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Ermäßigungen für Schwerbehinderte, Erfahrungen

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dkrOffline
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BeitragErmäßigungen für Schwerbehinderte, Erfahrungen

 (p82587)
Verfasst am: 07. Jan 2010, 13:18
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Hallo allerseits,
nachdem ich jetzt selbst betroffen bin, ist mir erst jetzt so richtig bewusst geworden, dass die Nachteilsausgleiche durchaus sehr viel Sinn machen, aber in vielen Fällen bei weitem nicht ausreichen.

Mir sind durch die der Schwebi zugrunde liegende Krankheit in den letzten 6 Monaten ganz erhebliche zusätzliche Kosten (in der Größenordnung von über 1500,-EUR) und daneben auch noch finanzielle Einbußen auf der Einnahmeseite in beträchtlicher Höhe entstanden, die ein Steuerfreibetrag und die anderen Möglichkeiten auch nicht ansatzweise ausgleichen können.

Einen vollen Ausgleich der Einschränkungen zu verlangen, wäre nach den Neuerungen im SGB eigentlich geboten. Mir ist aber klar, dass dies sicher illusorisch ist.

Nun habe ich nach meinem Gefühl in den letzten Jahrzehnten (ich hatte schon früher mal mit dem Thema Kontakt, allerdings nicht als Betroffener) festgestellt, dass die Ermäßigungen, z.B. auf Eintrittsgelder in Bäder etc., die für Schwerbehinderte im öffentlichen und privaten Bereich gewährt werden, systematisch auf lächerliche Größenordnungen heruntergefahren oder gestrichen werden.

So gewährt z.B. das halböffentliche Jugendstilbad mit seinen eigentlich sehr guten Angeboten in Darmstadt, deren Nutzung zur Linderung von (u.a. meinen persönlichen) Einschränkungen gut beitragen könnte, zwar für ggf. notwendige Begleitpersonen freien Eintritt aber für Schwerbehinderte an sich keine müden Cent Ermäßigung. Woanders spielen sich die Ermäßigungen eher im symbolischen Bereich von z.B. 8-10% ab.

Ich denke, gerade solche Einrichtungen und Angebote z.B. kultureller Art, die einen Ausgleich für die körperlichen und psychischen Belastungen, die mit der Schwebi verbunden sind, schaffen können, müssten Schwerbehinderten im besonderen Maße leichter zugänglich gemacht werden. Und das betrifft eben auch den finanziellen Aspekt.

Mich würde interessieren, wie Eure Erfahrungen woanders in dieser Hinsicht sind.

Viele Grüße
Karl
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Spatz11Offline
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pap. Mikrokarzinom n...
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BeitragJahrelange Erfahrung durch Ehepartner

 (p82602)
Verfasst am: 07. Jan 2010, 16:44
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Hallo Karl,

erstmal herzlichen Dank für Deinen gestrigen Tip wg. Schwerbehinderungsantrag, den habe ich heute zur Post gebracht.

Da mein Mann seit gut 10 Jahren in verschiedenen
Höhen (zur Zeit 100 %) den Schwerbehindertenausweis hat,habe ich da schon ein bisschen Erfahrung.
Bei uns in Ostfriesland sieht es genauso aus. Es gibt im Freibad Ermäßigung ab 70% Schwerbehinderung (dann 1,20 Euro statt 3,00) bei Hallenbäder, Theater oder Kino gibt es keine Ermäßigung.
Ich glaube es liegt, aber auch daran dass bei uns die meisten Institutionen (Freibad, Hallenbad ) inzwischen von Vereinen oder von normalen Firmen geleitet werden. Und leider sitzt das Geld nicht locker, wie überall.

Herzliche Grüße

Angelika
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meerblauOnline
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 (p82613)
Verfasst am: 07. Jan 2010, 20:58
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Hallo Karl,

ich bekomme meinen Handyvertrag zum Studententarif wegen des Behindertenausweises. Das sind 5,- Euro im Monat Ersparnis. Im Kino gibt es eine kleine Ermäßigung.

Da ich Freiberuflerin bin und wegen des Krebses nur wenig verdiene, habe ich leider auch von der Steuerersparnis gar nichts. Von den freien Tagen und dem Kündigungsschutz sowieso nicht.

Ich finde, dass eine weitere Ungerechtigkeit darin besteht, dass ich die Ersparnis nur dadurch habe, dass ich Geld ausgebe. Also beispielsweise im Kino.
Für eingeschränkt verdienende Freiberufler ist dieses Gesetz ein Witz. Und vermutlich auch für andere, die nicht genügend verdienen, um von der Steuerermäßigung etwas zu haben.

Viele Grüße
Esther
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 (p82617)
Verfasst am: 07. Jan 2010, 22:15
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Hallo,
ich glaube, dass es Freiberufler und (vor allem kleine) Selbstständige, in solchen Situationen besonders hart trifft. Oft sind keine oder unzureichende Absicherungen aufgebaut worden, weil in der Gründungs- und Aufbauphase, die sich dann leider doch meist ungeplant über viele Jahre hinzieht, einfach kein Geld dazu da ist. Wenn dann eine ernsthafte Erkrankung mit zeitweise einschneidenden Folgen für die Leistungsfähigkeit dazu kommt, steht man plötzlich ganz blöd da. Während meiner stationären Zeiten und in der ersten Zeit nach den OPs, wo fast gar nichts bei mir ging, hat mich meine Tochter vertreten, so gut es ging, und einen sehr guten Job abgeliefert. Diese Leistung und die vielen Stunden, die sie damit verbracht hat, müsste ich eigentlich gehörig honorieren, was ich aber finaziell nicht wirklich kann. Jetzt hat sie wg. Studium praktisch keine Zeit mehr dafür. Eine externe Kraft müsste ich aufwändig einarbeiten und vor allem bezahlen, was nicht machbar ist. Natürlich versuche ich alle Möglichkeiten der Unterstützung (Bafög-Aktualisierung, Härtefonds ect.) auszuloten und in Anspruch zu nehmen. Aber erstens sagt einem niemand unaufgefordert, was alles geht, und zweitens ist dafür jedesmal ein Stapel Anträge oder sonstiges Papier auszufüllen. Als Angestellter gibt man dafür seine Gehaltsbescheinigung ab, macht ein paar Kreuze und ist fertig. Als Selbstständiger muss man erstmal glaubhaft machen, dass die Berechnung des Einkommens auf Basis der 2 Jahre zurückliegenden Steuerbescheide in dieser Situation ziemlicher Schwachsinn ist, und dann versuchen nachzuweisen, wie und warum denn das gegenwärtige Einkommen geringer ist. Das ist in einer ohnehin durch die Diagnose, Therapie und damit zusammenhängenden Belastungen nicht ganz einfachen Situation extrem nervig und kraftraubend.
Deshalb würden mir unbürokratische Hilfen, wie eben z.B. deutliche Ermäßigungen für Schwerbehinderte (Kleinvieh macht auch Mist), bei denen man einfach nur seinen Ausweis vorzeigen muss, sehr entgegenkommen. Leider werden die aber anscheinend immer weiter abgebaut.
So, mal wieder ausgeheult, aber hin und wieder steht es mir eben bis zum ausgeräumten Hals . Confused

Viele Grüße und lasst Euch nicht unterkriegen
Karl
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 (p82619)
Verfasst am: 08. Jan 2010, 00:37
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Hallo,

mit den Ermäßigungen hab ich eigentlich ganz gute Erfahrungen gemacht. Im Schwimmbad 3,- statt 4,50 Euro, im Museum etwas, bei der Volkshochschule 20%... Es sind keine riesigen Summen, aber es läppert sich, hier einen Euro, dort zwei usw.

Da ich nicht selbständig bin, muß auch keine so große Lücke gefüllt werden und die Aufwände halten sich in Grenzen, aber im Moment komme ich mir finanziell nicht benachteiligt vor.

Grüße und einen schönen Abend,
Susanne
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xIsaxOffline
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 (p82634)
Verfasst am: 08. Jan 2010, 16:11
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Hi ihr

Mal eine Frage dazu. Irgendwie trau ich mich das nicht Embarassed , aber legt ihr da einfach den Ausweis vor oder fragt sie ob es da Ermäßigung gib?

Gruß xIsax
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 (p82636)
Verfasst am: 08. Jan 2010, 16:27
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Ich frage einfach, mehr als nein sagen können sie ja nicht. Warum sollte ich mich für irgendwas schämen? Ich hab's mir ja nicht ausgesucht.
Wie sollen die Menschen an den Kassen denn sonst wissen, dass ich eine Ermäßigung brauchen könnte? Ansehen tut man mir's ja eher nicht. (Ich kann zwar seit meiner Jugend ganz gut mit 'nem Rollstuhl umgehen, aber das muss ja nun nicht gerade sein Wink )

Ich muss übrigens gestehen, dass ich ein echtes Schwebi-Schnäppchen gefunden hab, die 50% Ermäßigung, die ich von früher eher als Regel denn als Ausnahme kannte, gibt es scheinbar schon noch vereinzelt, insofern muss ich mich da zum Teil korrigieren, was den allgemeinen Abwärtstrend auf dem Gebiet anbetrifft. Das Staatstheater Darmstadt gibt 50% ab 50%GdB außer auf Premieren. Ich schätze, dass das bei anderen Staaatstheatern ähnlich sein dürfte. Wäre ein Grund sich evtl. mal wieder einen Opernabend zu gönnen.

LG
Karl
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rike 5880Offline
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 (p82642)
Verfasst am: 08. Jan 2010, 20:53
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hallo ihr,

also ich habe beim adac bonus durch den schwebiausweis und ich weiß zb das bei mir im schwimmbad ab 50% der studententarif zählt... allerdings weiß ich auch, dass in dem bad wo ich vorher gearbeitet habe erst ab 70%was geht...

ich bin mittlerweile soweit das ich stumpf frage was ich für nen schwebi kriege. ich sehe das nämlich so, dass wenn ich von der natur schon gestraft wurde mit dem scheiß muss der schwebi wenigstens ne bisschen was wieder gut machen... und hey, mit 29 macht das keinen bock den leuten erklären zu müssen warum man nen schwebi hat... ist manchmal echt zum kotzen wie die leute einen ansehen... aber trotzdem nutze ich ihn soweit ich kann!!!

lg rike
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 (p82644)
Verfasst am: 08. Jan 2010, 21:24
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@rike

Genau das denke ich mir auch. Ich bin grad mal 31 und mir haben die Blicke im Rathaus schon gereicht, als ich meinen Schwebi damals geholt hab.

Klar sind wir gestraft damit, aber irgendwie kommt man sich doch etwas komisch vor. Schwebi heisst ja Behindert und scheinbar erwarten die Leute ausserhalb das man körperl. Behindert sein muß Confused wenn man diese Ausweiß hat.
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 (p82649)
Verfasst am: 08. Jan 2010, 22:37
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xIsax hat folgendes geschrieben:
@rike
...
Schwebi heisst ja Behindert und scheinbar erwarten die Leute ausserhalb das man körperl. Behindert sein muß Confused wenn man diese Ausweiß hat.


Mag ja sein, daß viele Leute das erwarten, aber mir sind diese Erwartungen recht schnurzpiepegal. Die sollen was von ihrem Leben erwarten und nicht von meinem.
Wir stehlen auch nicht, wenn wir den Ausweis nutzen sondern wir fordern unser Recht ein. Wem das nicht passt, der kann ja politisch aktiv werden und die Gesetzgebung ändern.
Einen gewissen Panzer an "ist mir egal was die anderen denken, es handelt sich um mein Leben" sollte man schon um sich haben. Klappt manchmal besser, manchmal viel schlechter, aber oft hilft es mir.

Grüße,
Susanne
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 (p82650)
Verfasst am: 08. Jan 2010, 22:40
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Ich seh' das eher locker. Ich bin mit vielen Körperbehinderten zur Schule gegangen, war damals ein Modellversuch mit Internat für die Behinderten, wir hatten in jeder Klasse 1-5. Daher auch meine Rollstuhlfahrkenntnisse. Wenn man mit denen außerhalb unterwegs war (in unserer Stadt waren die Leut dran gewöhnt), kamen alle möglichen komischen Reaktionen vor. Tuscheleien, demonstratives Wegsehen oder Hinglotzen, den Kids wurden die Rollifahrer vorgeführt "Schau mal, der arme Krüppel" (wenn sie meinten, keiner merkt's). Irgendwann stört einen das nicht mehr, und die Betroffenen haben es meist selbst am lockersten gesehen, haben sich teilweise sogar ein Späßchen draus gemacht. Den Klassengemeinschaften hat es sehr gut getan.
Die Leute sind halt unsicher und verdrängen ganz gern, dass sie vielleicht irgendwann mal selbst betroffen sein könnten. Manchen sieht man an der Nase an, dass sie nur allzu gern mehr wüssten, aber sich nicht trauen zu fragen. Neugier ist doch eine zutiefst menschliche Regung.
Soweit, mir einen Spaß draus zu machen und die Leute vielleicht ein bischen zu provozieren, bin ich noch nicht. Ist vielleicht auch nicht immer unbedingt angebracht, aber manchmal juckt es mich schon. Vielleicht sollte man einfach mal ganz höflich fragen: "Interessiert es Sie weshalb ich schwerbehindert bin?" Vielleicht will ja mal wirklich jemand ernsthaft was erklärt haben.

Gruß
Karl
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Maria2Offline
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 (p82654)
Verfasst am: 08. Jan 2010, 23:56
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Hallo zusammen,

das war mir teilweise auch ziemlich unangenehm: Eine ganze Reisegruppe, und ich frag den Reiseleiter, wie das wär mit SB-Ermäßigung. Fragende Blicke von allen Seiten ("Wie denn, was fehlt denn der?!")
Inzwischen bin ich allerdings etwas abgeklärter als anfangs Wink und denk mir: Mei, müssen sie halt fragen, wenn es sie interessiert, dann erfahren sie auch was.

Zu den Ermäßigungen hab ich ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht:
Bei uns im Bad am Ort bekommt wirklich nur die Begleitperson freien Eintritt, wenn man ein Merkzeichen B im Ausweis hat, in Regensburg dagegen bekommen Schwerbehinderte allgemein eine Ermäßigung (war zumindest vor ein, zwei Jahren so).
Bei Seilbahnen gibt`s oft Ermäßigung.
Bei Eintritten teilweise auch, vor allem im Ausland. Da steht oft nichts angeschrieben, also immer danach fragen!
In Pompeji (Eintritt damals 12 €!) etwa stand auch nichts angeschrieben, die haben mir eine Gratis-Eintrittskarte gegeben! Bei der Akropolis in Athen kommt`s auf den an, der an der Kasse sitzt, hat mir die Reiseleiterin erklärt: Mal kommt man umsonst rein, mal gibt`s nichts (kommt wahrscheinlich aufs Wetter an Laughing ).
Und Karl hat Recht, das läppert sich mit der Zeit auch, was man sich da sparen kann.
Also nicht genieren, schließlich haben wir uns den Ausweis wirklich nicht erschlichen, also brauchen wir auch kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn wir ihn nutzen!

Meiner läuft übrigens jetzt aus, dann geht sowieso nichts mehr mit "Gibt`s da vielleicht Emäßigung...?"

Viele Grüße von
Maria
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rike 5880Offline
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 (p82676)
Verfasst am: 09. Jan 2010, 15:50
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ich hab dann nochmal ne andere frage, wo wir uns gerade über den schwebi unterhalten... mein schwebi ist für 5jahre, euer wahrscheinlich auch... weiß jemand, ob der nach 5jahren so weiterverlängert wird??? weil die sd bleibt ja weg...

danke schon mal im voraus...



lg rike.........
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 (p82677)
Verfasst am: 09. Jan 2010, 15:53
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Nein, nach den 5 Jahren Heilungsbewährung bekommt man nur wegen fehlender SD keinen Schwebi. Das gilt als behandelbar und bringt keine 50%, die man zum Schwebi brauchen würde.
Wenn also keine schwerwiegenden Folgen oder andere Erkrankungen aufgetreten sind (was ja auch keiner will) ist 5 Jahre nach SD-Krebs dann Ende.
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 (p82679)
Verfasst am: 09. Jan 2010, 15:59
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Kleine Ergänzung:
Achtet darauf, dass die Heilungsbewährung nicht ab einem zu früh angesetzten Zeitpunkt zu laufen beginnt.
Die Heilungsbewährung läuft ab dem Zeitpunkt, wo der Tumor nachweislich vollständig entfernt wurde. D.h. erst dann wenn es ein als sauber beurteiltes GKS und entsprechende TG-Werte gibt. Vorher kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Tumor (und ggf. vorhandene Metastasen) bereits vollständig entfernt wurde.
Wenn nicht sicher davon auszugehen ist, dass alles beseitigt ist, sollte das im Arztbericht z.B. nach RJT/RJD entsprechend angemerkt und dieser dem VA vorgelegt werden.

Bei mir steht im Bericht der RJT: Im GKS zeigten sich mindestens 3 intensive fokale Mehranreicherungen in Projektion auf die ehemalige Schilddrüsenloge am ehesten schilddrüsenspezifischem Gewebe entsprechend (DD Tumorgewebe).
D.h. obwohl unwahrscheinlich können Reste nicht sicher ausgeschlossen werden.
Gruß
Karl
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