Re: Meldepflicht


Geschrieben von Ellen am 19. Oktober 2001 00:22:58:

Als Antwort auf: Meldepflicht geschrieben von Peter am 18. Oktober 2001 23:22:43:

Hallo Peter,

folgendes habe ich mal im Internet zum Thema gefunden:


6.3.1 Körperbehinderung oder Krankheit

Ein körperbehinderter oder an einer Krankheit leidender Bewerber ist verpflichtet, den Arbeitgeber ungefragt zu informieren, wenn er erkennen muß, daß die Behinderung bzw. Krankheit seine Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen oder er die Anforderungen an den vorgesehenen Arbeitsplatz bei objektiver Betrachtung nicht erfüllen kann.

Hat die Behinderung oder die Erkrankung hingegen voraussichtlich keine Auswirkung auf die vorgesehene Tätigkeit, besteht keine Mitteilungs- und Offenbarungspflicht des Bewerbers (BAG vom 01.08.1985 - 2 AZR 101/83 -, DB 1986, 2238). "Der Arbeitgeber ist bei den Verhandlungen über den Abschluß eines Arbeitsvertrages nur dann von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderteneigenschaft oder seine Gleichstellung zu offenbaren, wenn er erkennen muß, daß er wegen der Behinderung, die der Feststellung zugrunde liegt, die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder eine deswegen beschränkte Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist. Demgegenüber hat der Arbeitgeber aber uneingeschränkt das Recht, einen Bewerber nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einer Gleichstellung zu fragen."
(BAG vom 28.02.1991 - 2 AZR 515/90 -)

Nachzulesen unter untenstehendem Link. Am besten bei Suche Krankheit eingeben.

Ellen




Antworten:


sd-krebs.de