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Fahrtkosten zum Krankenhaus – erstattungsfähig?

Celia
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papilläres SD-Karzinom pT1b R0 N1a

Fahrtkosten zum Krankenhaus – erstattungsfähig?

| Beitrags-ID: 249161

Moin moin,

erstattet die GKV die Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der SD-OP bzw. RJT entstehen? Leider habe ich zu dem Thema nichts auf der Internetseite meiner Kasse gefunden.

"Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle." (Albert Einstein)

Antwort auf: Fahrtkosten zum Krankenhaus – erstattungsfähig?

| Beitrags-ID: 341468

Hallo Celia,

die Kasse erstattet normalerweise die Fahrtkosten bis zur nächstgelgenen geeigneten Klinik. Wenn es sich nicht um die nächstgelegene Klinik handelt Du jedich explizit dorthin überwiesen/eingewiesen wurdest, werden auch diese Fahrtkosten erstattet (war zumindest bis vor ca. 1,5 Jahren bei mir so, TK)

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Celia
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Antwort auf: Fahrtkosten zum Krankenhaus – erstattungsfähig?

| Beitrags-ID: 341469

Danke, Karl. Wie gehe ich bei der Fahrtkostenerstattung vor? Trete ich mit meiner Kasse in Kontakt und lege die Nachweise vor?

Bei mir ist es so, dass ich die RJT nicht in der nächstgelegenen Klinik mache. Das wäre hier in Braunschweig gewesen, aber die hätten mir frühestens Anfang September einen Termin bieten können. In Hildesheim kann ich zwei Wochen früher einrücken. Ich rechne mir gute Chancen auf Kostenübernahme aus, weil zwei Wochen längere Arbeitsunfähigkeit auch bedeuten würde, dass ich über die sechs Wochen rutsche und Krankengeld bekäme; insofern spart die Kasse ja tatsächlich etwas. Das würde meine Hausärztin mir bestimmt auch bescheinigen. Gibt es dafür ein Standardprocedere?

Antwort auf: Fahrtkosten zum Krankenhaus – erstattungsfähig?

| Beitrags-ID: 341470

Hallo Celia,

ich weiß nicht, ob das von kasse zu Kasse verschieden ist. Ich hatte für die RJT selbsständig einen Termin in Würzburg ausgemacht, was auch nicht die nächste Klinik war. Man konnt mir dort aber die RJT unter Thyrogen bieten, was mir als Selbsständiger sehr wichtig war und eben auch weniger lange Arbeitsunfähigkeit bedeutete. Mein Hausarzt hat mich dann dorthin zunächst zum Vorgespräch überwiesen und dann auch explizit dorthin zur RJT eingewiesen. Von der Kasse gab es für die Erstattung extra Formulare in denen der Hausarzt die Über- bzw. Einweisung bestätigt hat und die Klinik meinen Aufenthalt. Eigentlich sollte man wohl die Fahrtkostenübernahme vorher beantragen, meine Kasse hat das aber trotzdem übernommen. Für die RJD dann das gleiche Prozedere, nur dass ich dann die Fahrtkostenübernahme schon vorher beantragt habe und mir dann nur noch den Aufenthalt bestätigen lassen musste. Ist ein bisschen Papierkram, aber bei einer weiteren Anreise sollte man das schon machen, zumal es genügend Fahrtkosten gab, die nicht übernommen wurden, z.B. die zur Logopädie. Das waren zwar je nur ca. 15km aber bei 50 Sitzungen läppert sich das ganz schön.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Celia
Nutzer*In
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Antwort auf: Fahrtkosten zum Krankenhaus – erstattungsfähig?

| Beitrags-ID: 341471

Vielen Dank für Deine Antworten, Karl! Sie helfen mir sehr weiter.

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