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Basti70
Anmeldung: 12.08.10 Beiträge: 49 pap. SD-CA. T1b Bayern, Nürnberg  40+ |
Beitrag: (p92117)
Verfasst am: 23. Aug 2010, 16:04 |
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Hallo,
habe von einem Arbeitskollegen erfahren, dass SD-Patienten die ja ihr ganzes Leben auf die Tabletten angewiesen sind eine Berfreiung von der Rezeptgebühr beantragen können
Man muss natürlich sagen, das ich hier für die Privatpatienten spreche.
Denn beihilfeberechtigte Privatpatienten müssen ja auch pro Packung 5 Euro Zuzahlung leisten.
Kann man bei der Beihilfe, auf Antrag, von dieser Zuzahlung befreit werden??
Danke für die Antworten.
LG
Basti |
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Maria2 Anmeldung: 12.08.04 Beiträge: 2743 Pap. CA pT3 tall-cel... Bayern/Oberpfalz  30+ |
Beitrag:  (p92127)
Verfasst am: 23. Aug 2010, 20:32 |
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Hallo Basti,
es gibt ja die Regelung, dass chronisch Kranke nur bis zu 1 % des Jahresbruttos an Zuzahlung leisten müssen, Gesunde dagegen bis zu 2 %.
Das gilt in der gesetzlichen Krankenkasse, und ich glaube ebenso bei der Beihilfe.
Dass man sich komplett befreien lassen kann, wäre mir dagegen neu
Falls es so ist, sag`s mir, denn da hätte ich auch was davon
Wenn ich dran denke, schau ich morgen in der Arbeit nochmal nach, was die BFD dazu schreibt.
Viele Grüße von
Maria _________________ Als Fördermitglied kannst du schon mit 5 € im Jahr unserem Verein sehr helfen!
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dkr
Anmeldung: 19.07.09 Beiträge: 1901 Multifok. pap. SD-CA... Ober-Ramstadt  50+ |
Beitrag:  (p92128)
Verfasst am: 23. Aug 2010, 20:41 |
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Hallo,
mit der Behilfe läuft das meines Wissens genauso, wie bei den gesetzlichen. Man muss sich die Chronikereigenschft vom Arzt bestätigen lassen, dann gilt die 1%-Regelung. Wenn man im Laufe des Jahres über diese 1% mit seinen Zuzahlungen hinauskommt, kann man sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen, dazu muss man die individuelle Belastungsgrenze feststellen lassen. Alternativ kann man weiter zahlen und sich die Überzahlungen am Ende des Jahres erstatten lassen.
Viele Grüße
Karl _________________ Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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meerblau Anmeldung: 09.05.04 Beiträge: 4958 Pap. SD-Ca, follikul... Hannover  40+ |
Beitrag:  (p92134)
Verfasst am: 24. Aug 2010, 07:32 |
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Hi,
soweit ich weiß kann man auch am Anfang des Jahres sein eines Prozent zahlen und hat dann für das gesamte Jahr Ruhe. Das lohnt sich nur, wenn man weiß, dass man sowieso über dem Prozent liegt. Dann finde ich es allerdings ziemlich praktisch.
Viele Grüße
Esther _________________ _________________
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dkr
Anmeldung: 19.07.09 Beiträge: 1901 Multifok. pap. SD-CA... Ober-Ramstadt  50+ |
Beitrag:  (p92150)
Verfasst am: 24. Aug 2010, 13:48 |
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Hallo Esther,
das fänd ich jetzt wiederum auch interessant, geht das bei den gesetzlichen? Mir hat das noch keiner angeboten. Ich sammele im Moment noch fleißig Belege im elektrnischen Quittungsbuch meiner KK. Müsste jetzt langsam für die Restbefreiung reichen.
VIele Grüße
Karl _________________ Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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meerblau Anmeldung: 09.05.04 Beiträge: 4958 Pap. SD-Ca, follikul... Hannover  40+ |
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Afra1976
Anmeldung: 11.03.10 Beiträge: 43 SD-CA, Entfernung 1976 Berlin  50+ |
Beitrag:  (p92160)
Verfasst am: 24. Aug 2010, 16:31 |
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L-Thyroxin ist doch - gemessen an anderen Medikamenten - ein billiges Vergnügen. Ich zahle für meine 17 er bzw. 150er ca. 17 Euro für 100 Stück. Wenn ich das mit der Zuzahlung richtig verstanden habe, kommt ein arbeitender Mensch ohne Schilddrüse, doch niemals in die Nähe der 1%, selbst wenn er die Kosten komplett übernehmen müsste!
Grüße an alle Afra |
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sofia Anmeldung: 25.04.05 Beiträge: 483 Pap. SD-CA Frankfurt am Main  60+ |
Beitrag: (p92161)
Verfasst am: 24. Aug 2010, 16:31 |
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Hallo Karl,
bin in der Barmer und habe von denen folgende Aussage erhalten:
1. Jahr sammeln, bist Du unter denen, die von der Zuzahlung befreit werden können (im 1. Jahr Rückerstattung), kannst Du am Jahresanfang des Folgejahres 1 % Deines Einkommens direkt einzahlen und erhälst Deine Befreiungskarte.
Für Hartz IV - Empfänger sofort der Bescheid vom Arbeitsamt gültig. Man bezahlt dort einmal im Jahr (Januar) ca. 42 € und erhält für den Rest des Jahres die Befreiungskarte.
Lohnt sich aber nur, wenn das Einkommen ziehmlich gering ist. Jedes Fam. Mitglisd ist dann von der 1 % Regel betroffen. Es zählt immer das gesamte Famielieneinkommen.
Frag mal bei Deiner Krankenkasse nach und lass Dir einfach mal den Antrag schicken. Da stehen alle Freibeträge drin. Da kannst Du Dir selbst ausrechnen, ob es sich lohnt.
Wenn es sich nicht für die Krankenkasse lohnt, reicht es vielleicht, um über die Sonderausgaben beim Finanzamt ab zu rechnen.
LG Sofia _________________
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Balu
Anmeldung: 09.02.07 Beiträge: 219 SD OP 03/07; Kalte K... Niedersachsen/Emden  40+ |
Beitrag:  (p92165)
Verfasst am: 24. Aug 2010, 18:16 |
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Das System kenne ich auch von der AOK.
Meine Mom macht das schon seit Jahren so das sie am Jahresanfang ihre 1% zahlt und dann ihre Berfreiungskarte bekommt. Dort hat man ihr das von seiten der Kasse angeboten.
LG
Anja |
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dkr
Anmeldung: 19.07.09 Beiträge: 1901 Multifok. pap. SD-CA... Ober-Ramstadt  50+ |
Beitrag:  (p92167)
Verfasst am: 24. Aug 2010, 18:40 |
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Dann muss ich die TK mal danach fragen.
Bei der 1% Regelung wird zwar das Einkommen der ganzen Familie berücksichtigt aber im Gegenzug auch die Zuzahlungen der ganzen Familie, da sind wir in diesem Jahr bereits nach ca. 7 Monaten drüber gewesen. Mit den Zuzahlungen zur Reha sowieso.
Gruß
Karl _________________ Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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