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BettiB Anmeldung: 28.01.11 Beiträge: 75 50+ |
Beitrag: (p99003)
Verfasst am: 15. März 2011, 20:05 |
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Hallo,
von meiner Krankenkasse habe ich ein Schrb. erhalten, mit dem ich meine Ärzte
gegenüber dem Med. Dienst der Krankenkasse von ihrer Schweigepfilcht
entbinden soll.
Wer hat Erfahrung damit? Wie verhalte ich mich denn?
Liebe Grüße
Betti |
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sofia Anmeldung: 25.04.05 Beiträge: 499 Pap. SD-CA Frankfurt am Main  60+ |
Beitrag: (p99015)
Verfasst am: 15. März 2011, 21:38 |
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Hallo BettiB,
das kommt darauf an
a wenn Du krank geschrieben bist, und Dein Hausarzt meint, Du sollest noch daheim bleiben, unterschreibe nichts, sonst wird vom "grünen Tisch" einfach entschieden, Du hast zum vorgegebenen Zeitpunkt wieder zu arbeiten.
b Du hast eine Vorladung zur Prüfung, ob Du wieder arbeitsfähig bist, dann kannst Du beim Termin immer noch unterschreiben.
Habe selbst einmal leichtgläubig unterschrieben und die Krankenkasse hat während dem Hamburger Modell entschieden, es ist ab sofort beendet.
LG Sofia _________________
Mehr erfährt man hier ! |
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BettiB Anmeldung: 28.01.11 Beiträge: 75 50+ |
Beitrag:  (p99016)
Verfasst am: 15. März 2011, 23:03 |
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Hallo Sofia,
danke für Deine Antwort - bin noch krank geschrieben bis 31.03.,
wurde bis gestern (6 Wochen) noch von meiner Firma bezahlt - ab heute von der KK.
Habe immer noch keine endgültige Diagnose (siehe meine älteren Beiträge), kann aufgrund meines gr. Lymphödems den Hals kaum bewegen (bereits 4x punktiert), immer noch sehr heiser und fühle mich noch nicht gut.
Werde also nicht unterschreiben - muß die KK aber morgen zurückrufen - die Bearbeiterin von der KK rief heute bei mir an (AB) und bat um Rückruf.
LG Betti |
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Ubu
Anmeldung: 06.05.06 Beiträge: 801 Foll. SD-CA (oxyphil... Hannover  50+ |
Beitrag:  (p99025)
Verfasst am: 16. März 2011, 10:42 |
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Hallo Betti,
mit welcher Begründung verlangt denn Deine KK die Entbindung von der Schweigepflicht? Ich bin auch weit über die 6-Woichen-Grenze hiansugeschossen, aber das hat meine KK nie von mir gewollt. Der reichte die Diagnose, die auf den Krankschreibungen stand.
Wenn Deine KK das nicht begründet hat, würd eich erstmal eine solche Begründung verlangen und dann weitersehen.
Lieber Gruß und alles Guet für eine Besserung Deiner Beschwerden
Ute _________________ Wenn die Hoffnung aufwacht, legt sich die Verzweiflung schlafen.
(Aus Asien) |
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Ubu
Anmeldung: 06.05.06 Beiträge: 801 Foll. SD-CA (oxyphil... Hannover  50+ |
Beitrag:  (p99026)
Verfasst am: 16. März 2011, 10:46 |
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Hallo Betti,
nochmal ich. Habe gerade mal kurz gegoogelt und in die Suchzeile folgendes eingegeben. "Entbindung Schweigepflicht Krankenkasse Krankengeld". Da kamen haufenweise Einträge aus juristischen Foren und Ähnlichem. Vielleicht findest Du da ja noch wertvolle Hinweise?
LG
Ute |
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BettiB Anmeldung: 28.01.11 Beiträge: 75 50+ |
Beitrag:  (p99028)
Verfasst am: 16. März 2011, 11:16 |
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Hallo Ute,
danke für Deine Antwort.
In dem beigefügten Schrb. der KK steht: Die KK will mich während meiner arbeitsunfähigkeit begleiten und betreuen Möglichkeiten suchen, meine gesundheitl. Beschwerden positiv zu beeinflussen, deshalb braucht sie für den Med. Dienst alle Unterlagen meiner Ärzte -> Schweigepflichtentbindungserkärung von mir.
LG
Betti |
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