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Antwort auf: Studie: Papilläres Mikrokarzinom (Hay 2008)

| Beitrags-ID: 339621

Hallo Bine,

dass es auch Lymphknotenmetastasen geben kann bei einem papillären Mikrokarzinom (<=1 cm), wurde und wird von niemandem bestritten. Es geht viel mehr darum, wie geht man mit dem sehr geringen Risiko um, dass es auch unter 1cm Lymphknotenmetastsen geben kann, und wo setzt man die Grenze, für eine Empfehlung zur RJT, und auf Basis welches Evidenzgrades. Evidenzgrade, siehe FAQ: Was ist eine Leitlinie? Was ist eine Richtlinie?.

Hier sagen Dietlein et. al., diese Empfehlungen der ATA (Basierend auf der Hay Studie) sind lediglich Expertenmneinungen auf Basis von einzelnen Studien mit zum Teil niedrigem Evidenzgrad.

Dietlein et. al. sagen, dass die Nebenwirkungen einer RJT (und einer eventuell notwendigen Nachoperation) seien so gering, dass diese in akzeptablen Verhältnis zu einem Wiederauftreten des Schilddrüsenkrebs stehen.
(siehe dazu FAQ-Hilfe: Nebenwirkungen bei Therapie des Schilddrüsenkrebs).

Auf der anderen Seite geben Dietlein et.al. in ihrer Kritik selbst kritisch zu bedenken,
dass der Vorteil der RJT nach evidenz-basierten Kriterien bei den Mikrokarzinomen (aber nicht nur da) nur durch Studien aufgezeigt werden kann, die über sehr lange Zeiträume angelegt sind (oft länger wie das Berufsleben eines Arztes).

Bis dahin eben muss man sich eben mit unterschiedlichen Expertenmeinungen und Studien mit niedrigem Evidenzgrad zufrieden geben.

Ich denke, wichtig für den einzelnen mit einem Mikrokarzinom ist vor allem, dass egal wie man sich entscheidet, ob für oder gegen eine RJT, es beides mal keine 100% Gewissheit gibt, dass ein Rezidiv nicht wieder auftreten kann.

Eine gute und lebenslange Nachsorge ist beides mal angesagt.

Viele Grüße
Harald

PS: Prof. Schmid (Referenz-Pathologe, Essen, Vortrag Berlin 27.5.09) hält die 0,5 cm Größe für nicht praktikabel, weil die meisten Mikrokarzinome eine Größe zwischen 0,4 und 0,7 cm haben. Und je nach Aufbereitung des Materials kommt es zu ein paar Millimetern unterschied. Die Millimeter unter 1cm im pathologischen Befund sollte man daher nicht auf die Goldwaage legen.