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Schwebi-Änderungsantrag sinnvoll bzw. erfolgreich??

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tina50Offline
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Pap. SD-Ca, follikul...
saarland
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 (p91269)
Verfasst am: 22. Jul 2010, 16:06
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Hallo Johanna
ich stimme Karl zu und würde auch einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wenn die weitere Erkrankung eine Folge der SD-Erkrankung ist wird sicherlich eine Höherstufung erfolgen. Ich wurde von 50 auch auf 60 % GdB gestuft, da ich als Folge des SD-Karzinoms bzw. als Folge der drei Radiojodtherapien eine chronische Ohrspeicheldrüsenentzündung habe.
Ich gehe jedoch davon aus, dass eine Höherstufung NUR dann zustande kommt wenn die weitere Erkrankung als Folge der usprüngl. Krankheit nachgewiesen werden kann und natürlich auch weitere Einschränkungen und gesundheitliche zusätzliche Beschwerden zur Folge hat.
Die EInzel-GdB's werden nicht zusammen gerechnet.In den Bescheiden wird ja explizit erklärt, dass man das Landesamt über Änderungen/Vebesserungen des Gesundheitszustandes informieren soll, d. h. in jedem Fall einen verschlimmerungsantrag stellen. Am besten gleich alle befunde, Attest usw. beifügen. Dann dauert die Bearbeitung nicht solange und das LA muss nicht unbedingt wieder beim Arzt nachfragen. IN m einem Fall haben die Befundberichte meines HNO ausgereicht. Innerhalb von 4 Wochen hatte ich den neuen bescheid mit 60 %. Wünsch Dir viel Erfolg und sende Grüße aus dem verregneten Saarland Martina
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