Re: Leben zwischen den RJT


Geschrieben von StefanF am 14. Juni 2001 22:23:08:

Als Antwort auf: Leben zwischen den RJT geschrieben von Anke Graupner am 13. Juni 2001 19:21:57:

Hallo Anke,

ich hatte das "Glück" das meine OP und die beiden RFT in meine Arbeitslosigkeit fielen. Für die Zeit die man dann Krankengeld bekommt ist man dann auch noch nicht mal als Arbeiotloser erfasst. Die Leistungszeit des Arbeitlosengeldes ist wärend dieser Zeit ausgesetzt. Der Bezug von Arbeitslosengeld "verlängert" sich so um die Krankengeldzeit.
Übrigens wärend der Zeit in der Du Krankengeld bekommst, kostest Du Deinen Arbeitgeber keinen Lohn. Es ist nur Dein freigehaltener Arbeitsplatz.
Besondern Kündigungsschutz hat Du natürlich mit dem Schwerbehindertenausweis, der auch Dir zusteht. Sicher ist Sicher. (Ich habe keinen SBA beantragt, da er mir bei einer Neuseinstellung eher Schwierigkeiten gemacht hätte)

Wie die Unterfunktion und die Erholungsphase ist, läßt sich so pauschal nicht sagen. Da verhält sich jeder anders. Ich bin seit der Entlassung aus der RJT vor ein paar Tagen übrigens nicht mehr krankgeschrieben, sondern mir einem Überbrückungstag und einem Wochende sofort wieder arbeiten gegangen. Auch die Zeit der Unterfunktion, hatte ich viel schlimmer in Erinnerung. Ich war da auch nur eine Woche arbeitsunfähig geschrieben, um nicht mit der Fahrtüchtigkeit (mache Außendienst) in Probleme zu kommen. So habe ich in den 2,5 Jahren die ich jetzt bei meiner neuen Firma bin, erst 2 Wochen durch meinen Krebs gefehlt.
Nicht das Du meinst Du hättest bei mir einen Workaholik oder so, es geht mit echt gut und die Arbeit macht auch Spaß.

Viele Grüße

Stefan



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