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Tuvok
Anmeldung: 04.10.06 Beiträge: 814 Idiopathischer Hypopara Hamburg  40+ |
Beitrag:  (p46186)
Verfasst am: 07. Jun 2007, 14:44 |
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Hallo Ella,
bitte gib nur die Diagnose an. In medias res kannst Du immer noch gehen, wenn Du einen Widerspruch schreiben musst (würde ich aber immer im Zusammenhang mit dem behandelnden Arzt machen).
Viele Grüße
Tuvok |
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Maria2 Anmeldung: 12.08.04 Beiträge: 2743 Pap. CA pT3 tall-cel... Bayern/Oberpfalz  30+ |
Beitrag:  (p46199)
Verfasst am: 07. Jun 2007, 17:33 |
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Hallo Ella,
als Studentin würd ich mir zweimal überlegen, überhaupt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Denn irgendwann wirst du auf Arbeitssuche sein, und dann kann`s sein, dass dich so mancher Betrieb wegen Kündigungsschutz nicht nimmt (auch wenn sie`s natürlich nicht zugeben). Und die Vorteile wie Steuerfreibetrag werden bei dir vermutlich kaum ins Gewicht fallen. Da solltest du nochmal die Vor- und Nachteile abwägen, bevor du den Antrag stellst.
Viele Grüße von
Maria |
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meerblau Anmeldung: 09.05.04 Beiträge: 4958 Pap. SD-Ca, follikul... Hannover  40+ |
Beitrag:  (p46201)
Verfasst am: 07. Jun 2007, 17:51 |
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Hallo,
als Ergänzung: Man kann den Schwerbehindertenausweis auch zurück geben! Das ist ganz legal möglich und man verliert dann alle Ansprüche und kann bei einer Jobsuche wieder ganz ehrlich sagen, dass man keinen hat.
Vor allem im öffentlichen Bereich werden aber auch gerne Schwerbehinderte genommen, weil größere Betriebe ja eine Quote erfüllen müssen und eine kleine Strafe zahlen, wenn sie das nicht tun.
Es muss also differenziert drauf geguckt und entschieden werden.
Erst einmal beantragen kann also als Studentin nichts schaden.
Viele Grüße
Esther |
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Ella Anmeldung: 11.04.07 Beiträge: 8 Papiläres SD-CA Sachsen-Anhalt  20+ |
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Gerti Anmeldung: 17.11.04 Beiträge: 115 |
Beitrag:  (p46322)
Verfasst am: 09. Jun 2007, 15:09 |
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Hallo, Maria 2
Vielen Dank für deine Informationen. Ich habe versucht, die "Anhaltspunkte der Gutachtertätigkeit" über die angegebene Internetadresse zu finden. Hat leider nicht geklappt.
Ich habe zur Zeit einen GdB von 90. In 2 Jahren wird neu begutachtet. Ich wollte schauen, ob ich die Chance habe, einen GdB von 50 zu behalten, wenn ich keinen Rückfall habe. Wie lange nach einer erfolgreichen Behandlung (pT3, N1) bekommt man noch GdB 50, wenn man sonst (außer Tabletteneinnahme) keine Beschwerden weiter hat?
Liebe Grüße von Gerti |
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Maria2 Anmeldung: 12.08.04 Beiträge: 2743 Pap. CA pT3 tall-cel... Bayern/Oberpfalz  30+ |
Beitrag:  (p46333)
Verfasst am: 09. Jun 2007, 21:45 |
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Hallo Gerti,
der neue Link ist jetzt hier .
Vorsicht, das ist direkt der Link auf die pdf mit 1,3 MB! (dauert bei mir mit ISDN ziemlich)
Wenn du außer Tabletteneinnahme keine Beschwerden hast, wird`s wohl nichts mehr werden mit den Prozenten. Die geben ja pauschal einen GdB von 50 oder 80, und wenn nach 5 Jahren Heilungsbewährung nichts war, dann wird neu begutachtet, und zwar nach den tatsächlichen Beeinträchtigungen.
Viele Grüße von
Maria |
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Gerti Anmeldung: 17.11.04 Beiträge: 115 |
Beitrag:  (p46345)
Verfasst am: 10. Jun 2007, 14:59 |
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Hallo, Maria 2, ich hab´s gefunden. Danke! Wenn ich meine ganzen verbliebenen Zipperlein bedenke, werden´s wohl doch noch 50% werden.
Ich staune bloß, dass man einerseits sagt, man gilt beim Schilddrüsenkrebs erst nach 10 Jahren Tumorfreiheit als geheilt. Andererseits wird man nur 5 Jahre nach Entfernung des Ersttumors geschützt- egal, wie lange sie brauchen, die Metas zu entfernen (Bei mir waren es dreieinhalb Jahre). Naja, schau mer mal.
Also, noch mals vielen Dank
LG von Gerti |
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Maria2 Anmeldung: 12.08.04 Beiträge: 2743 Pap. CA pT3 tall-cel... Bayern/Oberpfalz  30+ |
Beitrag:  (p46349)
Verfasst am: 10. Jun 2007, 17:42 |
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Hallo Gerti,
zu der Frage, ab wann die Heilungsbewährung zu laufen beginnt, hatten wir schon mal einen Beitrag: Thema
Ich würde sagen, einen Versuch ist es allemal wert, ob dir der Schwerbehindertenausweis nicht zumindest um die dreieinhalb Jahre verlängert wird.
Viele Grüße von
Maria |
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Gerti Anmeldung: 17.11.04 Beiträge: 115 |
Beitrag:  (p46391)
Verfasst am: 11. Jun 2007, 19:44 |
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Hallo, ich danke dir, Maria2. Ich habe mir das Material von Jürgen ausgedruckt. Glückwunsch zur Wahl.
LG Gerti |
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polly1975
Anmeldung: 13.09.05 Beiträge: 247 SD-CA,papillär T2 Berlin, Chiemgau/ RO, Rhein-Main  30+ |
Beitrag:  (p46416)
Verfasst am: 12. Jun 2007, 10:06 |
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Hallo an alle, vor allem @ Ella und alle Studenten/Azubis unter Euch,
Hallo Ella,
ich hab den Thread über den Schwerbehindertenausweis und die Anmerkungen von Studentin Ella und alle Antworten darauf gelesen. Klar muss sich jede/r überlegen, was er sich von dem Schwerbehindertenausweis evtl. erhofft. Ich kann nur jedem empfehlen sich gedanken drüber zu machen und für die ganz konkrete Lebenssituation 8und die mittelfristige für die nächsten jahre) zu entscheiden.
ich hab als wiss. Mitarbeiterin an der Uni von dem Schwerbehindertenausweis profitiert bzw. meine befristete Stelle behalten können! Aber nur, durch den Einsatz der Betriebsärztin und Schwerbehindertenvertretung sonst wär´s wohl nix mehr geworden.... da meine Ausfallzeiten durch OP, Hormonentzug, 3 RJTn und 1x AHb, 1x Reha zu viel waren! Die Uni hat aber die "soziale Verantwortung" gesehen u ermöglicht mir jetzt meine Dissertation weiter- bzw. fertig zu schreiben.
Auch für Studierende und Azubis gibt es in öffentlichen Betrieben Schwerbehinderten vertretungen. gerade für Studierende kann das auch Vorteile haben im Hinblick auf "Scheinerwerb" und bearbeitungszeiten. Z.B. wenn man durch behandlungen/ RJT/RJD Ausfallzeiten hat und Abgabefristen nicht einhalten kann, weil man so balla balla im Kopf ist und sowieso nicht an die Uni denkt. gerade in zeiten der Studiengebühren und verkürzten Studienzeiten sollte man sich überlegen, ob man vom "Nachteilsausgleich" gebrauch macht oder sich wenigstens an der Uni an der entsprechenden Stelle beraten lässt.
Zudem hat man mit einem GdB bei bewerbungen auf Hilfskraftstellen (SHK) - also uniinterne Stellen - auch Vorteile. Weil man auf jeden Fall zum bewerungsgespräch eingeladen wird.
Und in der bewerbung bzw lebenslauf kann man den GdB angeben mit Zusatz: keine Einschränkungen für die Erwerbstätigkeit. (wenn man dies möchte!)
So hat es ein guter Freund mit 100% GdB, der inzwischen an seiner Habil. schreibt, gemacht.
Ich würde daher raten, sich an den entsprechenden Stellen direkt an der Uni zu informieren, und dann überlegen ob ein Antrag übers Versorgungsamt gestellt wird.
Die Gewähr, dass es so positiv läuft, wie bei mir hat man vorher nicht und es hätte - bei einem anderen Unternehmen - auch schief gehen können....
Grüße, Polly |
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| Birgitt |
Beitrag:  (p46791)
Verfasst am: 20. Jun 2007, 13:02 |
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Hallo,
ich möchte mal kurz von meinem aktuellen Fall berichten.
Vor ca. 3,5 Wochen habe ich einen Antrag auf Erhöhung des GdB gestellt, weil meine zweite Nebenniere entfernt wurde. Außer den beiden hormonellen Erkrankungen gibt es auch noch weitere chronische Erkrankungen (z.B. Osteoporose und Refluxösophagitis). Heute (schon!) kam der Bescheid. Wirklich verändert hat sich an dem GdB nichts. Begründung: die SD-Erkrankung kann nach 8 Jahren nicht mehr berücksichtigt werden. Und für die anderen Erkrankungen gibt es wirkungsvolle Medikamente. Ich bekomme aber jetzt einen unbefristeten Ausweis auf Lebenszeiten von erstmal 60%. Wenn sich weitere Erkrankungen ergeben, kann ich jederzeit einen neuen Ausweis beantragen.
Wiederspruch werde ich erstmal keinen einlegen, aber in ca. 3 Monaten nach Entfernung der Gebärmutter sollen die doch nochmal nachschauen, wie es dann aussieht. Wenn sich der GdB auch danach nicht erhöht, werde ich Einspruch erheben von wegen 'wenn eine neue Situation besteht....'.
LG
Birgitt |
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Felicitas
pap. SD-CA Bayern  30+ |
Beitrag: (p46796)
Verfasst am: 20. Jun 2007, 15:57 |
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Hallo,
eine kleine Ergänzung zu den möglichen Vorteilen eines Schwerbehindertenausweises speziell für Auszubildende (Schüler, Studenten, Azubis):
Ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld wird über die Altersgrenze hinaus gewährt, wenn das Kind sich wegen der Behinderung nicht selbst unterhalten kann (s. Einkommensteuererklärung Anlage Kind Nr. 18).
Ein Kind, für das die Eltern einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, kann seinen Behinderten-Pauschbetrag auf seine Eltern übertragen (s. Einkommensteuererklärung Anlage Kind Nr. 45-47).
Viele Unis befreien schwerbehinderte Studenten von den Studiengebühren!
Ist doch eine Überlegung wert
Der bisher größte Nachteil, dass man bei einem Einstellungsgespräch die Frage nach der Schwerbehinderung wahrheitsgemäß beantworten muss, sollte übrigens bald keine Sorgen mehr bereiten. Das Diskriminierungsverbot wird sich unter den Arbeitgebern nämlich inzwischen - hoffentlich - herumgesprochen haben.
LG Felicitas |
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ako61 Anmeldung: 17.07.07 Beiträge: 20 Kropf, kalter Knoten Niedersachsen/Celle  50+ |
Beitrag: (p48002)
Verfasst am: 19. Jul 2007, 18:43 |
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Hallo Leute,
bin hier gerade reingerutscht und neu im Forum.
Hier meine Frage: Kann man mit o.a. Diagnose (OP Jan. 2005) überhaupt einen Schwerbhindertenausweis oder zumindest eine Anerkennung auf eine chronische Erkrankung beantragen (Zuzahlung vermindert auf 1% des Bruttjahreseinkommens) ??
Mir wurde bisher seitens des Hausarztes nie etwas dergleichen gesagt...
Ich dachte, ich frage hier mal nach, bevor ich die Krankenkasse (BEK)
anrufe...
LG, Anke |
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firiel Anmeldung: 30.09.06 Beiträge: 517 fol. SD-CA, OP 09/06... Berlin  20+ |
Beitrag:  (p48072)
Verfasst am: 21. Jul 2007, 18:01 |
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Danke für diesen Tipp, Felicitas!!!
Ich überlege schon seit einiger Zeit, ob oder ob ich den SA nicht beantrage wegen der Berufseinsteigerthematik...
Gleichzeitig überlege ich, wie ich mich ab dem nächsten Jahr finanzieren soll, da ich nur bis 25 Jahre Kindergeld bekomme... Nun werde ich deinen Hinweis auf jeden Fall mal genauer untersuchen und kann dann hoffentlich etwas unbeschwerter mein Studium beenden... und meine Eltern beruhigen. *g*
Danke, danke, danke und viele Grüße!  |
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Tuvok
Anmeldung: 04.10.06 Beiträge: 814 Idiopathischer Hypopara Hamburg  40+ |
Beitrag:  (p48561)
Verfasst am: 06. Aug 2007, 22:26 |
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Hallo Anke,
da bisher noch niemand auf deine Fragen eingegangen ist, will ich mich dazu gerne äußern /bin gerade aus den Urlaub zurück und hab's nicht ehrt gelesen).
1. Chronische Erkrankung: Ja. Leider entscheidet die Krankenkasse, ob Du chronisch krank bist ...
2. Schwerbehinderung: Muss ich noch mal nachschauen. Hast Du eine Total-OP gehabt? Auf jeden Fall beantragen, selbst 25% bringen schon eine Steuererleichterung.
Ich melde mich nochmal.
Viele Grüße
Tuvok |
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