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Micha2

Antwort auf: Fußpflege bei Hand-Fuß-Syndrom unter TKI?

| Beitrags-ID: 385951

Hallo Harald,

vielen Dank, dass Du bzw. Ihr am Thema bleibt. Wir haben mittlerweile auch Klage beim Sozialgericht Lüneburg gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid der KK meines Mannes erhoben.

In Beantwortung Deiner Anfrage hier eine kurze Stellungnahme:

Vorangestellt sei –

=> Podologenleistungen sind:

Verletzungsfreie Hornhautabtragung an den Füßen, um Hautschädigungen, Risse und Entzündungen zu vermeiden
Verletzungsfreie Beseitigung von abnormen Nagelbildungen durch Schleifen, Fräsen und Schneiden der krankhaft verdickten Zehennägel
Untersuchung des Fußes auf Verletzungen, Entzündungen, Blasen, Geschwüre, offene Wunden, Druckstellen, Hühneraugen, Pilzerkrankungen, Warzen oder eingewachsene Fußnägel
Unterweisung des Patienten in Fuß-, Haut- und Nagelpflege
Prüfung des vorhandenen Schuhwerks auf die ideale Paßform

Medizinische Fußpflege bedeutet Krankenbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung und ist Ärzten, Heilpraktikern und Podologen vorbehalten. Sie ist als heilberufliche Tätigkeit gesetzlich geregelt und wird auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung durchgeführt.

Zu einer enventuell möglichen Nachfrage, warum eine selbständige Versorgung der Füße nicht möglich ist:

Michael hat keine heilkundliche Ausbildung und somit keine Befähigung die oben ausgeführten Tätigkeiten an sich selbst zu erbringen. Ebenfalls ist es aufgrund seiner Größe (2,03 m) und der Empfindungsstörungen aufgrund seiner Polyneuropathie in seinen Füßen schwierig für ihn, selber eine fachgerechte Fußpflege ohne Schädigung des Nagelbetts, seiner Fußsohlen etc. an sich selbst durchzuführen. Er würde nicht merken, wenn er sich durch eine „unprofessionelle Fuß-Selbstversorgung“ selbst verletzen würde. Nur anhand von Blutungen oder Entzündungen würde er es verspätet merken, und zwar dann, wenn er sich schon verletzt hat.

Die Verletzungen würden sich entzünden oder es würden sich Risse der Fußsohlen bilden, welche die bereits vorhandenen Schmerzen noch mehr verstärken bzw., wie es im Dezember 2018 der Fall war, eine Teilnahme am täglichen Leben soweit einschränken, dass die Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist. Ebenso könnten Folgeschäden entstehen, da die Behandlung mit den TKIs dann eingestellt werden muss, und die Krebszellen entsprechend weiter wachsen bzw. sich auch weiter verbreiten können, welches wiederum zu Folgeschäden mit unabsehbaren Folgen für die Gesundheit meines Mannes führen kann.

Bei dem Hand-Fußsyndrom wächst durch die Einnahme von TKI´s u.a. die Hornhaus an den Füßen so schnell nach, dass die dann dicke Hornhaut – dann zusätzlich zu den bereits vorhandenen Fußschmerzen – beim Laufen einen Druckschmerz hervorruft. Durch die podologische Fußpflege wird die schnell nachgewachsene Hornhaut dann medizinisch fachgerecht entfernt und damit werden die Schmerzen und die Gefahr des Einreissens der Füße ge- bis verhindert.

Sollten noch weitere Informationen benötigt werden oder wir noch etwas beitragen können, melde Dich bitte. Konnten urlaubsbedingt vorher nicht antworten. Hoffen, die Antwort kommt noch zeitgemäß.

Herzliche Grüße aus der Heide
von Simone und Michael

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