Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

| Beitrags-ID: 256318

Hallo Zusammen,
ich bin schon seit langem fleißige Leserin der Forenbeiträge. Ich hatte 12/2014 ein papillären Karzinom und bin jetzt in der Heilbewährung. Nachdem ich jetzt meinen Abschluß gemacht habe, steht ab Herbst mein Vikariat (kirchlicher Dienst) an und ich muss mich privat Krankenversichern :-(. Kennt sich jemand mit den PKVs aus und auf was ich achten muss als ehemalige Krebspatientin oder ist Provat versichert und hat Erfahrungswerte? Ich fühle mich im Dschungel der Versicherungen einwenig überfordert!!
Liebe Grüße

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Private Krankenversicherung

| Beitrags-ID: 373080

Hallo Aseneth,

wir hatten schon mal ein Thema hier, wo es genau darum ging: Private KV nach SD-Krebs

Würde in deinem Bundesland der Dienstherr einen Anteil zur GKV zahlen?
Privat ist scheinbar zumindest in den „normalen“ Tarifen so gut wie unmöglich. Das einzige könnte der Basistarif sein, wo dich die Versicherungen vermutlich nehmen müssen.

Viele Grüße von
Maria

Als Fördermitglied kannst du schon mit 5 € im Jahr unserem Verein sehr helfen!
Gemeinsam sind wir stärker!!!

Urmel

Antwort auf: Private Krankenversicherung

| Beitrags-ID: 373081

Hallo Aseneth,

es gibt seit 2014 eine sogenannte Öffnungsaktion mit erleichterten Bedingungen für die Aufnahme von Beamten, Beamtenanwärtern etc. in der privaten KV. Hierzu hat der Verband der Privatversicherer eine ausführliche Broschüre herausgebracht.

Du kannst diese Broschüre unter nachfolgendem Link herunterladen:

http://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/

Hierin wird wenn ich es richtig verstanden habe, ausgeführt, dass z.B. keine Ablehnung wegen des Gesundheitszustandes erfolgen darf, der Risikozuschlag begrenzt ist etc. Am Ende der Broschüre sind dann alle Versicherungen genannt, die sich dieser Öffnung angeschlossen haben.

Da ich nicht weiß, wie die Regelungen bei Dir sind, gilt die ganze Sache nicht, wenn der Arbeitgeber/Dienstherr einen Zuschuss zur freiwilligen KV bezahlt. Derartige Regelungen haben einige Bundesländer.

Gruß
Urmel

Anonym
Gast

Gäste dürfen nur Anfragen stellen. Ratschläge, Erfahrungsberichte etc. von Gästen werden von den Moderatoren ohne Vorwarnung gelöscht.
Das Gast-Schreiberecht ist nur für Nutzer*innen gedacht, die sich nicht gleich registrieren möchten bzw. Probleme bei der Registrierung haben: Jetzt kostenlos registrieren als Forums-Nutzer*in

Deine Information:

Bist du ein Mensch? Dann klicke bitte auf Ausrufezeichen.

Geburtstage

Heute haben keine Nutzer*innen Geburtstag.

In den nächsten Tagen haben 5 Nutzer*innen Geburtstag

Zur Zeit aktiv

Forum-Statistik

133.722 veröffentlichte Beiträge
28.823 veröffentlichte Themen
7.243 registrierte Nutzer*innen

Sie möchten uns finanziell unterstützen?
Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V.
GLS Gemeinschaftsbank eG|IBAN: DE52 4306 0967 4007 2148 00|BIC: GENODEM1GLS

Spenden mit einem Klick