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Beitrag |
Bethi Anmeldung: 16.08.10 Beiträge: 4 Basedow NRW  40+ |
Beitrag: (p91956)
Verfasst am: 16. Aug 2010, 19:44 |
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Hallo,
vielleicht kennt sich jemand von euch zu meinem Thema aus...
Ich habe aufgrund verschiedener Erkrankungen einen GdB in Höhe von 40%, bei dem auch Morbus Basedow (MB) berücksichtigt wurde. Bei einer RJT wird ja ein Teil der SD zerstört. Macht es nach der Behandlung also Sinn, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen? Ich möchte ihn natürlich nicht stellen, wenn ich dadurch einen Nachteil erlange, zumal ich ja nicht unbedingt gesünder nach der Behandlung bin.
Vielen Dank schon mal vorab, falls mir jemand mit einem Rat zur Seite stehen kann. |
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| Gast |
Beitrag:  (p91957)
Verfasst am: 16. Aug 2010, 20:17 |
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Liebe Bethi,
mir fällt kein Grund ein, warum eine RJT einen Grund für eine Verschlimmerung wäre. Es soll Dich ja eigentlich heilen, also wäre das gewünschte Ergebnis ja eine Verbesserung. Mir sind auch keine möglichen Nebenwirkungen der RJT bekannt, die so schlimm sind, das das in dieser berühmten Tabelle für die Behinderung vorkommt.
Liebe Grüsse |
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Bethi Anmeldung: 16.08.10 Beiträge: 4 Basedow NRW  40+ |
Beitrag:  (p91960)
Verfasst am: 16. Aug 2010, 20:56 |
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Lieber Gast, danke erst mal für deine Antwort.
Ich möchte meine Frage noch konkretisieren. Mit Anerkennung der Schwerbehinderung bin ich aufgefordert, Änderungen mitzuteilen (sinngemäß). Ist das nach der RJT erforderlich? |
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