Hallo,
0 muss der TSH-Wert nicht sein.
Auch aus dem Beitrag ganz oben:
Unstrittig ist unter den Ärzten, dass eine TSH-Unterdrückung unter einen Wert von ≤0,05 mU/l oder niedriger, keinen weiteren Vorteil bei der Verhinderung eines Wiederauftretens des Schilddrüsenkrebses (=Rezidiv) hat.
Es reicht also kleiner 0,1 mU/L, es muss nicht 0 sein.
Die neue : ATA-Leitlinie differenzierter Schilddrüsenkrebs 2015 ist hier zum Teil noch differenzierter in ihren Aussagen.
Lediglich bei high-risk Patienten wird zu Beginn eine Unterdrückung des TSH auf unter 0,1mU/l gefordert (R59).
In der Lanzeit -Nachsorge gibt es sogar wesentliche Änderungen (R70).
Hier wird nur für Patienten, die noch Metastasen haben, oder die eine „biochemische unvollständige Ablation“ nach RJT hatten ein TSH-Wert unter 0,1 mU/l gefordert (R70 A).
Wobei für die „biochemischer unvollständiger Ablation“ (also Tg oder TAK nachweisbwar) auch je nach erst Risiko-Einschätzung und Verlauf des Tg unter TSH-Unterdrückung auch einen TSH-Wert von 0,1-0,5 mU/l haben können (R70B).
Das so im groben, bitte genauer im englischen Orrginal nachlesen.
Für die vollständige Übertragung ins deutsche fehlt mir im Moment die Zeit.
Viele Grüße
Harald
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