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Chevy
Anmeldung: 28.09.08 Beiträge: 33 SD-los Pap-Karz Australien  40+ |
Beitrag:  (p82699)
Verfasst am: 10. Jan 2010, 05:16 |
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Mir wurde die SD im Okt.2008 rausgeschnibelt und ein paar Monate spaeter der Rest Radioaktive bekaempft.
Ich waere nie auf die Idee gekommen irgend eine Reha oder gar einen Schwerbehinderten Ausweis zu beantragen weil ich einfach bis auf die Taegliche Pilleneinnahme keinerlei Behinderung erleide!
Neben der unnoetigen Belastung der Krankenkassen waere es mir auch peinlich wegen fehlender SD einen Schwerbehinderten Ausweis zu besitzen.
Just meine 2 cents zum Thema mit MEINER Meinung !!!
Ich mache mich dann mal auf zur Lapidation...........  |
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| Birgitt |
Beitrag:  (p82700)
Verfasst am: 10. Jan 2010, 08:57 |
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Hallo Chevy,
| Chevy hat folgendes geschrieben: | Ich mache mich dann mal auf zur Lapidation...........  |
Nöö, warum denn, ich kann's verstehen.
Wegen meiner SD-Erkrankung hatte ich auch nie Beschwerden oder Probleme, habe weder eine Kur, Reha, noch etc. gemacht. Wenn ich ehrlich bin, hätte ich dafür eigentlich auch nie einen Ausweis bekommen dürfen. Habe ihn einfach standardmäßig beantragt. Aber ich genieße es richtig, wenn wir z.B. als Familie Schwimmen gehen und mein Mann an der Kasse dann 4 Karten bestellt. Ein Erwachsener und 3 Kinder . (Wir haben nur 2). Prompt kommt die Frage, wer denn das 3. Kind ist. Dann hole ich meinen Ausweis hervor und sage 'ich' bin das 3. Kind. Auf der Tafel stehen hinter Kinder in Klammern alle anderen ermäßigten Personen.
(Aber mittlerweile bin ich wegen einer anderen Erkrankung wirklich behindert und der Ausweis hat jetzt seine Berechtigung)
LG
Birgitt |
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dkr
Anmeldung: 19.07.09 Beiträge: 2001 Multifok. pap. SD-CA... Ober-Ramstadt  50+ |
Beitrag:  (p82704)
Verfasst am: 10. Jan 2010, 13:38 |
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Hallo,
natürlich braucht niemand, der keine Einschränkungen oder Belastungen empfindet, einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter zu stellen, erst recht nicht, wenn er das als Makel empfinden würde. Gottseidank wird ja auch niemand dazu gezwungen.
Wenn nach OP und RJT die Leistungsfähigkeit wieder voll da ist, und man sicher sein kann, dass Arbeitgeber oder Kunden die ggf. vermehrten Fehlzeiten durch weitere Untersuchungen und Therapien tolerieren, besteht kein Grund einen Antrag zu stellen.
Neben pauschalen Bewertungsvorgaben soll ja der GdB auch immer nach der individuellen Situation des Antragstellers festgelegt werden, d.h. wie sich die Krankheit auf seine persönliche Situation, beruflich und im Alltagsleben, auswirkt. Dass das in der Praxis oft nicht so gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Andererseits besteht natürlich auch kein Grund, ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn man Einschränkungen und Verluste empfindet oder solche befürchten muss, und meint diese durch eine Anerkennung als Schwerbehinderter zumindest zum Teil ausgeglichen zu bekommen.
Die Krankenkassen werden durch die Schwerbehinderung übrigens nicht belastet. Die betrifft allenfalls die Chroniker-Regelung, die allerdings unabhängig von der Schwerbehinderung gilt.
LG
Karl _________________ Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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meerblau Anmeldung: 09.05.04 Beiträge: 5000 Pap. SD-Ca, follikul... Hannover  40+ |
Beitrag:  (p82707)
Verfasst am: 10. Jan 2010, 14:05 |
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Hallo Chevy,
den Schwerbehindertenausweis bekommt man nicht, weil man keine SD mehr hat, sondern weil man Krebs hat oder hatte. Und wegen der Krebserkrankung hat man in alle Regel einen erhöhten Aufwand (Arztbesuche, Krankenhaus, Rezepte, ...) und deshalb soll ein Ausgleich zu einem Gesunden geschaffen werden.
Der Ausweis gilt nach Krebs ja auch nur für 5 Jahre und wird beendet, wenn keine weiteren ganz erheblichen Einschränkungen bestehen.
Freut mich, dass es dir so gut geht!
Man kann übrigens den Ausweis auch vorher wieder abgeben, wenn man sich beispielsweise um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. (Auch wenn das leider ziemlich gegen die Idee des Ausweises ist, der ja schützen soll.)
Viele Grüße
Esther _________________ _________________
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Anna-K.
Anmeldung: 23.05.09 Beiträge: 184 Pap. Ca. pT1 Berlin  40+ |
Beitrag:  (p82710)
Verfasst am: 10. Jan 2010, 14:13 |
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Hallo Chevy,
der Gesetzgeber wird sich was dabei gedacht haben, wenn er generell jedem Krebspatienten 50% Schwerbehinderung zugesteht.
Ich freue mich sehr für Dich, dass Du scheinbar ohne Langzeitprobleme "aus der Sache" rausgekommen bist. Mache aber bitte nicht den Fehler von Dir auf andere zu schließen. Nicht jeder hat so viel Glück. Nicht bei allen ist der TG dauerhaft niedrig, manche bekommen erst nach Monaten Probleme mit den NSD, manchmal leidet die Leistungsfähigkeit und das Konzentrationsvermögen, und andere haben psychische Probleme. Für all jene ist es dann schön, wenn sie vielleicht einmal öfter ins Theater oder den Zoo gehen können um ein bisschen die trüben Gedanken zu vertreiben. Oder (als Angestellter) 5 Tage mehr Urlaub geniessen dürfen, den sie vielleicht bitter nötig haben, weil die alte Leistungsfähigkeit nicht mehr da ist.
Grüße Anna-K. _________________ Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten. (Sir James M. Barrie) |
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tina50 Anmeldung: 13.10.07 Beiträge: 488 Pap. SD-Ca, follikul... saarland  50+ |
Beitrag:  (p82718)
Verfasst am: 10. Jan 2010, 15:14 |
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hallo chevy,
freut mich, dass es dir so gut geht und das würde sich sicherlich jeder hier im forum wünschen. wie schon gesagt ist das leider nicht bei allen der fall und es ist ja schließlich nicht so, dass "nur" die schilddrüse rausgeschnibbelt wurde sondern dass es sich ja um Krebs handelt.
Ich habe sofort nach der diagnose einen schwerbehindertenantrag gestellt und habe wie die meisten hier direkt 50 prozent GdB bekommen, das auch nur für 5 jahre. Ich habe allerdings auch diverse andere gesundheitliche probleme, die ebenfalls im bescheid explizit aufgeführt sind. Die 50 % habe ich nur wegen dem SD-Ca. bekommen.
Es spielt für den ein oder anderen auch eine rolle ob er angestellt ist, freiberuflich arbeitet und auch wie alt derjenige welche ist. mit einem GdB von 50 % kann man z. B. auch früher in Rente - mit 62 Jahren. es bringt ja auch demjenigen der angestellt ist den vorteil von mehr urlaubsanspruch (weiß nicht genau wieviel tage das sind).
außerdem kann man die behinderung bei der steuererklärung angeben und hat auch eine steuerersparnis, gerade wenn man wie bei vielen von uns hohen kostenaufwand bzgl. ärztl. behandlungen etc. hat ist es nicht mehr wie richtig wenn man die vom gesetzgeber geschaffenen möglichkeiten nutzt.
gerne verzichte ich auf die 50 % in 3 jahren wenn es mir gut geht und ich als geheilt gelte oder ich werde auf 30 % oder so zurück gestuft.
bei antragstellung hatte ich nie auch nur den hauch eines gefühles "behindert" zu sein. darum geht es ja nicht.
viele grüsse sendet martina |
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xIsax
Anmeldung: 29.04.09 Beiträge: 481 Pap. SD CA (re); Sti... Bamberg  30+ |
Beitrag:  (p82805)
Verfasst am: 12. Jan 2010, 14:21 |
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Huhu
Gestern Abend hatten wir einen Kinobesuch, da dacht ich mir, sprichst die Dame drauf an. Das Ende vom Lied, irgendwie muß fast überall bei uns das Merkzeichen B auf dem Ausweis sein  _________________ **Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen.** Winston Churchill |
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meerblau Anmeldung: 09.05.04 Beiträge: 5000 Pap. SD-Ca, follikul... Hannover  40+ |
Beitrag:  (p82807)
Verfasst am: 12. Jan 2010, 14:50 |
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Hi xlsax,
manchmal verwechseln die Kartenverkäufer das auch mit dem freien Eintritt. Den bekommen ja die Schwerbehinderten mit den Sonderzeichen oft. Also nach Ermäßigung fragen und nicht nach freiem Eintritt. Vielleicht klappt es dann besser.
Viele Grüße
Esther _________________ _________________
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xIsax
Anmeldung: 29.04.09 Beiträge: 481 Pap. SD CA (re); Sti... Bamberg  30+ |
Beitrag:  (p82827)
Verfasst am: 12. Jan 2010, 20:52 |
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Ich hatte auch nach Ermäßigung gefragt bekommt man nur mit B _________________ **Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen.** Winston Churchill |
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dkr
Anmeldung: 19.07.09 Beiträge: 2001 Multifok. pap. SD-CA... Ober-Ramstadt  50+ |
Beitrag:  (p82832)
Verfasst am: 12. Jan 2010, 23:11 |
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Hallo,
die Begleitpersonen von Ausweisinhabern mit B (Begleitperson erforderlich) kommen in der Tat fast überall umsonst rein, bzw. fahren umsonst mit, was ja auch sehr sinnvoll ist, sonst müssten die Betreffenden ja mehrfach bezahlen, hätten also einen zusätzlichen Nachteil.
Die Betroffenen selbst (auch meistens die mit B) müssen aber bezahlen (im Prinzip auch ok, wenn's wenigstens was billiger ist).
Ich hab hier mal ein wenig gezielter rumgeschaut. Am besten kommt man hier im Rhein-Main noch bei den öffentlichen Kulturbetrieben weg (Staatstheater am meisten, staatliche Museen schon weniger), was ja auch nicht so schlecht ist.
Wenn es bei der Kultur weniger offiziell wird, wie bei halbstaatlichen Sammlungen, oder wenn's eher um U- als E-Kultur geht, sieht es ziemlich mau aus. Wenn's ums Wohlfühlen und Fitness geht, wird's noch schwieriger, wobei bezeichnenderweise z.B. die billigsten Bäder (und die mit dem wenigsten Komfort) oft prozentual die höchsten Ermäßigungen haben. Manche auch erst ab 60% oder 70% GdB.
Ganz düster sieht's bei anderen (kommerziellen) Freizeitvergnügen aus, am ehesten geht noch was bei Kinos, aber mehr symbolische Nachlässe. Manchmal geht was, aber vereinzelt auch nur ab 80% oder nur für Rollstuhlfahrer.
Ich weiß, auch ein Opernabend kann sehr erquickend und gegebenenfalls, je nach Inszenierung , sogar entspannend, sein, und ich geh auch (selten genug, vielleicht jetzt auch mal öfter) ganz gern mal hin.
Aber man könnte jetzt auch mal ganz ketzerisch sagen, je mehr Fun desto weniger Chance auf Ermäßigung. Wo doch Spaß haben auch ganz hilfreich bei der Genesung und Verarbeitung von gesundheitlichen Traumata sein könnte.
Die pauschale Anerkennung als Schwerbhinderter wird ja für Tumorpatienten auch ausdrücklich aufgrund des Traumas der Diagnose und ggf. Beschwerden wie Depressionen oder Fatique gewährt, die nach Ansicht der für die Bewertung zuständigen Stellen vorzugsweise in der Anfangsphase der Krankheit bestehen sollen, weshalb ja auch die Heilungsbewährung angesetzt wird.
Vielleicht wäre da noch etwas Aufklärung der Öffentlichkeit über Sinn und Zweck der Schwebi sinnvoll.
Gruß
Karl _________________ Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Maria2 Anmeldung: 12.08.04 Beiträge: 2801 Pap. CA pT3 tall-cel... Bayern/Oberpfalz  30+ |
Beitrag:  (p82833)
Verfasst am: 12. Jan 2010, 23:30 |
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Hallo zusammen,
Sinn und Zweck des Schwebi war für mich ganz einfach - die Arbeitszeit.
Ich bin ja königlich bayerische Beamtin , und der Herr Stoiber hat mit seiner CSU im Jahr 2004 beschlossen, dass wir nicht mehr 40, sondern 42 Stunden pro Woche arbeiten sollten. Das hab ich zwei, drei Monate gemacht, dann stand eine Nachsorgeuntersuchung an, und ich machte kräftig miese mit den Stunden. Und die RJD mit entsprechend vielen Arztterminen hintereinander stand ja erst noch an.... (alles Freizeitvergnügen, solange man nicht krankgeschrieben ist!)
Tja, und da hatte ich die Schnauze voll und hab den Schwerbehindertenausweis beantragt. Und war schwupps! ohne Gehaltseinbußen wieder auf 40 h unten (zumindest 5 Jahre lang, jetzt ist Schluss mit lustig).
Also wenn ich ein Sozialschnorrer bin, der sich unverdient Vorteile erschleicht, dann ist nur der Herr Stoiber schuld daran
Fazit: Lasst euch bloß kein schlechtes Gewissen einreden! An dem Beispiel mit der Arbeitszeit und Arztbesuchen (Folge der Krebserkrankung!) als "Freizeitvergnügen" kann man sehen, dass wir auch genügend Nachteile haben!
Viele Grüße von
Maria _________________ Als Fördermitglied kannst du schon mit 5 € im Jahr unserem Verein sehr helfen!
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