel Glück

BeateDue



Hallo BeateDue.
Ich bin durch Zufall bei der Suche nach "Kurbewilligung anderer Kurort" hier gelandet.
Ich habe Asthma und starke Allergien, allerdings auch Orthopädische und HNO Beschwerden. War vor 4 Jahren schon einmal auf Borkum und dachte ich käme wieder dort hin, weil danach ging es mit wieder richtig gut. Jetzt soll ich im August in den Schwarzwald, was soll ich denn da, mit Schawarzwaldluft inhalieren??
Was hats Du denn in den Widerspruch geschrieben oder soll den lieber meine Ärztin schreiben. Ich will auf keinen Fall in den Schwarzwald. Über eine kurze Info würde ich micht freuen.


Tanja
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JanOffline
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Anmeldung: 06.06.01
Beiträge: 1610
Follik. SD-Ca; OP 04...
Düsseldorf
männlich60+
Beitrag:

Beitrag@ Gast Tanja

 (p59721)
Verfasst am: 19. Mai 2008, 22:36
Antworten mit Zitat

Liebe Tanja (Gast),
du hattest hier gepostet und dafür um Antwort gebeten und (d)eine (?) persönliche Mail-Adresse öffentlich hinterlassen. Das ist bei uns nicht üblich, da wir das Forum und die Besucher vor Spam etc. schützen wollen. Deshalb habe ich deinen Beitrag zunächst herausgenommen; ich gehe davon aus, dass Harald (Moderator) deine Mail-Adressse herausnehmen und den Beitrag wieder einstellen wird.

Du solltest eine der folgenden Möglichkeiten wählen:
- Falls du dich nicht anmelden willst, kannst du als Gast posten und warten, ob dir darauf im Forum jemand antwortet.
- Falls du jemanden persönlich ansprechen und von ihm eine Antwort möchtest, solltest du dich anmelden (kost nix, verpflichtet auch zu nix, siehe Link innerhalb des ForumsBeitrag ). Dann kannst du per PM oder Mail kommunizieren, ohne dass jeder Anonyme deine Mail-Adresse erfährt.

Alles Gute!
_________________
Herzliche Grüße
Jan

P.S.:
Auch als Link innerhalb des ForumsFördermitglied hilfst Du unserem Link innerhalb des ForumsVerein sehr.
Schon mit 5 Euro im Jahr bist du dabei !
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BeateDueOffline
Anmeldung: 20.10.02
Beiträge: 284
Pap. T3m, N1b, Mx
NRW
weiblich50+
Beitrag:

BeitragKurbewilligung

 (p59724)
Verfasst am: 20. Mai 2008, 08:05
Antworten mit Zitat

Hallo Gast Tanja,

ich habe in den Widerspruch geschrieben, dass diese Kurklinik in Zusammenarbeit mit meinem Hausarzt ausgesucht wurde ( habe Ihn davon unterrichtet ), bei mir kamen ja einige Indikationen zusammen.

In deinem Fall würde ich vieleicht so argumentieren, dass in der Klinik ja schon Befunde vorliegen würden.
Du hast ein Wunsch und Wahlrecht, ich habe da einen Formulierung aus den Internet Übernommen:

Ich möchte entsprechend meiner Indikation meine Rehabilitationsmaßnahme auf Grund meines Patientenwunsch- und Wahlrechts nach SGB V § 1 (2), SGB IX § 9 (1), SGB 1 § 33 (1), GG Art. 2 (2) in der ...................................durchführen. Ich bitte um die entsprechende Kostenzusage. Sollte die nicht möglich sein, bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme.

Manchmal hilft auch ganz einfach, dass man widerspricht.

Viel Glück bei deinem Widerspruch.

BeateDue
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Profil anzeigen Private Nachricht senden  Drucke nur diesen Beitrag von BeateDue Kurbewilligung
Gast
Beitrag:

BeitragRe: @ Gast Tanja

 (p59884)
Verfasst am: 25. Mai 2008, 11:42
Antworten mit Zitat

Jan hat folgendes geschrieben:
Liebe Tanja (Gast),
du hattest hier gepostet und dafür um Antwort gebeten und (d)eine (?) persönliche Mail-Adresse öffentlich hinterlassen. Das ist bei uns nicht üblich, da wir das Forum und die Besucher vor Spam etc. schützen wollen. Deshalb habe ich deinen Beitrag zunächst herausgenommen; ich gehe davon aus, dass Harald (Moderator) deine Mail-Adressse herausnehmen und den Beitrag wieder einstellen wird.

Du solltest eine der folgenden Möglichkeiten wählen:
- Falls du dich nicht anmelden willst, kannst du als Gast posten und warten, ob dir darauf im Forum jemand antwortet.
- Falls du jemanden persönlich ansprechen und von ihm eine Antwort möchtest, solltest du dich anmelden (kost nix, verpflichtet auch zu nix, siehe Link innerhalb des ForumsBeitrag ). Dann kannst du per PM oder Mail kommunizieren, ohne dass jeder Anonyme deine Mail-Adresse erfährt.

Alles Gute!



Danke, das wußte ich nicht, befinde mich zum erstan mal in einem Forum.

Gruße
Tanja
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Gast
Beitrag:

BeitragRe: Kurbewilligung

 (p59885)
Verfasst am: 25. Mai 2008, 11:43
Antworten mit Zitat

BeateDue hat folgendes geschrieben:
Hallo Gast Tanja,

ich habe in den Widerspruch geschrieben, dass diese Kurklinik in Zusammenarbeit mit meinem Hausarzt ausgesucht wurde ( habe Ihn davon unterrichtet ), bei mir kamen ja einige Indikationen zusammen.

In deinem Fall würde ich vieleicht so argumentieren, dass in der Klinik ja schon Befunde vorliegen würden.
Du hast ein Wunsch und Wahlrecht, ich habe da einen Formulierung aus den Internet Übernommen:

Ich möchte entsprechend meiner Indikation meine Rehabilitationsmaßnahme auf Grund meines Patientenwunsch- und Wahlrechts nach SGB V § 1 (2), SGB IX § 9 (1), SGB 1 § 33 (1), GG Art. 2 (2) in der ...................................durchführen. Ich bitte um die entsprechende Kostenzusage. Sollte die nicht möglich sein, bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme.

Manchmal hilft auch ganz einfach, dass man widerspricht.

Viel Glück bei deinem Widerspruch.

BeateDue





Danke dir, ich werde Bericht erstatten ob ich glück hat.

Alles gute für dich.

Tanja
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