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Karo Anmeldung: 11.04.07 Beiträge: 27 pap. SD-CA Niedersachsen  40+ |
Beitrag: (p69995)
Verfasst am: 01. März 2009, 22:31 |
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Hallo,
ich bin als Zeuge geladen. Ich habe aber nichts auszusagen und will auch nicht aussagen!!!
Bin ich verpflichtet dort zu erscheinen????
Hat jemand im Forum eine Ahnung von solchen Dingen?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
Gruß Karo |
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sofia Anmeldung: 25.04.05 Beiträge: 499 Pap. SD-CA Frankfurt am Main  60+ |
Beitrag: (p69996)
Verfasst am: 01. März 2009, 23:11 |
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Hallo Karo,
soweit mir bekannt ist, bist Du verpflichtet, als Zeuge auszusagen.
Vor vielen Jahren hat mein Bruder das einfach ignoriert und er wurde mit der "grünen Minna" abgeholt.
LG Sofia _________________
Mehr erfährt man hier ! |
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m1524
Anmeldung: 18.12.07 Beiträge: 240 Linksseitiges Struma... stuttgart  30+ |
Beitrag:  (p69998)
Verfasst am: 01. März 2009, 23:47 |
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Wer als Zeuge geladen ist muß vor Gericht erscheinen .
Kannst aber auf dem "Stuhl " sagen , das du nix gesehen hast .
Wie heißt es in den Richtersendungen : schweigen darf man nur wenn man Angehörige und/oder sich selber belastet |
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| Gast |
Beitrag:  (p69999)
Verfasst am: 02. März 2009, 09:15 |
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Hallo Karo,
Du mußt erscheinen, wirst vom Gericht über das Zeugnisverweigerungsrecht belehrt, das Du nur hast wenn Du mit Angeklagten oder im Fall eines Zivilprozesses mit einer der Parteien verwandt oder verschwägert bist usw., und wirst dann zur Person und zur Sache befragt. Wenn Du zu den Fragen des Gerichts nichts weißt, sagst Du eben das.
Bei Nichterscheinen mußt Du mit Ordnungsgeld rechnen. Nicht Du, sondern das Gericht entscheidet auf der Grundlage Deiner Antworten, ob und falls ja wieviel Du zur Aufklärung beitragen kannst.
Es muß ja Gründe geben, weshalb Du als Zeuge geladen bist. Vermutlich hat Dich jemand benannt.
Kein Stress, das geht immer professionell über die Bühne und keiner vom Gericht tut Dir was, wenn Du nichts weißt.
Es muß halt immer alles erdenklich Mögliche für die Sachaufklärung getan werden.
Gruß
ein Gast vom Fach |
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| Gast |
Beitrag:  (p70008)
Verfasst am: 02. März 2009, 10:45 |
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Hallo,
Ich war damals zur Kur,als ein kleiner Unfall passierte.Ein Autofahrer hatte nicht aufgepasst und rollte unbeabsichtigt rückwärts an einer Steigung,wo er das Auto geparkt hatte, eine Fussgängerin an und erwischte sie am Knie.Es ist gar nicht viel passiert.
Das ging dann auch alles über Gericht
Als ich dann von der Kur zu Hause war,bekam ich eine Vorladung als Zeuge.
Da ich aber sowieso nicht viel gesehen habe,schrieb mir der Arzt ein Attest,dass ich krank bin,das wurde dann an das Gericht geschickt und ich brauchte nicht zu kommen.
Gruss gela |
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Karo Anmeldung: 11.04.07 Beiträge: 27 pap. SD-CA Niedersachsen  40+ |
Beitrag: (p70010)
Verfasst am: 02. März 2009, 10:53 |
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Hallo,
vielleicht meldet sich nochmal der "Gast vom Fach"!
Ist es der Partei (Anwalt) möglich, die mich als Zeugin angegenben hat
mich wieder zu streichen. Auch der Klient möchte es!
Der Antrag zur Berufung wurde vor ca. 1 Woche ans Landgericht gestellt.
Die Ladung wurde mir also noch nicht zugestellt.
Kann es nicht vorher geregelt werden, dass ich gar nicht erst dort erscheinen muss, da ich zur Sache nichts zu sagen habe?
Lt. Aussage der Anwältin kann sie es nicht rückgängig machen, da der Antrag schon dem Gericht zugegangen ist. Stimmt das???
Gruß Karo |
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Marie Anmeldung: 25.01.06 Beiträge: 3 Papill.SD-CA pT2 pN1... Niederlausitz  50+ |
Beitrag: (p70017)
Verfasst am: 02. März 2009, 11:50 |
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]Hallo Karo,
Du bist verpflichtet, als Zeuge auszusagen.Bekommst sogar deine Fahrkosten und Arbeitssausfall wieder.., habe im letzten jahr auch als Zeuge aussagen müssen.. es war nicht schlimm...
Marie |
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koenigwinny1 Anmeldung: 07.09.08 Beiträge: 110 50+ |
Beitrag:  (p70039)
Verfasst am: 02. März 2009, 15:36 |
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Hallo Karo,
Rufe die / den Sachbearbeiter an der auf der Ladung steht und nenne dein Aktenzeichen ( steht auch auf der Ladung ). Laß dich mit dem Richter verbinden und sage ihm das du nichts weiß. ( wenn es wirklich so ist )
Verweise eventuell auf deinen Krankheitszustand und der Richter kann entscheiden, ob du erscheinen mußt, oder du eine schriftliche Abladung bekommst.
Es kommt oft auf die Sache an ( Straftat / Owi etc. ), aber da kann der Richter entscheiden und häufig hällt er eine Aussage für nicht nötig. Dadurch werden ja auch Kosten gespart.
Gruß KW |
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| Gast vom Fach |
Beitrag:  (p70047)
Verfasst am: 02. März 2009, 19:45 |
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Du kannst es so versuchen, wie koenigwinny meint, Karo.
Ich würde es allerdings schriftlich machen, denn manche Richterinnen/Richter reagieren auf solche Anrufe ziemlich verschnupft, weil sie zu häufig sind, denn viele haben einfach keine Lust auszusagen und reden sich mit Nichtwissen schon im Voraus heraus. Da kann auch die Antwort kommen, das werde sich schon im Termin zeigen, ob Du etwas Verwertbares aussagen kannst, das entscheide das Gericht. Immerhin ist Dein Name nun mal im Spiel. Außerdem muß nicht in der Verfahrensakte ein schriftlicher Vermerk über einen Anruf gemacht werden, denn am Gericht ist sowieso genug zu tun. Am besten ist es natürlich, wenn der Anwalt, der Dich als Zeugen benannt hat, zeitgleich oder wenigstens zeitnah schriftlich dem Gericht mitteilt, dass er auf Dich im Rahmen des Zeugenbeweises zum Nachweis von Tatsachen verzichtet.
Im übrigen weiß ich nicht, ob es um ein Straf- oder ein Zivilrechtsverfahren geht. Die prozessualen Regeln sind je nach Verfahrensart unterschiedlich.
Alles klar ?
Viel Glück
ein Gast vom Fach |
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Karo Anmeldung: 11.04.07 Beiträge: 27 pap. SD-CA Niedersachsen  40+ |
Beitrag: (p70684)
Verfasst am: 16. März 2009, 19:33 |
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Hallo,
an alle die mir zu dem o.g. Thema geschrieben haben!
Vielen Dank für die Info`s, jetzt kann ich die Sache etwas gelassener sehen.
Gut das es dieses Forum gibt!!!
Liebe Grüße Karo |
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koenigwinny1 Anmeldung: 07.09.08 Beiträge: 110 50+ |
Beitrag:  (p70691)
Verfasst am: 16. März 2009, 20:16 |
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Hallo Karo,
gib mal eine Rückmeldung wenn es soweit ist , was du gemacht hast und wie es dann war !!!
danke
KW  |
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