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erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung

| Beitrags-ID: 245464

Hallo ihr Lieben,

hab mal ne Frage.

Wie lange muss ich wieder am arbeiten sein, um wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld zu haben??

Ich war vom 03. Nov. 08 – bis 24.05.09 krank inkl. RJT und Reha, habe am 25.05.09 eine Wiedereingliederung ins Berufsleben begonnen und bin seit 06.07. wieder bei meinen Arbeitgeber angestellt. Bis dahin habe ich Krankengeld bzw. Übergangsgeld erhalten.

Was passiert, wenn ich jetzt wieder krank werde. Mir geht es psychisch ja überhaupt nicht gut und ich werde, sobald mein Doc aus dem Urlaub da ist, mit ihm sprechen.
Habe ich dann Anspruch auf Lohnfortzahlung oder muss die KK wieder zahlen??

Hoffe, ihr könnt mir Antwort geben.

Danke und LG Petra

sheela
Pap.SD-Ca. pT1,N1b,G1

Antwort auf: erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung

| Beitrags-ID: 320123

Hallo Petra,

wenn du eine andere Erkrankung hast als bisher,bekommst du Lohnfortzahlung.
Wenn du erneut wegen dem Krebs krankgeschrieben wirst,bekommst du
Krankengeld,da die letzte Krankschreibung deshalb noch nicht 1 Jahr vorbei ist.
Du müßtest also 1 Jahr am arbeiten sein,um wegen derselben Erkrankung erneut Lohnfortzahlung zu bekommen.
Dieselbe Krankheit ist übrigens auch wenn andere Dinge auf die „Grunderkrankung“ zurückzuführen sind.
Wie genau die Wiedereingliederung gezählt wird kann ich dir nicht sagen.

LG Sheela

Antwort auf: erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung

| Beitrags-ID: 320124

Hi Sheela,

danke für deine Antwort.

Wenn ich das richtig verstehe, zählt also eine evtl. Krankschreibung wegen der Psyche,die ja auf ursprünglich auf die Krebserkrankung zurück zu führen ist, auch wenn mittlerweile andere Dinge dabei eine Rolle spielen, als Grunderkrankung und die KK müsste zahlen?

LG Petra

sheela
Pap.SD-Ca. pT1,N1b,G1

Antwort auf: erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung

| Beitrags-ID: 320125

Ja,es gibt Krankengeld,aber keine Lohnfortzahlung,da es auf die Grunderkrankung Krebs zurückzuführen wäre.

Lieben Gruß

Sheela

polly1975
SD-CA,papillär T2

Antwort auf: erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung

| Beitrags-ID: 320126

Liebe Sheela, (Liebe Biene OE),
Sheela, kannst Du uns hier bitte die Grundlage benennen, nach der Du die Ausssage mit dem Bezug von Lohnfortzahlung auf dieselbe Grunderkrankung benennst.

Ich weiß nur, dass es da Grenzen gibt, weiß aber auch, dass die Ärzte Möglichkeiten „haben“ dem Patienten entgegenzukommen, indem sie eine andere Diagnose-Nummer eintragen.

Es ist ein großes Problem, zusätzlich zu den psychischen und körperlichen Belastungen nun auch evtl. noch soziale/ fianzielle Probleme zu bekommen.

Beim Nachsorge-Workshop hat der Psychologe Tagay u.a. mitgeteilt, dass die psychischen Belastungen bei manchen Schilddrüsenkrebspatienten über einen sehr langen Zeitraum erhöht sind, und zwar stärker als bei anderen Krebserkrankungen. Worauf das zurückzuführen ist kann er derzeit noch nicht sagen, soll aber in anderen Untersuchungen / Studien erarbeitet werden. Vorallem die Angstwerte sind hoch. Tagay hat zudem festgestellt, dass die Belastungen vergleichbar sind mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBL). Vielleicht kann dies ja für BieneOE eine „Hilfe“ sein, wenn diese Diagnose (und nicht Krebs, C-73) aufgeführt wird.

Ich denke diesen Punkt sollten wir hier im Forum auch mal genauer herausfinden.

Ich würde Dir, liebe BieneOE, vorschlagen, dass Du Dich vielleicht vor KH-Aufenthalt bei einer psycho-sozialen Beratungsstelle in Deiner Umgebung mal erkundigst, wie die geseztliche Regelung konkret bei Dir aussehen würde. Oder auch beim Sozialdienst im Krankenhaus.

Zudem kann ich Dir nur die Härtfallausgleich von der Deutschen Krebshilfe empfehlen (müsstest Du über die Homepage der Deutschen Krebshilfe finden!).
Da gibt es die Möglichkiet einige hundert Euro zurückzubekommen, die einem durch Krankengeld/ Übergangsgeld vom Gehalt für den Lebensunterhalt fehlen. Dazu muss man zwar einige Formulare ausfüllen und benötigt einen „Paten“, doch das kann in einer psychosozialen Beratungsstelle gewährleistet werden.
Solche Beratungsstellen existieren fast Bundesweit von der Deutschen Krebsgesellschaft.

Herzliche Grüße, Polly

sheela
Pap.SD-Ca. pT1,N1b,G1

Antwort auf: erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung

| Beitrags-ID: 320127

Hallo,

die Regelung ist überall einzusehen,nichts geheimes….gesetzliche Regelungen der Kassen.

Ich arbeite auch und mache seit 3 Jahren mit der Erkrankung herum und mir geht es leider eben auch so.War ich 12 Monate nicht deshalb krank,gibt es erneut Lohnfortzahlung.
Ist man innerhalb der 12 Monate wegen der gleichen Krankheit krank oder
es hat eben damit zu tun,( Grunderkrankung),gibts keine Lohnfortzahlung.
Wird man krank wegen etwas anderem,gibt es erneut Lohnfortzahlung.

Aber natürlich ist es dem Arzt möglich,eine andere Diagnose zu stellen ,die nicht auf die Grunderkrankung zurückzuführen ist.Man kann ja auch etwas anderes bekommen ❗
Das muß dann der Arzt entscheiden.

Aber die Frage war ja,wielange man am arbeiten sein sollte,um wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben.Hier habe ich es so verstanden,daß es mit dem Krebs zusammenhängt.
Und das sind dann eben 12 Monate.

Lg Sheela

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