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Urteil zur Misteltherapie – Kasse muss zahlen

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Urteil zur Misteltherapie – Kasse muss zahlen

| Beitrags-ID: 236208

Das Urteil ist bestimmt für einige von euch interessant.

Viele Grüße
Esther

Antwort auf: Urteil zur Misteltherapie – Kasse muss zahlen

| Beitrags-ID: 271450

Hallo Esther,

danke für den Hinweis. War selber schon auf der Suche, ob die Mistel nun von der Kasse bezahlt wird oder nicht, weil hier im Forum behauptet wurde, sie würde inzwischen auch von der Schulmedizin anerkannt.

Und dies stimmt eben so nicht ganz, und führte auch zu diesem Streitfall vor Gericht:
Von der Schulmedizin ist sie nicht anerkannt. Aber bei der letzten Gesundheitsreform wurden ein paar Ausnahmen durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gewährt, für die nicht die gleichen Standards gelten wie für andere Medikamente/Therapien.

Zu diesen Ausnahmen gehört die Misteltherapie, für die die Kassen in der palliativen – schmerzlindernden – Therapie bezahlen sollen.
Der Streit ist nun, dass in der anthroposophischen Medizin die Misteltherapie aber vor allem als adjuvante Therapie eingesetzt wird. Angeblich soll sie laut Anthroposophen ein erneutes Krebswachtums verhindern, von den Schulmedizinern wird dies als nicht erwiesen angesehen, bzw. bei bestimmten Krebsarten führte die Mistel gar zum Wachstum der Krebszellen.

Das Sozialgericht Düsseldorf kam nun in seinem Urteil (S 8 KR 321/04) zum Schluss:
„Entgegen dem Standpunkt des Gemeinsamen Bundesausschusses führt eine Einschränkung des Anwendungsgebietes eines anthroposophischen Arzneimittels auf das eingeschränkte Zulassungsgebiet der schulmedizinischen Mistel-Präparate zu einer zulassungswidersprechenden Einschränkung des anthroposophischen Anwendungsgebietes“

Im Klartext heißt dies, entweder man erstattet die Kosten für die Mistel-Therapie generell oder gar nicht, halbe Ausnahmen sind nicht zu lässig.

Ausführlicher zum Gerichtsurteil:
Ärzte Zeitung, 29.03.2005 und
Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e.V.

Zur Mistel-Therapie generell: Mistelpräparate vom Krebsinformationsdienst Heidelberg.

Viele Grüße
Harald

PS: Habe, die Kopie der Argenturmeldung, die Du – Esther – eingefügt hast, lieber wieder rausgenommen, da dadurch Urheberrechte verletzt werden. Man kann dies ja alles über die Links nachlesen.
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meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Urteil zur Misteltherapie – Kasse muss zahlen

| Beitrags-ID: 271451

Hallo Harald,

danke fürs Löschen! Beim nächsten Mal weiß ich dann Bescheid.

Ich habe ja vor kurzem eine Reha gemacht und dort einen Vortrag über die Misteltherapie gemacht. Sie ist dort sehr empfohlen worden und zwar nicht nur aus anthroposophischer Sicht heraus. Mistel regt wohl das Immunsystem an und hilft dem Körper sich selbst zu wehren. Sie ist aber natürlich nur komplementär, d.h. ergänzend, einzusetzen.

Nicht empfohlen wurden das Präparate Eurixor, da dieses nur einen separierten Wirkstoff hätten.

Lektinol und Isorel sind im Gegensatz zu Helixor standardisiert, d.h. man weiß genau wieviel Wirkstoff enthalten ist. Helixor und Iscador sind die Klassiker der Misteltherapie und enthlten ebenfalls einen Wirkstoffkomplex.

Es wurden aber auch einige Kontraindikationen genannt. Beispielsweise kann sich bei Allergikern die Allergie verstärken oder sich auf weitere Stoffe ausweiten. Auch Menschen mit Autoimmunerkrankungen, mit Asthma oder speziellen Krebsarten sollten sie nicht nehmen (z.B. Morbus Hodgkin, d.h. bei Krebserkrankungen des Lymphsystems).

Bei Darmkrebs hingegen wurden sehr gute Erfahrungen gemacht. Meine Omi spritzt seit 18 Jahren Mistel nach Darmkrebs und ist seither gesund geblieben (ist natürlich ein Einzelfall).

Auf jeden Fall wichtig seien Einnahmepausen, da das Immunsystem dann viel besser werden würde als ohne Pausen. Also beispielsweise 4 Wochen spritzen und 2 Wochen Pause machen.

Es gab wohl im letzten Jahr ein paar Monate in denen Mistel nicht bezahlt wurde. Dann ist sie auf eine Liste mit Ausnahmepräparaten gelandet und wird seihter wieder bezahlt.

Viele Grüße
Esther

Antwort auf: Urteil zur Misteltherapie – Kasse muss zahlen

| Beitrags-ID: 271452

Hallo Esther,

Wer war denn der Vortragende?
Vortragende, Internetseiten und Bücher gibt es viele, darum möglichst immer genaue Angaben machen.

Das Ganze, was Du vom Vortrag wiedergibst, hört sich jedenfalls sehr nach einer Nähe zur GESELLSCHAFT FÜR BIOLOGISCHE KREBSABWEHR E.V. an, die sehr unkritisch für alternative Krebstherapien Werbung machen (Wer die Spender des Vereins sind, weiß man nicht). Die Pfanzenanalogien (Mistel verhält sich wie Krebs) auf deren Internetseiten halte ich schlichtweg für bewusste Volksverdummung.

Ich habe jetzt keine Ahnung, ob es Studien zu Darmkrebs gibt, bei denen die Mistel eingesetzt wurde (wobei Deine Mutter sicherlich durch die Schulmedizin geheilt wurde), und somit Ausgeschlossen werden kann, dass die Mistel ähnlich wie bei Morbus Hodgkin oder auch Hirntumoren oder Hirnmetastasen sogar schadet (siehe Mistel auf Krebsinformationsdienst Heidelberg, die sind staatlich gefördert und wirtschaftlich unabhängig von der Pharmaindustrie).
Du kannst aber aufjedenfall die Ergebnisse nicht einfach auf Schilddrüsenkrebs übertragen, und zu Schilddrüsenkrebs und Mistel gibt es keine Studie, so dass ausgeschlosssen werden kann, dass sie bei Schilddrüsenkrebs nicht schadet.

Die Mistel gehört zu den so genannten „Besondere Therapierichtungen und traditionelle Arzneimittel“ (siehe Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), für die nicht die gleichen Sicherheitsüberprüfungen gelten wie z.B. für moderne chemotherapeutische Mittel, die zum Teil auch aus Pflanzenextrakten gewonnen werden.

Die Mistel keiner Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, war und ist eine rein politische Entscheidung, und hat nichts mit der Wirksamkeit der Mittel zu tun. Die Ausnahme wird damit begründet, dass sie schon sehr lange angewendet wird. (siehe Gelten die gleichen Regeln auch für Mittel der Naturheilkunde oder Alternativmedizin? (Krebsinformationsdienst Heidelberg)

Das Gleiche gilt auch für Erstattung der Mistel wie auch homöopathische Arzneimittel durch die Kassen, dies ist eine politische Entscheidung und keine Aussage über die Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit.
(siehe hierzu Zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel – eine Seite des Bundesgesundheitsministeriums). Und hier hat eben die politische Formulierung: „Der Arzt kann bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung [Hervorhebung Harald] angezeigt ist. „, zu Recht zu obigen Gerichtsurteil geführt. Durch diese Formulierung muss die Kasse alles Zahlen, was zum Standard der Anthroposophen und Homöopathen gehört.

Ob dies alles politisch Richtig ist, darüber kann man streiten, und streite ich gerne.

Ich finde dies politisch nicht richtig. Kein Mensch würde auf die Idee kommen eine Pilgerfahrt nach Lourd durch die Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Aber wenn jemand an das Weltbild der Anthroposophie oder Homöopathie glaubt, dann soll dies durch alle in einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden 😯

Ich finde dies ist ein klares Aufgabengebiet einer zusätzlichen Privatenkrankenversicherung, da kann jeder freiwillig der an ein Weltbild der Anthroposophie oder Homöopathie glaubt, eine Zusatzversicherung abschließen. Mit dem gleichen Recht können sonst auch andere Glaubensgemeinschaften wie z.B. die katholische Kirche für ihre Therapien (Pilgerfahrten etc.), Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen verlangen.

Viele Grüße
Harald

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Urteil zur Misteltherapie – Kasse muss zahlen

| Beitrags-ID: 271453

Hallo Harald,

der Vortragende war Dr. Gabrys, Oberarzt in der Reha-Einrichtung Sonnenbergklinik in Bad Sooden-Allendorf. Er beschäftigt sich mit komplementärer Medizin und ist ansonsten Schulmediziner. Mehr weiß ich nicht über ihn.

Ansonsten habe ich ja auch geschrieben, dass die Mistel nicht für jeden geeignet ist und es sich bei meiner Oma natürlich um einen (mir bekannten) Einzelfall handelt. Ja, sie ist mit Schulmedizin geheilt worden und ob die Mistel dazu beigetragen hat, dass sie die nächsten 18 Jahre gesund geblieben ist, dass wird nie jemand wissen.

Ich bin keine Verfechterin der Mistel (ich darf sie selbst nicht nehmen) und ich wollte hier auch nur für Interessierte eine Info bieten. Nämlich, dass die Krankenkassen Mistel übernehmen.

Aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass es hier das falsche Forum für nicht-schulmedizinische Ansätze ist. Schade eigentlich.

Viele Grüße
Esther

Antwort auf: Urteil zur Misteltherapie – Kasse muss zahlen

| Beitrags-ID: 271454

Hallo Esther,

Deine Info zu Kassenerstattung habe ich auch genau so verstanden.

Aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass es hier das falsche Forum für nicht-schulmedizinische Ansätze ist. Schade eigentlich.

Das würde ich das so allgemein nicht sehen.
Ein Forum ist dazu verschiedene Erfahrungen und Wissen auszutauschen, und nicht dass wir alle die gleiche Meinung haben.

Bei der Mistel habe ich persönlich eben sehr große Bedenken.

Jedes andere Medikament hätte man schon längst vom Markt genommen, wenn man festgestellt hätte, dass es bei einer bestimmten Krebsart schadet, und hätte verlangt, dass man bei anderen Krebsarten ähnliche Studien macht, um ausschließen zu können, dass sie nicht schadet. (Schaden äußerst sich nicht immer 1 zu 1. Bei vielen passiert wo möglich nichts und nur bei 5 % schadet es wo möglich. Also nichts gegen Deine Oma und schön, dass sie gesund ist).

Auch bei den Krebsarten, wo man heute weiß, dass die Mistel geschadet hat, ging man zuvor irrig aus, sie würde helfen. Erst über wissenschaftlich anerkannte Studien hat man rausgefunden, dass das Gegenteil der Fall war.
Dass die Mistel heute vor allem als komplementär Medizin angepriesen wird, ist mir auch bekannt. Meine Befürchtungen und Bedenken bezüglich einer schädlichen Wirkung werden jedoch dadurch nicht entkräftet.
Auch die Mistel als komplementär Medizin bei Schilddrüsenkrebs sollte (bzw. müßte eigentlich) – bei der Vorgeschichte der Mistel – durch eine wissenschaftliche Studie untersucht werden.

Dies finde ich sollte zumindest jeder bedenken, der sich für die Mistel entscheidet – mehr will ich durch meine Beiträge zur Mistel nicht erreichen.

Viele Grüße
Harald

Antwort auf: Urteil zur Misteltherapie – Kasse muss zahlen

| Beitrags-ID: 271455

Hallo!
Ich spritze mir die Mistel in den rechten Oberarm nun schon 1 Jahr lang. Fühle mich stärker und habe das Gefühl das es mein Immunsystem stärkt.

Habe mir einen Hausarzt gesucht der mich im Bereich Allg. Schulmedizin und im alternativen Bereichen seine Patienten betreut.

Ich finde man sollte auch anderen Möglichkeiten den nötigen Raum schenken. Es gibt ja immerhin auch einige Fälle in der die Schulmedizin den Patienten aufgegeben hat und ihm keine 4 Wochen mehr gegeben hat. Dieser Bekannte ist zu einem „Wunderheiler“ gegangen und siehe da, er wurde geheilt. Da war sicherlich auch sein Wille und das er an die Sache geglaubt hat der Grund das er es geschafft hat. Wenn ihm da jemand rein geredet hätte und ihn nachdenklich gemacht hätte wäre dieser wohl für seinen Tod der Schuldige bzw. Mittäter !

Ich meine wenn die Mistel das Immunsystem stärken kann und man an die Wirkung glaubt, dieser Glaube ist auch wichtig, selbst wenn man sich in schulmedizinischer Behandlung befindet. Also bitte mal etwas offener an die Sache ran gehen und nicht immer gleich den Persimisten raus hängen lassen bitte schön. 😆

Jeder sollte seinen richtigen Weg finden!

Meiner liegt in ökologischangebauter Nahrung, viel Mineralwasser trinken und auch Alternativen zu finden die zusätzlich unterstützen.

Antwort auf: Urteil zur Misteltherapie – Kasse muss zahlen

| Beitrags-ID: 271456

Hallo,

von Dr. Jutta Hübner, Autorin des Buches Aloe, Ginkgo, Mistel & Co
Ergänzende Wirkstoffe in der Krebsbehandlung: Der Ratgeber für Patienten und Angehörige
gibt es auf der Seite der Deutschen Krebsgesellschaft ein Interview:
Die Mistel – Wundermittel oder Mythos?

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Viele Grüße
Harald

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