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Schwebi-Änderungsantrag sinnvoll bzw. erfolgreich??

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BieneOEOffline
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BeitragSchwebi-Änderungsantrag sinnvoll bzw. erfolgreich??

 
Verfasst am: 08. Jul 2010, 20:08
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Hallo zusammen,

hab mal wieder ne Frage.

Ich habe ja auf Grund des SD-Krebses einen GdB von 50 %

Jetzt sind bei mir ganz massive depressive Störungen und Stimmungen hinzu gekommen. Ich bin schon länger deswegen krank geschrieben und bin jetzt auch auf anraten der Ärztin in der Rehaklinik in neurologischer Behandlung. Der Neurologe stellt mich jetzt auf Antidepressiva ein, sprach sogar davon, dies evtl. stationär zu machen, aber das wollte ich "noch" nicht.

Macht es Sinn, wenn ich einen Änderungs- bzw. Verschlimmerungsantrag beim Schwebi stelle?? Würde ich evtl. einen höheren GdB bekommen?

Vielen Dank schon mal fürs Lesen und Antworten.
LG Petra
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LynnOffline
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 (p90795)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 05:10
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Hallo Petra,

soweit ich weiß spielt es betr. die Vergünstigungen durch den Schwebi keine Rolle, ob Du jetzt 50, 80 oder 100 % hast.
Ab 50 % gibt es den Steuervorteil, die 5 Tage mehr Urlaub und den besseren Kündigungsschutz.

Die Untersuchungen, die Du anstrebst, können aber evtl. von Nutzen sein, wenn Dein Schwebi einmal "abläuft" und Du eine Verlängerung möchtest. Da muss man (das weiß ich von einer Freundin) von allen möglichen Ärzten Gutachten vorlegen, damit das Versorgungsamt den Ausweis evtl. nochmal verlängert, im besten Fall für den Rest des Lebens.
Man kann dann auch früher in Rente gehen, glaube ich.
Aber da denk ich jetzt noch nicht so drüber nach Very Happy

Der VdK gibt auch gezielt Auskunft. Voraussetzung ist allerdings eine Mitgliedschaft dort.

Liebe Grüsse
Sibylle
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"Es wäre dumm sich über die Welt zu ärgern - sie kümmert sich nicht darum" Marc Aurel
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Birgitt
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 (p90797)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 06:51
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Hallo Sibylle,
Lynn hat folgendes geschrieben:
soweit ich weiß spielt es betr. die Vergünstigungen durch den Schwebi keine Rolle, ob Du jetzt 50, 80 oder 100 % hast.

Einen kleinen Unterschied gibt es schon Wink . Schau mal auf diese Tablelle: http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/html/gdb.htmlLink verläßt das Forum, neues Fenster wird geöffnet

LG
Birgitt
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LynnOffline
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 (p90800)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 08:41
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Ups Embarassed

Danke Birgitt - Du hast vollkommen recht. Es gibt tatsächlich einige Unterschiede. Das wusste ich gar nicht. Ich hab meine 80 % und gut ist. Dachte wirklich, dass ab 50 % die Vergünstigungen die gleichen sind. Na ja, man / frau lernt nie aus und das ist gut so.

Petra, vergiss alles, was ich geschrieben habe und guck Dir den von Birgitt reingestellten Link an. Da steht ja alles drin.

Sonnige Grüße aus Mittelhessen
Sibylle
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BieneOEOffline
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 (p90823)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 16:08
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Hallo Ihr beiden,

danke für eure Antworten.

@Lynn, ich weiß, dass es bei unterschiedlichen GdB´s z.B. höhere Steuervorteile gibt.
Ich habe jetzt einen GdB von 50 und dachte, dass es vielleicht Sinn macht, eine Änderung anzustreben, falls es auf meine Depressionen, die hinzu gekommen sind, evtl. 10 % mehr geben würde.

Daher meine Frage. Macht es Sinn, wenn ich einen Änderungsantrag stelle. Hätte der Aussicht auf Erfolg, so dass ich evtl. in Zukunft 60 % hätte oder wäre solch ein Antrag zum scheitern verurteilt bzw. würde der nach hinten los gehen, so dass ich am Ende noch weniger Prozente hätte??

LG Petra
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Geri verstorben
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 (p90825)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 18:55
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Es gibt nur die genannten Stufen, daher: Nein.

LG
Geri
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BieneOEOffline
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 (p90827)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 20:13
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Geri hat folgendes geschrieben:
Es gibt nur die genannten Stufen, daher: Nein.

LG
Geri


Hi Geri,

hmmm, ich weiß nicht, ob ich mich falsch ausgedrückt habe, ich weiß, dass es die einzelnen Stufen gibt. Mein Vorteil bei einer evtl. Erhöung wäre ein höherer Steuerfreibetrag.

Ich habe jetzt wegen meinem Krebs einen GdB von 50 % und die Depressionen sind neu dazu gekommen.

Meine Frage ich: Wenn ich einen Änderungsantrag stelle und die Depressionen mit aufnehmen lasse, hätte ich dann die Chance, auf GdB 60 % (oder evtl. höher) hoch gestuft werden zu können? Würden die Depressionen berücksichtig??

LG Petra
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Geri verstorben
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 (p90828)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 20:19
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Du müsstest schon auf 80% kommen.

Der höhere Steuerfreibetrag wirkt sich erst ab 80% aus. 51-79 zählen wie 50%.

LG
Geri
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BieneOEOffline
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 (p90829)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 20:34
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Hi Geri,

in dem Link den Birgitt eingestellt hat, wird angezeigt, dass ich bei 60 % einen Freibetrag von 720 Euro hätte. Jetzt mit 50 % ist der bei 570 Euro.

Wenn die Depressionen also mit angerechnet würden und ich 10 % mehr bekommen könnte dadurch, hätte ich doch einen Vorteil.

LG Petra
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Birgitt
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 (p90830)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 21:17
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Hallo Petra,

ich hatte Deine Ausgangsfrage schon verstanden, weil ich aber nicht weiß, ob man auch zurückgestuft werden kann, hatte ich auf den Teil nicht geantwortet. das wissen vielleicht andere. Aber was ich ganz genau weiß ist, dass sich mit jeder weiteren Stufe der Freibetrag ändert. Ich hatte auch erst 50, dann 60 und jetzt 70. Und immer konnte mein Mann (ich bin nicht berufstätig) einen höheren Freibetrag bei der Steuererklärung ins Formular eintragen. Es gibt bei 60% mehr als bei 50%, definitiv.

LG
Birgitt
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tina50Offline
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 (p90831)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 21:25
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Hallo und guten Abend Petra,

Was den Grad der Behinderung angeht werden die jeweiligen Prozente die für eine Krankheit/Behinderung anerkannt werden NICHT addiert, d. h. selbst wenn die Depression mit 10 oder 20 Prozent beurteilt bzw. bewertet würde werden diese Prozentzahlen NICHT zu den 50 Prozent hinzu gerechnet, zumindest ist dies mein Kenntnisstand.
Die schwerwiegendste Erkankung macht den GdB aus. Die jeweiligen Behinderungsgrade für weitere Erkrankungen werden zwar berücksichtigt und sind auch im Bescheid des Versorgungsamtes aufgeführt werden aber wie schon erwähnt auf keinen Fall zusammengerechnet
Je nachdem wie ausgesprägt die Depressionen sind und wie lange du schon darunter leidest könnte es natürlich sein, dass der GdB erhöht würde.Richtig ist, dass mit 60 Prozent der Steuerfreibetrag höher ist als mit 50 %.
Ich denke Du schadest dir ja nicht wenn du einen Verschlimmerungsantrag stellst. Es wird üblicherweise in den Bescheides ja auch erwähnt, dass man verpflichtet ist eine Verbesserung des Gesundheitszustandes unverzüglich mitzuteilen, warum nicht auch wenn sich der Gesundheitszsutand veschlechtert. Ich würd es auch jeden Fall versuchen.
Viel Erfolg und Gruß Martina
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 (p90833)
Verfasst am: 09. Jul 2010, 23:26
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Hallo Petra,

ich denke auch, Du solltest es versuchen. Die einzelnen GdB werden zwar nicht addiert, aber wenn die zusätzlichen Einschränkungen erheblich sind, kann doch eine Höherstufung möglich sein. Meine Rekurrensparese hat auch zusätzliche 10% Erhöhung bedeutet.
Es wird darauf ankommen, wie ernst Deine Ärztin bzw. der Neurologe die Störung sieht und entsprechend eine Stellungnahme abgibt. Die würde ich einem Verschlimmerungsantrag auf jeden Fall beifügen und nicht nur den behandelnden Arzt angeben, weil es sonst sein könnte, dass ggf. ohne weitere Anhörung des Arztes nach Aktenlage entschieden wird. Und es wird natürlich auch darauf ankommen, wie ernst die entsprechenden Leute beim Versorgungsamt bzw. dem medizinischen Dienst die Einschränkungen beurteilen. Verlieren kannst Du sicher nichts. Solange Deine Heilungsbewährung wg. dem SD-Karzinom läuft, wirst Du sicher nicht runtergestuft.

Viele Grüße
Karl
_________________
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
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 (p90835)
Verfasst am: 10. Jul 2010, 09:35
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Guten morgen,

danke für euer Antworten.

Ich habe am 27. Juli wieder einen Termin beim Neurolgen. Solange soll ich die Tabletten nehmen und gucken, wie es mir geht. Der Arzt meinte, dass man 3-4 Wochen braucht, bis man eingestellt ist.

Dann werde ich ihn fragen, war er davon hält (er ist auch als Gutachter zugelassen) und je nach dem, was er meint werde ich mich dann mit der VdK in Verbindung setzen, in die ich eingetreten bin.

Meine Heilungsbewährung läuft noch bis Mai 2014.

Schönes Wochenende
Petra
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firielOffline
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fol. SD-CA, OP 09/06...
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 (p91264)
Verfasst am: 22. Jul 2010, 10:26
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Hallo,

ich habe auch überlegt wegen meines Hypoparas einen Antrag auf "Neufeststellung wegen Verschlimmerung bestehender Behinderungen bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen" zu stellen.

Wisst ihr, ob die Prozente zusammengerechnet werden, wenn die eine Behinderung durch die andere bedingt ist? Wenn es wegen einer Recurrens-Parese eine "Aufstockung" gibt, scheint das so zu sein, oder?

Wenn ja, würde es dir, Petra, vielleicht helfen, wenn in deinem Gutachten angegeben wird, dass die Depression durch die SD-Krebs-Erkrankung bedingt ist!?

Viele Grüße,
Johanna
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dkrOffline
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 (p91265)
Verfasst am: 22. Jul 2010, 10:43
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Hallo Johanna,

nein zusammengerechnet wird nicht.
Der GdB wird zunächst immer erstmal nach der "schlimmsten" Behinderung berechnet. Einen Zuschlag kann es aber geben, wenn die zusätzlichen Sachen das Gesamtbild eben verschlimmern, wobei es im Wesentlichen eben auf die tatsächlichen Einschränkungen ankommt (bzw. ankommen sollte!).

Die einseitige Rekurrensparese hat mir 10% zusätzlich eingebracht. Für sich allein hätten das beim damals vorliegenden Beschwerdebild auch 20% sein können, man war aber offenbar der (wohl auch berechtigten) Ansicht, dass die zusätzlichen Einschränkungen nur einen Aufschlag von 10% rechtfertigen.

Änhlich dürfte es sich mit anderen Einschränkungen verhalten: Man kann mit einem Aufschalg rechnen, dieser dürfte in der Regel aber nicht so hoch ausfallen wie für die betreffende Krankheit/Störung in der GdB-Tabelle allein ausgewiesen ist.

Es wird also durchaus sinnvoll sein, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, runtergestuft wird man nicht.

Viele Grüße
Karl
_________________
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg


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