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Palliativversorgung in der häuslichen Krankenpflege gestärkt

Palliativversorgung in der häuslichen Krankenpflege gestärkt

| Beitrags-ID: 256921

Hallo,

nach einer Pressemitteilung des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dieser seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege hinsichtlich der besonderen Belange von Palliativpatientinnen und -patienten angepasst und damit die Vorgaben des im Dezember 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland umgesetzt.

Insbesondere wurde nun eindeutig formuliert, dass Palliativpatienten die Leistungen der häuslichen Krankenpflege zur Verfügung stehen. Ebenfalls wurden Anpassungen nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vorgenommen sowie eine Klarstellung zur Medikamentenabgabe.

hier der Linkt zur Pressmitteilung des G-BA am 16.3.2017

Viele Grüße
Harald

Anonym
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