Hallo,
habe oben im ersten Beitrag nach 7. Finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen nach §20h SGB V
einen weiteren Unterpunkt eingefügt:
Es werden Fragen von Zuwendungen sowie zur Neutralität gegenüber Anbietern von Produkten und Gesundheitsleistungen (z.B.Kliniken) angesprochen, und wann ein Logo verwendet werden darf oder nicht.
Es gelten zu dem auch die Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen (PDF, Fassung vom 30.4.2016) der BAG-Selbsthilfe.
eingefügt.
Viele Grüße
Harald
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