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Frage zur Zuzahlungsgrenze

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BieneOEOffline
Anmeldung: 04.03.09
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Follik. SD-Ca. re
Wenden - Sauerland
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BeitragFrage zur Zuzahlungsgrenze

 (p73117)
Verfasst am: 15. Mai 2009, 23:11
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Hallo zusammen,

hab mal wieder eine Frage.

Gilt man mit SD-Krebs und Bluthochdruck als chronisch krank??
Wenn ja, dann läge bei mir die Grenze der Zuzahlungen für Arztbesuche und Medis ja nur bei 1 %, oder???

Noch eine Frage: Gilt die Grenze fürs gesamte Haushaltseinkommen, also Lohn von mir und meinem Mann zusammen oder wird als Berechnungsgrundlage nur mein kleiner Verdienst genommen??

Hoffe, ihr könnt mir helfen.

LG Petra
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sofiaOffline
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Beiträge: 499
Pap. SD-CA
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 (p73118)
Verfasst am: 15. Mai 2009, 23:19
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Hallo Petra,

es gilt immer das Familieneinkommen. Es gibt für jedes Familienmitglied dann nur ein Prozent. Wenn ihr viele Medis auf Rezept braucht, lohnt sich das sammeln. Am Jahresende kannst Du dann einen Antrag stellen.

LG Sofia
_________________

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soni2009
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 (p73120)
Verfasst am: 15. Mai 2009, 23:49
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Hallo BieneOE,

da ich als "chronisch krank" zähle, bucht meine KK den Eigenanteil von
1 Prozent schon im Dezember für das kommende Jahr ab. Dadurch entfällt das lästige Sammeln der ganzen Belege. Ist doch prima so.

Viele Grüsse soni2009 schreiben
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BieneOEOffline
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Follik. SD-Ca. re
Wenden - Sauerland
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 (p73124)
Verfasst am: 16. Mai 2009, 08:50
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Guten morgen,

danke für eure schnellen Antworten.
Ich denke, dann kommt das für uns nicht in Frage. Denn so viel, dass wir an die 1 % des Familieneinkommens kommen, brauchen wir nicht an Medikamenten.

LG Petra
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meerblauOffline
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Pap. SD-Ca, follikul...
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 (p73126)
Verfasst am: 16. Mai 2009, 09:18
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Hallo Petra,

es zählen beispielsweise auch die 10,- Euro, die man im Quartal beim Arzt bezahlt oder die Zuzahlungen, die man in Rehas oder in der Klinik zahlt.

Du könntest ja einfach einen Antrag stellen. Du bist ja dann zu nichts verpflichtet. Und wenn du es mal brauchen solltest, dann müsstest du dich nicht mehr kümmern.

Ich habe einen Umschlag, in den ich alles reinschmeiße und dann mache ich am Jahresende "Kassensturz".

Es gibt, glaube ich, auch die Möglichkeit, das eine Prozent am Jahresanfang an die Krankenkasse zu zahlen und dann wird man fürs restliche Jahr befreit. Das ist für deinen Fall sicherlich nicht so günstig.

Viele Grüße
Esther
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wiedersonneOffline
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 (p73133)
Verfasst am: 16. Mai 2009, 14:33
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Hallo Petra,

ich mach das immer so:

Ich sammele übers Jahr alle Belege die mit der Gesundheit zu tun haben und schicke die dann am Anfang des nächsten Jahres zur KK.
Ist bisher immer was rausgekommen. Ansonsten bekommst Du halt von der KK die Absage und hast dann auch nichts verloren.
Also fleissig sammeln
LG wiedersonne
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rike 5880Offline
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 (p73141)
Verfasst am: 16. Mai 2009, 18:07
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hallo ihr lieben,


ihr sprecht immer von 1% also mal ehrlich, meine krankenkasse hat mir ganz nett zu verstehen gegeben, dass ich 2%meines gehaltes im ersten jahr nach der erkrankung erreichen müßte um die zuzahlungsbefreiung zu bekommen, erst nach aublauf des ersten krankheitsjahres würde ich dann auf 1% runtergestuft werden... mir fehlten letztes jahr 20euro um ne befreiung zu bekommen...

evtl sollte man sich mal drum kümmern, dass man in dem moment, wo man die sd entfernt bekommt schon als chronisch krank zählt und nur 1% erreichen müsste.... denn wenn die sd raus is wird sich ja auch mit der zeit nix mehr änder.... also sehr unfair eigentlich das wir so diskriminiert werden....

liebe grüße rike
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tina50Offline
Anmeldung: 13.10.07
Beiträge: 487
Pap. SD-Ca, follikul...
saarland
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 (p73143)
Verfasst am: 16. Mai 2009, 18:51
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hallo und guten tag,
der 1-Jahres-zeitraum bedeutet, dass man mindestens 1 Jahr wegen der selben erkrankung in behandlung sein muss, egal welche krankheit es ist, - dann gilt man als chronisch krank, fordert das formular "chronikerbescheinigung" bei der krankenkasse an und lässt es vom arzt bestätigen bzw. ausfüllen, reicht es bei der KK ein und gilt dann als "chronisch krank".
die 1 Prozent-Regelung betrifft das Familieneinkommen, d.h. 1 % des Familieneinkommens ist die Zuzahlungsgrenze.
Je nach Einkommen hat man die Möglichkeit sich bereits zum Beginn eines Jahres von Zuzahlungen befreien zu lassen und stellt gegen Ende des Vorjahres einen Antrag bei der Krankenkasse. Der Zuzahlungsbetrag wird dann praktisch für 1 Jahr im voraus an die KK gezahlt und man zahlt über das Jahr nichts mehr, auch keine Praxisgebühr.
Verloren geht aber nichts, denn man hat ja die Möglichkeit die Belege übers Jahr zu sammeln (so mache ich das auch) und dann zum Jahresende einzureichen bzw. einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen zu stellen.
Sicherheitshalber kann man sich in den meisten Apotheken (meist hat man ja nur eine, in der man seine medi holt) einen Jahresausdruck über Computer erstellen lassen und den einreichen - manchmal verlegt man ja auch mal einen Beleg und so ist man sicher, dass man alle Rechnungen aufgelistet hat.
Es kommen je nach Situation schnell 1 % des Einkommens zusammen. Auch die Zuzahlung zu KH-Aufenthaltes (RJT etc.) zählen dazu. Das "rappelt sich dann zusammen".
viele grüße martina
P.S. Mein Hausarzt hatte direkt nach der SD Operation bestätigt, dass ich seit 1 Jahr bei ihm in konintuierlichen Behandlung bin und so galt ich direkt als chronisch krank.
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