Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay

Antwort auf: FAQ: Wie organisiere ich ein/e lokale/s Treffen/Gruppe?

| Beitrags-ID: 290396

Hallo,

habe oben im ersten Beitrag nach 7. Finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen nach §20h SGB V
einen weiteren Unterpunkt eingefügt:

  • 8. Zusammenarbeit mit Pharmaunternehmen und anderen Wirtschaftsunternehmen
    In der Zusammenarbeit mit Pharma- und anderen Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen gelten die Ergänzende Bewilligungsbedingungen für Krebs-Selbsthilfeorganisationen und deren Untergliederungen, welche durch die Deutsche Krebshilfe vorgegeben werden (PDF; Stand November 2016)

    Es werden Fragen von Zuwendungen sowie zur Neutralität gegenüber Anbietern von Produkten und Gesundheitsleistungen (z.B.Kliniken) angesprochen, und wann ein Logo verwendet werden darf oder nicht.

    Es gelten zu dem auch die Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
    Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen
    (PDF, Fassung vom 30.4.2016) der BAG-Selbsthilfe.

eingefügt.

Viele Grüße
Harald