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Beitrag |
JürgenT Anmeldung: 07.10.00 Beiträge: 26 Pap. SD-CA 2000 Bergisches Land  30+ |
Beitrag:
Verfasst am: 02. Feb 2006, 10:31 |
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Hallo liebe Leute,
habe lange keinen Beitrag mehr geschrieben, dennoch möchte ich meine jüngsten Erfahrungen mit dem Versorgungsamt (NRW) zum Besten geben.
Ende 2005 ist mein auf fünf Jahre befristeter Schwerbehindertenausweis abgelaufen (80% wg. SD-Ca. mit Lympfknotenmetastasen). Ich habe mich also Ende letzten Jahres mit dem Thema Heilungsbewährung auseinandergesetzt, da nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten ist. Dabei bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen:
Niederschrift über die Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin" des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 26. März 2003:
Zu Punkt 2.3 - "Heilungsbewährung" nach Radiojod-Therapie eines Schilddrüsenmalignoms
Von einem Beiratsmitglied war gefragt worden, ab wann bei einem Schilddrüsenkarzinom die "Heilungsbewährung" beginne, wenn wegen szintigraphisch nachgewiesenem radiojodaufnehmenden Gewebe wiederholt Radiojodtherapien erforderlich waren.
Die Beiratsmitglieder stellten dazu fest, solange szintigraphisch radiojodaufnehmendes Gewebe bei Schilddrüsenkarzinom nachweisbar sei, nicht von einer Entfernung des Tumors ausgegangen werden könne.
siehe: http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zeitung/2004_3.html#2.3
Ich interpretiere den Beitrag folgendermaßen:
Die Zeit der Heilungsbewährung (bei uns 5 Jahre) beginnt erst dann zu laufen, wenn vom SD-Ca. nichts mehr nachweisbar ist. Es darf also nach einer RJT auf dem Szintigramm nichts mehr zu erkennen sein UND der Tumormarker muss unterhalb der Nachweisgrenze liegen.
In meinem Fall ist seit über 4 Jahren nichts mehr auf den Szintigrammen zu sehen, aber mein Tumormarker ist immer noch leicht erhöht (um die 4 ng/ml). Meines Erachtens ist deshalb bei mir die Zeit der Heilungsbewährung noch gar nicht angefangen zu laufen. Das Versorgungsamt ist meiner Argumentation gefolgt und hat ohne Probleme den Ausweis verlängert und eine neuerliche Prüfung in 2 Jahren angesetzt.
Nun noch eine nützliche Besonderheit für alle aus NRW:
Auf meinem Bescheid von 2000 stand ein Zusatz, dass der Ausweis nicht nur beim Versorgungsamt, sondern auch beim Einwohnermeldeamt der Kommune verlängert werden kann. Das habe ich ausprobiert und war begeistert: Ich musste meinen Schwerbehindertenausweis vorlegen, auf einem Formular an das Versorgungsamt versichern, dass sich meine gesundheitliche Situation nicht wesentlich geändert hat und nach ca. 5 Minuiten war mein Ausweis ohne Diskussion für weitere 5 Jahre verlängert worden (80%)!
Liebe Grüße
Jürgen
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| Diddelfinchen |
Beitrag:  (p21668)
Verfasst am: 03. Feb 2006, 14:14 |
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Hallo
Ich weiß nicht, ob es schon in jedem Bundesland so ist, aber in Baden-Württemberg werden die Schwerbehindertenausweise seit 1.1 2006 nur!noch von den Versorgungsämtern verlängert. In Ulm, wo ich wohne, auf jeden Fall, habe es gerade in den Gemeindeblättern gelesen.
Liebe Grüße
Diddelfinchen |
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Täggert Anmeldung: 01.06.06 Beiträge: 16 pap. SD-CA Münsterland  40+ |
Beitrag: (p27368)
Verfasst am: 04. Jun 2006, 13:50 |
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Hallo,
da daß für mich absolutes Neuland ist, würde mich gerne wissen ob einen art Leitfaden oder Internetseite zu diesem Thema gibt.
Weiterhin habe ich auch schon mal gehört, daß man sämtlich Quittung sammeln sollte. Warum?
Grüsse Täggert |
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| engelchen |
Beitrag:  (p27372)
Verfasst am: 04. Jun 2006, 14:11 |
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Hallöchen Täggert,
Du kannst Deine Quittungen,wenn Du Deine 2% Eigenanteil überschritten hast,bei der Kasse einreichen. Was Du überher gezahlt hast,bekommst Du von Deiner Kasse erstattet und wirst für den Rst des Jahres von Zuzahlungen befreit!
Und noch was...,wenn Du eine Chronische Erkrankung(z.B. Sd-Krebs) hast die schon 1 Jahr besteht und Du pro Quartal mind. 1x zum Arzt mußt einen Antrag bei der Kasse auf "chronische Erkrangung" stellen!
Wenn dieser dann genehmigt ist,brauchst Du nur noch 1% statt 2% zahlen!!
Die Mühe lohnt sich also,Dein Geldbeutel freut sich....!!!
Gruß vom Engelchen |
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| Witja2006 |
Beitrag: (p41318)
Verfasst am: 24. Feb 2007, 13:09 |
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| Hallo, lieber JürgenT, herzliche Grüße von der verschneiten Insel Rügen an dich. Mit wirklich großem Interesse las ich heute deinen Beitrag zum Thema "Verlängerung Schwerbehindertenausweis", welcher zwar schon ein Jahr alt ist (schreibe mal wieder!), aber hoffentlich heute noch gilt. Seit Donnerstag stehe ich dem Problem ziemlich hilflos gegenüber, denn das Stralsunder Versorgungsamt (M-V) teilte mir mit, dass ich michals "heilungsbewährt" zu betrachten habe und somit meine 50% Schwerbehinderung verlieren soll. Gesundsei ist ja klasse und wenn man dazu mit fast 60 noch voll berufstätig ist, um so mehr, nur wollte ich mit 63 in die wohlverdiente Rente (nach dann 40 ununterbrochenen Berufsjahren), geht dann aber nicht mehr ohne Abschläge. Die Rente ist aber nicht mein primäres Problem, ich fühle mich heute, 5 Jahre nach meiner Doppel-OP nicht besser, schlicke die üblichen Tabletten, schlage mich mit den üblichen Begleiterscheinungen rum, also, was kann ich tun? Liebe Grüße von Witja2006 |
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Birgit67
Anmeldung: 05.08.06 Beiträge: 194 40+ |
Beitrag:  (p41327)
Verfasst am: 24. Feb 2007, 14:27 |
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Hallo engelchen, Hallo Täggert,
Ich habe letztes Jahr schon einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der AOK stellen wollen. Bin aber kläglich gescheitert. Zur Befreiung wird nämlich auch das Gehalt des Ehepartners mitangerechnet.
Und chronisch Krank, das wurde bei mir auch nicht anerkannt, obwohl die aber von meinem Ca`s wissen.
Es ist nicht so einfach. Vielleicht sind andere Krankenkassen großzügiger?
Liebe Grüsse
Birgit
ui,ui,ui.... hab jetzt erst gesehen, dass der Beitrag ja vom letzten Jahr ist.
 _________________ Lebe bewusst und geniesse jeden Tag!  |
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| Ev |
Beitrag:  (p51336)
Verfasst am: 23. Okt 2007, 20:39 |
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Hallo Leute,
habe heute den Beitrag über Verlängerung Schwerbehindertenausweis nach Heilungsbewährung gelesen., da mich diese Problematik heute getroffen hat.
Ich bin 2002 an einem medullären Schilddrüsenkarzinom erkrankt (2x OP) und hatte bis 11/2007 GdB von 80%. Nun wurde durch das Versorgungsamt ein neues Feststellungsverfahren durchgeführt und der GdB soll auf 30 % herabgesetzt werden. Nach dieser Mitteilung bin ich erst mal am Boden gewesen. zumal mein Tumormaker (Normgrösse <10) in den ganzen Jahren zwischen 60 und 130 lag. Nun würde mich brennend interessieren, ob dieser Beitrag über die Heilungsbewährung auch auf das medulläre Schilddrüsenkarzinom zu trifft.
liebe Grüsse
Ev |
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| Tatti |
Beitrag:  (p51347)
Verfasst am: 24. Okt 2007, 10:52 |
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Hallo,
wie die Kasse hat dich nicht als Chronisch-krank eingestuft?
NImmst du SD-Tabletten auf Lebenszeit ein? Wenn ja, dann muss sie dich als Chronisch anerkennen. Weil eine Sache/ Krankheit die man auf dauer hat ist chronisch. Auch eine Lebenslange Tabletten einnahme! LAs es dir ansonsten von deinem Arzt schriftlich geben und setzt dich dann nochmal mit der Kasse in Verbindung. Wende dich sonst mal an deinen Arzt das er mit der Kasse redet. . Das wirkt manchmal schon wahre wunder.
Lg tatti |
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