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Schwerbehinderung und Bewerbungen???

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miezeOffline
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BeitragSchwerbehinderung und Bewerbungen???

 (p70143)
Verfasst am: 04. März 2009, 18:46
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Hallo,

nach SD-Krebs habe ich einen schwerbehinderten-ausweis.
nun will ich ein paar bewerbungen schreiben. wie handhabt ihr das ganze, erwähnt ihr es? die rechtliche lage, also das ich das nicht erwähnen muß etc. ist mir schon bekannt. Nur habe ich vor mich bspw. auf einigen ämtern zu bewerben, und die sehen sowas i.d.r. ja ganz gerne um auf ihre quote zu kommen. so direkt körperlich eingeschränkt bin ich ja nicht. also wollte ich das evtl in das anschreiben reinschreiben? nur fällt mir überhaupt keine elangante formulierung ein Question . habt ihr eine idee? bzw. wie verhaltet ihr euch bezüglich bewerbungen und schwebi???

danke für eure ideen.

Liebe grüße an alle Smile
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Sven1982Offline
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 (p70144)
Verfasst am: 04. März 2009, 18:49
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Ich denke insbesondere für den öffentlichen Dienst solltest du die Schwerbehinderung auf jeden Fall schon im Bewerbungsschreiben erwähnen!

Im persönlichen Gespräch kann man dann ja auch näher auf die in unserem Fall kaum vorhandenen Einschränkungen eingehen Rolling Eyes
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rike 5880Offline
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 (p70158)
Verfasst am: 04. März 2009, 19:52
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hallo,

also ich habe ganz ehrlich in die bewerbung reingeschrieben, dass ich krank war, aber das therapie abgeschlossen is und nur noch vorsorge gemacht werden muss... da ich im schwimmbad arbeite blieb mir auch nicht erspart erhlich zu sein.... wenn du faire arbeitgeber hast sehen die da locker drüber weg... mich hat zb der betrieb wieder genommen, wo ich bis zur erkrankung war... in meiner branche gibs ja leider nur saisonverträge und dann freut man sich doch wenn der betrieb sich von selber meldet...

lange rede kurzer sinn... würde ehrlich sein u ne kopie vom b-schein in die bewerbung legen und dann sollte das schon werden....

viel erfolg... und liebe grüße Smile
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Sven1982Offline
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 (p70159)
Verfasst am: 04. März 2009, 20:01
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rike 5880 hat folgendes geschrieben:
wenn du faire arbeitgeber hast sehen die da locker drüber weg...

Ich denke auch!
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miezeOffline
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 (p70164)
Verfasst am: 04. März 2009, 20:45
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hallo,

danke euch beiden. Smile ich denke auch das es für die mehrheit der AG kein problem sein wird.
mir geht es auch eher darum, wegen dem schwebi eine art vorteil zu haben. vor allem halt, wenn man sich bei behörden o.ä. bewirbt. wisst ihr, wie ichs meine? nur wie formuliert man sowas geschickt? kann doch nich schreiben: nimm mich auch, weil ichn schwebi hab und du so deine quote erfüllst... Wink
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miezeOffline
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 (p70169)
Verfasst am: 04. März 2009, 20:59
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mmh, mir tut sich jetzt beim googlen gerade folgende frage auf:
gelten 50% gdb egtl schon als schwerbehindert? oder ist schwerbehindert erst größer 50%? (§ 2 Abs. 2 SGB IX)
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rike 5880Offline
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 (p70173)
Verfasst am: 04. März 2009, 22:37
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das ding heißt ja so oder so schwerbeschädigten ausweis. also denke ich mal, dass dann egal is ob es 50 oder 55% sind...

ich hatte erst im persönlichen gespräch darauf hingewiesen, dass es ja vorteile hat wenn leute mit schwebi schein eingestellt werden... ich denke auch du solltest immer wieder drauf hinweisen, dass du (falls es bei dir schon so is) mit allen therapien durch bist und keine weiteren fehlzeiten zustande kommen werden wegen der sd geschichte usw...
mein cheff hatte zb leukämie, der is mir super fair gegenüber. sicherlich gibts auch andere, aber immer an das gute im meschen glauben... drück dir die daumen.... Smile
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EllenOffline
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 (p70204)
Verfasst am: 05. März 2009, 18:06
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Hallo,

seid aber bitte nicht naiv. Die Mehrheit der Arbeitgeber findet 4 Tage mehr Urlaub nicht so toll und hat Angst davor einen Mitarbeiter einzustellen, der womöglich sehr oft fehlt - ist ja auch nachvollziehbar.

Ich würde das in die Bewerbung nur dann reinschreiben, wenn in der Stellenanzeige steht, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt werden. Ansonsten würde ich mir das gut überlegen und jedesmal neu entscheiden - kommt immer auch auf die Größe der Firma an.

Gruß
Ellen
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Gesundheit ist das Ausmaß an Krankheit, das es mir noch erlaubt, meinen wesentlichen Beschäftigungen nachzugehen.
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miezeOffline
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 (p70205)
Verfasst am: 05. März 2009, 18:12
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Hallo Ellen,

klar da hast du schon recht. wenn man sich bei nem kleinen betrieb bewirbt, die sind sicher nicht scharf auf behinderte... die hätten damit nur unnötig mehr ärger und kosten, durch die sonderbehandlung. aber es ist wirklich so das größere firmen, gerne ihre quote erfüllen. und gerade bei uns - wir sind ja körperlich nicht direkt eingeschränkt.
mir flattern derzeit viele angebote von behördern/ämtern ins haus. das ist echt wahnsinn. früher hätte ich vom arbeitsamt nie solche angebote bekommen. seit ich den ausweis hab schon...

LG
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Sven1982Offline
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 (p70215)
Verfasst am: 05. März 2009, 19:48
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mieze hat folgendes geschrieben:

gelten 50% gdb egtl schon als schwerbehindert?

Ja, ab 50% giltst du als schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertenrechts Rolling Eyes

Hinsichtlich einer vernünftigen Formulierung würde ich auch die von rike 5880 erwähnten Punkte einbauen Rolling Eyes
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Maria2Offline
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 (p70286)
Verfasst am: 06. März 2009, 22:52
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Hallo Mieze,

vielleicht könntest du`s, soweit du`s angeben willst, in den Lebenslauf reinschreiben. Sozusagen zwischen Schulbildung und Hobbies (gibt man die überhaupt an?) den GdB 50 Wink

Viele Grüße von
Maria
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