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Schwerbehindertenausweis

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Alba
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Pap. SD-Ca., foll. V...
Sachsen-Anhalt
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 (p70013)
Verfasst am: 02. März 2009, 11:24
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anna-minna hat folgendes geschrieben:
Hier in der Altmark bzw. Versorgungsamt Magdeburg braucht man immer etwas länger wie anderswo.


Hallo Anna-Minna,

meine Erfahrungen sind da völlig anders, deshalb möchte ich das nicht einfach so stehen lassen. Ich selber hatte damals 4 Wochen nach Antragstellung meinen Ausweis und höre heute Ähnliches von anderen Betroffenen.
Ich weiß nun nicht, woran es bei Dir hapert und an welches Amt genau Du Dich gewandt hast.

Das hier verstehe ich auch nicht so ganz:
anna-minna hat folgendes geschrieben:
Jede Behörde will den Ausweis sehen, becor sie überhaupt den Stift in die Hand nehmen.

Ich kann mich nicht erinnern, daß bei mir mal eine Behörde den Ausweis sehen wollte

MfG Alba
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anna minnaOffline
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fol. CA, Stimmbandlä...
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 (p70019)
Verfasst am: 02. März 2009, 11:59
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hallo alba,

ich hatte ja auch von bis höchstens 1/4 jahr gehört - höchstens eben.
Ich muß meinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, Arbeitsamt will ihn sehen, der Reha-Beauftragte will wissen was ich darf und kann.

Ich bin gerade voll in der UF 2. RJT am 23.03. Es geht mir total sch... und dann bekommst du so was gesagt. Na toll, wir sind ja nicht unterzukriegen. Ich versuche ruhig und gelassen zu bleiben ha, ha, ha.
Gruß
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meerblauOffline
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 (p70022)
Verfasst am: 02. März 2009, 12:05
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Hallo Anna Mina,

dann ruf doch jetzt bei dem Amt an, bei dem du den Antrag gestellt hast. Die müssen dir doch sagen können woran es liegt! Frag einfach, ob du sie noch unterstützen kannst mir weiteren Informationen.

Günstig ist übrigens bei Antragstellung immer, wenn man die aktuellen Befunde kopiert. Dann dauert es mir der Anfrage bei den behandelnden Ärzten nicht so lange.

Viele Grüße
Esther
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anna minnaOffline
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Sachsen/Anhalt - Altmark
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 (p70026)
Verfasst am: 02. März 2009, 12:27
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hallo esther,

es liegt angebl. an meiner Gyn. Die hat das vor über 4 wochen weggeschickt und der amtsarzt hat es auch noch nicht gesehen. Ich kann den Ausweis ja nachreichen.

gruß
Birgit
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Manu84
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 (p106083)
Verfasst am: 02. Okt 2011, 21:21
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Hallo,

mir wurde im Januar 2010 die Schulddrüse entfernt. Schilddrüsenkarzinom. Zufällig habe ich erfahren, dass man einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen kann. Nun habe ich einen Ausweis erhalten mit GdB 80 %. Mein Arbeitgeber ist informiert.
Wir haben einmal jählich eine Inventur, die außerhalb unserer Arbeitszeit stattfindet. Als Ausgleich bekommen wir zwei Tage Urlaub.
Bin ich verpflichtet an der Inventur teilzunehmen ?

Schon jetzt - Vielen Dank.
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Maria2Offline
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Pap. CA pT3 tall-cel...
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 (p106086)
Verfasst am: 02. Okt 2011, 22:04
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Hallo Manu,

Link innerhalb des Forums dkr (= Karl) hat mal einen sehr informativen Beitrag zum Thema Link innerhalb des ForumsSchwerbehindertenausweis geschrieben, den du auch in unseren FAQs findest. Dort wird auf einen Link zu folgender Seite verwiesen:
http://www.talentplus.de/arbeitnehm.....ondere_Rechte/Mehrarbeit/Link verläßt das Forum, neues Fenster wird geöffnet

Ich weiß nicht, ob du überhaupt eine Chance hättest, aufgrund deiner Schwerbehinderung nicht an der Inventur teilnehmen zu müssen, denn vermutlich findet diese an einem sonst arbeitsfreien Tag statt (Wochenende), oder? Und dafür bekommt ihr ja dann hinterher frei.
Bei dem Passus mit der Mehrarbeit geht es darum, dass man nicht über seine Leistungsfähigkeit hinaus belastet werden darf - was eher auf die tägliche Arbeitszeit zutreffen würde.
Das andere ist, ob es im Umgang mit den Kollegen nicht besser ist, wenn man solche Aktionen mitmacht (wenn`s gesundheitlich keine übermäßige Belastung ist).
Wenn das Ganze aber nach einem normalen Arbeitstag stattfinden und die halbe Nacht dauern soll, würde ich glaube ich auch darauf verweisen, dass ich gesundheitlich angeschlagen bin und meinen regelmäßigen Schlaf brauche. sleep

Viele Grüße von
Maria
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Manu84
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 (p106127)
Verfasst am: 05. Okt 2011, 20:02
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Hallo Maria,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Schönen Abend.
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Metze2
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 (p109019)
Verfasst am: 03. Feb 2012, 00:56
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Hallo,

ich hab da mal ne frage dazu ich hab mich ein bisschen durchgelesen und das trifft nur zu wenn man ein schilddrüsenkarzinom hatte. So und meine frage ist wie das aussieht mit men2a. Wobei die die Schilddrüse profilaktisch rausgenommen wurde.

mfg

metze
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Maria2Offline
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Beiträge: 2805
Pap. CA pT3 tall-cel...
Bayern/Oberpfalz
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 (p109079)
Verfasst am: 05. Feb 2012, 22:51
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Hallo Metze,

dann hattest du noch kein medulläres Karzinom, oder?
Die Richtlinien sprechen davon, dass man (nur) nach einem Karzinom die Schwerbehinderung zuerkannt bekommt.
Falls du andere Beeinträchtigungen durch die OP hast, könntest du versuchen, diese geltend zu machen, und dann wird im Einzelfall ermittelt, wie stark du dadurch beeinträchtigt bist und wie viele Prozente du bekommst.

Viele Grüße von
Maria
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metze
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 (p109090)
Verfasst am: 06. Feb 2012, 16:34
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ahh vielen dank für antwort.
und ich hatte keine Karzinom wo ich ein ein bisschen froh bin.
Nur das in letzter Zeit mein TSH wert auf 15 angestiegen ist obwohl ich schon L-thyroxin 200 µg aber Tabletten einnahme bzw erhöhte kann man ja anscheind nicht gelten machen.
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Sommer2012Offline
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Beiträge: 4
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BeitragSchwerbehidertengesetz!

 (p109291)
Verfasst am: 11. Feb 2012, 17:56
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Das SBG gilt für alle in der BRD!Mit 100% und dem Zeichen G kann man jetzt sogar für 60,EUR Wertmarke beim Versorgungsamt,die DB durch ganz Deutschland benutzen,also alle öffentl.Verkehrsmittel,wie,Bus,Bahn(RE-RB)U-Bahn.Strassebahn,Fähren,Schiffe usw.
Aber man darf damit nicht auf mit dem Rollstuhlzeichen mark.Parkplätze abparken.Dazu muss man ein "aG" im Ausweis haben.Man kann aber auch beim Strassenverkehrsamt,einen Antrag auf ein "aG-light" stellen,wenn man schon das G im Ausweis hat,dann darf man zu halten oder parken in die Fußgängerzonen hinein fahren!
Infos darüber beim SVA-der Stadt,beim Versorgungsamt,oder beim VDK!
MGHG
Udo
P.S.Die Wertmarke gibt es auch ab 50% wichtig ist aber das Zeichen "G" im Ausweis!!
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Sommer2012Offline
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Beiträge: 4
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BeitragSchwerbehindertengesetz!

 (p109292)
Verfasst am: 11. Feb 2012, 17:58
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Nur bei einem CA bekommt man sofort die 50% vom Versorgungsamt!Aber dann auf 5 Jahre erstmal begrenzt!
LG
Udo
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