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GdB mit einzelner Lymphknotenmetastase?

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CeliaOffline
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pap. SD-CA pT1b R0 N1a
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BeitragGdB mit einzelner Lymphknotenmetastase?

 (p105238)
Verfasst am: 02. Sep 2011, 16:29
Antworten mit Zitat

Ich wurde operiert wegen eines papillären Karzinoms. Histologisch wurde eine Lymphknotenmetastase ipsilateral festgestellt - alle anderen Lymphknoten waren sauber.

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Zum GdB habe ich folgendes gefunden:

Zitat:
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den
ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS
während dieser Zeit
nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors,

ohne Lymphknotenbefall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80


Heute habe ich den Bescheid erhalten. Mir wurde ein GdB von 50% zuerkannt. Ich habe den Antrag alleine gestellt (ohne meine Ärztin). Meine Befunde habe ich in Kopie beigefügt; aus diesen geht hervor, dass ich Lymphknotenbefall hatte.

Ist die Geschichte mit den 80% eine Kann-Regelung? Oder zählt der Befall eines einzelnen Lymphknotens nicht? Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen? Sollte ich das mit Hilfe eines Arztes tun, oder kann ich das auch selber machen?

Vielen Dank für Eure Antworten,
Celia
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sofiaOffline
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 (p105239)
Verfasst am: 02. Sep 2011, 17:49
Antworten mit Zitat

Hallo Celia,

es lohnt sich, Widerspruch zu erheben. Es ist keine Kannregelung. Ein Lympknoten ist mehr als genug.

LG Sofia
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CeliaOffline
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 (p105240)
Verfasst am: 02. Sep 2011, 17:59
Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort. Ich find es halt komisch, dass da so ein Unterschied gemacht wird zwischen "ohne" und "mit" Lymphknotenbefall, aber sonst keine weitere Differenzierung. Ich meine, da bekäme ich (Tumor plus eine Metastase im benachbarten Lymphknoten) den gleichen GdS wie jemand mit Tumor, sieben Lymphknotenmetastasen und einer Knochenmetastase im Knie. Oder so. Das finde ich nicht verhältnismäßig. Aber so scheint es zu sein. Confused

Ich lege also schriftlich Widerspruch ein, begründe das mit meiner Metastase und schicke die gleichen Befunde, die die ja schon haben, noch einmal hin? Evtl. mit der Stelle, wo es um die Metastase geht, mit Textmarker markiert? Reicht das? Oder ist es besser, wenn meine Ärztin einen Zweizeiler dazuschreibt?
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Bine2011Offline
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 (p105242)
Verfasst am: 02. Sep 2011, 20:16
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Hallo Celia,

ich habe einen GdB mit 80 zuerkannt bekommen, hatte 3 befallene Lymphknoten. In der Regel ist es so, dass man mit Metastasen einen GdB /GdS von 80 erhält. Widerspruch einlegen ist da sinnvoll. Ich würde mich beim Widerspruch direkt auf die Versorgungsmedizin-Verordnung berufen.

Ab GdB 70 bekommst Du z. B die Bahncard zum halben Preis.

Liebe Grüße
Sabine
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dkrOffline
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 (p105243)
Verfasst am: 02. Sep 2011, 21:01
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Hallo Celia,

beim GdB geht es auch um die tatsächlichen Einschränkungen. Weitere Metastasen z.B. Knochen, die erhebliche Probleme mit sich bringen, können durchaus einen noch höheren GdB rechtfertigen ggf. auch 100%

Viele Grüße
Karl
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Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
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Rene_1964Offline
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BeitragGdB

 (p105249)
Verfasst am: 02. Sep 2011, 22:02
Antworten mit Zitat

Hallo,

mir wurde ein GdB in Höhe von 80% zugesprochen. Entscheidend ist, ob der Krebs gestreut hat. EIN Knoten ist keine Streuung..

Alles Gute und viele Grüße
René

Kopf hoch... das wird wieder... wir haben das alle durch...
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Bine2011Offline
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 (p105255)
Verfasst am: 02. Sep 2011, 22:58
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Hallo,

das sehe ich eher nicht so. Wenn man eine oder mehrere Lymphknotenmetas hat, dann hat der Krebs doch in das Lymphsystem gestreut, oder?
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dkrOffline
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 (p105256)
Verfasst am: 02. Sep 2011, 23:14
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Hallo,

richtig, Metastase ist Metastase, ob eine oder mehrere, bitte Lymphknoten nicht mit Knoten in der SD verwechseln.

@Celia: Ich würde den Widerspruch zusammen mit dem Arzt auf den Weg bringen. Es genügt übrigens auch, zunächst formlos nur Widerspruch einzulegen, um die Frist zu wahren, wenn man sich mit einer ausführlichen Begründung etwas Zeit lassen möchte. Aber eigentlich ist die Sache bei Dir ja recht klar. Vielleicht hat ein medizinisch weniger bewanderter Mitarbeiter das nach Aktenlage entschieden.

Viele Grüße
Karl
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Rene_1964Offline
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Beitrag: GdB mit einzelner Lymphknotenmetastase?

 (p105258)
Verfasst am: 03. Sep 2011, 00:15
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sorry für die Verwechselung.
Meine "Quote" sieht etwas anders aus.

trotzdem alles Gute! Viele Grüße, René.
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CeliaOffline
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 (p105273)
Verfasst am: 03. Sep 2011, 16:44
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René, das tut mir leid, dass es bei Dir schlechter aussieht. Dahin gehen ja auch meine "Bedenken" - dass ich es nun wirklich nicht so schlimm getroffen habe. Trotzdem: wenn mir 80% zustehen, möchte ich auch gern 80% haben. (Und die BahnCard zum halben Preis... pipe )

Karl, danke für den Hinweis, dass man mit einem schlechteren Krankheitsverlauf (z.B. Fernmetastasen) auch mehr als 80% bekommen kann. Nun verstehe ich das Ganze etwas besser.

Bine, dass Du "nur" drei Lymphknotenmetastasen hattest, schockt mich gerade etwas. Du hattest doch diese Monster-OP! Shocked bzw. Alle können dies sehen Da war die "Ausbeute" ja doch vergleichsweise gering... (Was für Dich natürlich ein Glück ist!)

Da mir die Sachlage in meinem Fall auch sehr eindeutig erscheint, werde ich meinen Widerspruch - auch inhaltlich - selber formulieren, mit Hinweis auf die Metastase und die Verordnung. Ich hoffe, dass das dann durchgeht.


Vielen Dank noch mal Euch allen!
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Bine2011Offline
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 (p105277)
Verfasst am: 03. Sep 2011, 18:40
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Hallo Celia,

ja es waren nur drei und zum Glück nur auf der rechten Seite. Der eine war aber fast 4 cm groß und ich hatte den ganzen Hals voller großer Knoten, mindestens 15 Stück über 1 cm! Der große war auch fast am Schlüsselbein, also schon weit gestreut, deshalb haben sie zur Neck - Dissection geraten. Woher die großen Lymphknoten bei mir kommen, kann keiner sagen. Ich habe jetzt auf der linken Seite schon wieder einen >1cm Sad .

Im Nachhinein kann man leicht sagen, man hätte die RJT abwarten können. Aber es war gar nicht klar, ob sie funktionieren würde, weil ich eine CT mit iodhaltigem Kontrastmittel bekommen habe. Sie wussten ja nicht, dass der Riesenknoten von der Schilddrüse kam. Haben nach Lungenkrebs gesucht. Dann habe ich mich eben dazu entschlossen, das machen zu lassen.

Jetzt ist es halt so und ich muss mit den Nachwirkungen leben. Aber besser nur drei befallene Knoten Confused

LG
Sabine
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CeliaOffline
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 (p105478)
Verfasst am: 11. Sep 2011, 14:08
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Ich muss jetzt doch noch mal nachfragen: Ist diese GdS-Tabelle in der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung rechtlich bindend? Denn darüber finde ich leider nichts. Genauer gesagt finde ich in der Anlage folgendes:

Zitat:
Die in der GdS-Tabelle aufgeführten Werte sind aus langer Erfahrung gewonnen und stellen altersunabhängige (auch trainingsunabhängige) Mittelwerte dar. Je nach Einzelfall kann von den Tabellenwerten mit einer die besonderen Gegebenheiten darstellenden Begründung abgewichen werden.


Das heißt doch mit anderen Worten, dass der versorgungsärztliche Dienst in meinem Fall durchaus auch von den vorgegebenen 80% nach unten abweichen könnte? Confused

Auf jeden Fall habe ich erst mal Widerspruch ohne Begründung eingelegt und Akteneinsicht beantragt.
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JakobOffline
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 (p105482)
Verfasst am: 11. Sep 2011, 16:36
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Hallo Celia,
ich hatte meine OP im Nov. 2011. Ich hatte 9 Lymphknotenmetastasen. Mein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung wurde mit einem GdB von 50 beschieden. Ich habe daraufhin sofort Widerspruch eingelegt unter Hinweis auf die Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Innerhalb einer Woche erhielt einen neuen Bescheid mit einem GdB von 80. In einem Gespräch mit der Sachbearbeiterin stellte sich heraus, dass die Mitarbeiterin beim ersten Bescheid keinen Arzt hinzugezogen hatte und die Einstufung ohne Beachtung der Metastasen erstellt hatte.

Viel Erfolg
Jakob
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CeliaOffline
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 (p105484)
Verfasst am: 11. Sep 2011, 17:12
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Danke! Ich bin jetzt unsicher - sollte ich das auch einfach so machen? Widerspruch ist noch nicht raus... Ich dachte halt, erst mal sehen, was in der Akte steht.
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JakobOffline
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 (p105486)
Verfasst am: 11. Sep 2011, 17:35
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Hallo Celia,

ich würde einen Widerspruch ohne Akteneinsicht empfehlen.
Wenn der erste Widerspruch erfolglos ist würde ich an Deiner Stelle, sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast, einen Anwalt einschalten und der wird auf jeden Fall Akteneinsicht nehmen.

Gruß
Jakob
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