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Tuvok
Anmeldung: 04.10.06 Beiträge: 814 Idiopathischer Hypopara Hamburg  40+ |
Beitrag:
Verfasst am: 21. Okt 2009, 15:02 |
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Hallo,
wie einige von euch wissen, bin ich ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht, Kammer für Schwerbehindertenrecht.
Wir haben heute einen Fall verhandelt, wo wir Richter nur noch mit dem Kopf geschüttelt haben, die Klägerin trotz abgewiesener Klage erfreut nach Hause gegangen ist und das Ganze auch noch legal war, bzw. ist.
Zur Sachlage:
Die Klägerin (heute 58) hatte nach Brustkrebs-OP vor 4 Jahren einen GdB von 60. Nach Heilungsbewährung (2 Jahre) wurde der GdB auf 20 zurückgesetzt, wogegen die Klägerin Widerspruch einlegte, mit der Aussage, es ginge ihr noch nicht so gut und es seien noch eine ganze Reihe anderer Dinge dazu gekommen (Beweglichkeitseinbußen nach Ski-Unfall, psychiche Probleme und noch so einiges mehr).
Der Widerspruch wurde abgewiesen; die vorgebrachten Beschwerden waren zwar da, aber längst nicht so gravierend um 60 oder auch nur 50 zuzulassen (viele Einzel-GdB's von 10 + den 20 für den BK machen noch lange keine 50). Es kam zur Klage, die heute verhandelt wurde.
Das Gericht war auch der Ansicht, dass da nix zu machen ist und wies die Klage ab. Und jetzt kommt's:
Wie ich heute gelernt habe, muss der SchweBi-Ausweis nicht zurück gegeben werden, solange noch ein Widerspruch oder eine Klage laufen. D.h., die Klägerin lief immer noch mit ihrem Ausweis herum und das wird sie noch ein Weilchen tun.
Denn nach Abweisung der Klage am Sozialgericht wird sie in die Berufung ans Landessozialgericht gehen. Nur: Bis es da zur Verhandlung kommt, vergehen Jahre. Zeit genug, dass die Klägerin ins rentenfähige Alter kommt, beim Rentenantrag den Ausweis vorlegen kann und so Vorteile erlangt (weniger Abzüge).
Ich enthalte mich hier eines persönlichen Kommentars.
Wer jetzt meint, dann müssen die Sozialgerichte schneller arbeiten, liegt falsch. Es liegt oft daran, dass Gutachter, Ärzte, Kliniken lange brauchen, bis die benötigten Informationen vorliegen. Erst dann kann weiter gearbeitet werden. Und am Landessozialgericht dauert's dann noch länger.
Wie sagte die Prozessbevollmächtigte so schön: "Lassen Sie sich mit der Zustellung des Urteils ruhig Zeit". Die Vorsitzende Richterin wird ihr den Gefallen nicht tun.
Viele Grüße
Tuvok |
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| Suschen |
Beitrag:  (p79331)
Verfasst am: 21. Okt 2009, 18:08 |
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| Was macht die Klägerin denn nun aber mit dem "Verfallstempel" auf dem Ausweis. Wenn da 08/09 drauf steht, hat sie doch nichts davon. Oder wird der Ausweis neu gestempelt, wenn eine Klage läuft? |
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Tuvok
Anmeldung: 04.10.06 Beiträge: 814 Idiopathischer Hypopara Hamburg  40+ |
Beitrag:  (p79335)
Verfasst am: 21. Okt 2009, 20:31 |
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Hallo Suschen,
ja, genau. Der Ausweis wird verlängert.
Und wenn die Klägerin bei der Beantragung der Rente den Ausweis vorlegt, reicht das für den Antrag. Den Prozess beim Landessozialgericht wird sie verlieren und dann ist der Ausweis weg. Aber bis dahin hat die Rentenstelle ihn gesehen und will ihn nie wieder sehen.
Viele GRüße
Tuvok |
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dkr
Anmeldung: 19.07.09 Beiträge: 1902 Multifok. pap. SD-CA... Ober-Ramstadt  50+ |
Beitrag:  (p79337)
Verfasst am: 21. Okt 2009, 21:12 |
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Hallo Tuvok,
würde sie sich denn damit nicht strafbar machen? Denn normalerweise wird man bei solchen Dingen wie staatlichen Vergünstigungen höheren Freibeträgen und was weiß ich nicht alles doch immer explizit darauf hingewiesen, dass man den Wegfall von Voraussetzungen umgehend anzeigen muss und unberechtigt erhaltene Vorteile zurückgewähren muss sowie ggf. mit Strafen zu rechnen hat, wenn man das nicht tut.
Gruß Karl _________________ Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Tuvok
Anmeldung: 04.10.06 Beiträge: 814 Idiopathischer Hypopara Hamburg  40+ |
Beitrag:  (p79339)
Verfasst am: 21. Okt 2009, 21:25 |
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Hallo Karl,
genau da liegt es im Argen. Sie macht sich nicht strafbar, solange das Verfahren anhängig ist. Sie behauptet ja, die Voraussetzungen wären nicht weggefallen, bzw. es wären andere dazu gekommen.
Das ist ihr gutes Recht, zu behaupten, das wäre alles sooo schlimm, dass es einen GdB >= 50 rechtfertigt. Wie gesagt, das LSG wird es ihr auch nochmal sagen, aber bis dahin hat sie ihren Rentenantrag gestellt.
Wir Richter waren nicht sehr begeistert. Aber rechtens ist das.
Viele Grüße
Tuvok |
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dkr
Anmeldung: 19.07.09 Beiträge: 1902 Multifok. pap. SD-CA... Ober-Ramstadt  50+ |
Beitrag:  (p79340)
Verfasst am: 21. Okt 2009, 21:43 |
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Hallo Tuvok,
ich meinte eigentlich auch die Zeit nach der Beantragung der Rente, wenn sie bereits die entsprechenden Abzüge, also den Vorteil erhalten hat. Irgendwann wird sie ja dann ihren Prozess mal verlieren, und natürlich erst ab dann fällt die Voraussetzung für die weitere Gewährung des Vorteils ja weg. Und genau darüber müsste sie ja dann die vorteilsgewährende Stelle auch informieren. Wenn sie dies nicht tut, wird es vermutlich erst mal niemand merken. Wenn es aber doch rauskommt, sollte sie eigentlich ein Problem haben.
Ist ja eigentlich auch nicht so extrem wichtig , aber es ärgert einen natürlich schon, wenn dann an anderer Stelle das Geld fehlt oder alle Empfänger von irgendwelchen Vergünstigungen als Sozialschmarotzer in einen Topf geworfen werden.
Gruß Karl _________________ Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Leandra Anmeldung: 05.08.09 Beiträge: 49 |
Beitrag:  (p79520)
Verfasst am: 26. Okt 2009, 16:23 |
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Eigentlich liegt ja die Heilungsbewährung bei Brustkrebs ( wie bei Schilddrüsenkrebs) bei 5 Jahren.
Oder ist das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich? |
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| Neugieriger |
Beitrag: (p89372)
Verfasst am: 06. Jun 2010, 09:32 |
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Hallo, das finde ich interessant. Mal angenommen die besagte Dame müßte ihren SchwBiAusweis abgeben wenn sie 61 Jahre alt ist. Müßte sie dann wieder "raus" aus der Rente, da sie ja nicht mehr behindert ist oder gilt: wer einmal in Rente ist, bleibt es auch in Rente. Oder gibt es ein Mindestalter (evtl ab 60 ?)
Gilt das auch bei vorzeitiger Pensionierung ? (also bei Beamten) oder werden die bis zu einem bestimmten Alter nochmals geholt?
Danke für Antworten. |
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Olivia
SD-Ca. 2003, M. Basedow Hamburg  30+ |
Beitrag:  (p89377)
Verfasst am: 06. Jun 2010, 11:51 |
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Hallo allerseits,
da melde ich mich mal als Sozialschmarotzerin zu Wort .
Bei mir kam das Versorgungsamt Anfang 2009 an und wollte ein Anhörungsverfahren durchführen. Für meine Äußerung dazu hat man mir eine Fristverlängerung gewährt, mir dann aber ungeachtet dessen einfach einen Aufhebungsbescheid geschickt. Die Begründung war so lausig, dass ich mich richtig geärgert habe. Die genannten Ärzte wurden gar nicht angefragt! Sie bezogen sich lediglich auf den Endo, der den Hypopara feststellen sollte und führten an, der habe gesagt, es sei kein Rezidiv aufgetreten.
Zurück zum Thema: Ich habe dann Widerspruch eingelegt und mir bei der Begründung Hilfe beim Sozialverband geholt. Auch wenn ein Widerspruch anhängig ist, bleibt der Status quo bestehen und der Ausweis ist zu verlängern. Das Amt schweigt seit Oktober 2009 und ich bin gespannt, ob da bis August 2010 etwas kommt.
Was die Vorteile der SchweBi anbelangt, finde ich, dass die niemals die Nachteile einer Erkrankung wett machen können. Mein Lebenslauf ist jedenfalls dadurch nachhaltig "zerlegt". Entsprechend niedriger ist mein Gehalt und so finde ich zB den Steuerfreibetrag von 570,-- EUR pro Jahr nicht unangemessen.
Bei der Klägerin mit dem Brustkrebs weiss man ja auch nicht, ob ihre Erkrankung sie vielleicht mit über 50 aus dem Job katapultiert hat. Der Arbeitsmarkt hat dann für so jemanden nicht mehr viel zu bieten. Alternative zur Rente wäre dann Hartz IV bis zur Altersgrenze, was auch Geld kostet, nur aus einem anderen Topf. Nicht so schön ist natürlich das provokante Auftreten vor dem Sozialgericht.
Liebe Grüße
Olivia |
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Tuvok
Anmeldung: 04.10.06 Beiträge: 814 Idiopathischer Hypopara Hamburg  40+ |
Beitrag:  (p89418)
Verfasst am: 07. Jun 2010, 09:06 |
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Hallo,
@Neugieriger: Der Jahrgang der Dame mit Brustkrebs darf noch mit 60 in Rente gehen. D.h. sie bleibt in Rente, auch wenn sie den Ausweis mit 61 abgibt, hat dann aber noch die Vorteile des Ausweise bez. der Abzüge.
@Olivia: Ich würde dich nicht als Sozialschmarotzer bezeichnen. Ich denke, jeder versucht, etwas für sich rauszuholen und die Versorgungs- und Integrationsämter haben extrem strenge Vorlagen, wer einen SchweBi-Ausweis bekommt bzw. behalten darf.
Dranbleiben. Vielleicht sehen wir uns ja vorm Sozialgericht.
Viele Grüße
Tuvok _________________ Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst! |
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| Karies |
Beitrag: (p90055)
Verfasst am: 19. Jun 2010, 20:37 |
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Hallo zusammen,
ich bin Vereinsmittglied, und möchte mich nicht outen.
Ich sehe die Sachlage so.
Die Frau hält sich an geltendes Recht.
Sie hat die Regeln nicht gemacht.
Das es Ihr nutzt, das kommt Ihr sicherlich sehr gelegen.
Wenn alles in Deutschland gerecht wäre was das Soziale betrifft,
da würden viele in die Röhre schauen, die vom Staat leben.
Das schlechte daran ist doch, das der Gesetzgeber hier keine gute Regelung hat.
Viele Grüße an alle die darüber nachdenken
Karies |
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sd-wirbel
Anmeldung: 13.03.08 Beiträge: 725 SD-CA med.+papillär/... München Land  60+ |
Beitrag:  (p90112)
Verfasst am: 21. Jun 2010, 09:16 |
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Hallo Karies,
ich habe Deinen Beitrag gelesen und fand den Inhalt - so wie ich ihn verstanden habe - völlig normal und nicht überaus kritisch oder überspitzt.
Ich respektiere Deine Anonymität vollständig und möchte sie hier keinesfalls thematisieren.
Aber es interessiert mich doch, weshalb Du einen so "normalen, üblichen", eigentlich völlig bekannten Gedankengang lieber anonym hältst.
Bist Du evtl. in einer beruflichen Funktion, die Dir offene und unbequeme Meinungsäußerungen verübeln könnte?
Gruß vom neugierigen
sd-wirbel _________________ Bist Du noch kein Vereinsmitglied ...
Mit Deiner Hilfe könnten wir noch mehr erreichen ...  |
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sofia Anmeldung: 25.04.05 Beiträge: 483 Pap. SD-CA Frankfurt am Main  60+ |
Beitrag: (p90122)
Verfasst am: 21. Jun 2010, 13:01 |
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Hallo,
es ist doch jedermanns gutes Recht, einen Behi.-Ausweis in die Rente zu retten. Was will man in dem Alter nach Krankheit noch an Arbeit finden?
Mein Mann ist auch in Rente, nachdem er einen auf 5 Jahre befristeten Ausweis erhalten hat. Ich selbst gehe mit Ausweis nächstes Jahr mit 60 nach absolvierter Altersteilzeit in Rente. Ich habe keinerlei schlechtes Gewissen dabei sondern behaupte steif und fest, "Dass habe ich mir nach 44 Arbeitsjahren redlich verdient." Es gibt zwar Abzüge, aber wenn ich noch fünf Jahre warte, sind die Abzüge eventuell durch Nachhaltigkeitsfaktor und sonstiges noch grüßer.
LG Sofia _________________
Mehr erfährt man hier ! |
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dkr
Anmeldung: 19.07.09 Beiträge: 1902 Multifok. pap. SD-CA... Ober-Ramstadt  50+ |
Beitrag:  (p90123)
Verfasst am: 21. Jun 2010, 13:37 |
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Hallo,
ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass sich die Betreffende eben gerade NICHT an geltendes Recht hält. Denn das geltende Recht verwehrt ihr ja gerade den Anspruch, wegen dessen sie klagt.
Es ist sicher nichts dagegen einzuwenden, ALLE Möglichkeiten des geltenden Rechts auszuschöpfen, und niemand sollte deswegen als Sozialschmarotzer beschimpft werden (als solcher sollte überhaupt niemand bezeichnet werden, egal, was er oder sie tut). Jeder sollte das ihm maximal Zustehende bekommen und dies auch ggf. vor Gericht durchsetzen können, was leider längst nicht immer der Fall ist.
Aber im vorliegenden Fall wird ja gerade das geltende Recht mithilfe von Verfahrenstricks ausgehebelt, die nichts mehr mit irgendwelchen berechtigten Ansprüchen zu tun haben. Daher kann man sich hier nicht auf die Rechtslage berufen.
Viele Grüße
Karl _________________ Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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sd-wirbel
Anmeldung: 13.03.08 Beiträge: 725 SD-CA med.+papillär/... München Land  60+ |
Beitrag:  (p90124)
Verfasst am: 21. Jun 2010, 14:41 |
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Dazu möchte ich doch noch etwas hinzufügen.
Ich denke da anders. Ich denke, dass es eines der Hauptprobleme unserer Gesellschaft ist, dass der Durchnittesbürger glaubt, das "ihm maximal Zustehende" auch verlangen zu müssen.
Kann man die Situation nicht auch aus einem anderen Blickwinkel betrachten?
Ich könnte z.B. auch sagen:
Die Heilungsbewährung ist eingetreten, ich kann mich glücklich schätzen, mein Krebsleiden überstanden zu haben und ich bin dankbar dafür!!!!
Auch dies nur mal zum Nachdenken - wie der Beitrag von KARIES
sd-wirbel |
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