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Antwort auf: Statement: TAK in der Nachsorge des differenzierten Schilddrüsenkrebs

| Beitrags-ID: 357527

Hallo Karl,

mit den TAK ist wirklich das Problem, dass die normale gemessenen Werte und der Grenzwert, wann TAK nicht nachweisbar sind, von Assay zu Assay unterschiedlich sind.
Darum finden sich auch keine Angaben im Statement dazu.

In einer Studie zum postoperativen Tg-Wert, war der Ausschluss für TAK nachweisbar eine TAK-Wert von >20 U/mL.

    Matrone A. (2017): Postoperative Thyroglobulin and Neck Ultrasound in the Risk Restratification and Decision to Perform 131I Ablation.
    in The Journal of Clinical Endocrinology & Metabolism, Volume 102, Issue 3, 1 March 2017, Pages 893–902 doi.org/10.1210/jc.2016-2860

    Der TAK wurde mit einem immunoenzymometric Assay (AIA-Pack von der Toso Corporation aus Japan) gemessen. Der normale Referenzwert wurde mit 0 bis 30 U/ml angegeben (mit einem Abweichungskoeffizient von 17,7%).
    Bei einem TAK-Wert unter 20 U/ml konnte (bei diesem Assay) gezeigt werden, dass dies keine Auswirkung auf den Tg-Wert hatte.

Für die künftige S3-Leitlinie denke ich sollte die Aufforderung bestehen, dass die jeweiligen TAK-Assays einen Grenzwert für uns Schilddrüsenkrebspatienten angeben sollen, ab wann die TAK den Tg-Wert beeinflussen.
Fragen an die künftige S3-Leitlinie?.

Viele Grüße
Harald

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