Re: Meldepflicht


Geschrieben von Gert am 19. Oktober 2001 16:56:49:

Als Antwort auf: Meldepflicht geschrieben von Peter am 18. Oktober 2001 23:22:43:

Hallo Peter,

den Schwerbehindertenausweis solltest du auf alle Fälle beantragen. Wenn du den Arbeitgeber bei Einstellung oder Erhalt des Ausweises informierst, kannst du die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Wenn du es z.B. bei einer Einstellung nicht angibst, kannst du die Vergünstigungen nicht nutzen, auch den Kündigungsschutz nicht. Hast du die Behinderung gemeldet, bist du aber auch nicht unkündbar. Dann muss aber die Hauptfürsorgestelle zustimmen, und da muss der Arbeitgeber schon gute Gründe geltend machen.

Und weil wir gerade bei der Hauptfürsorgestelle sind: Dort können bei Einstellung eines Schwerbehinderten Mittel zur Einrichtung eines neu geschaffenen Arbeitsplatzes beantragt werden (u.U. ein 5-stelliger Betrag!). Das kann neben der Förderung durch das Arbeitsamt (ca. 70% der Lohn-/Gehaltskosten im ersten Jahr) ein gutes Argument für die Einstellung eines Schwerbehinderten sein!

MfG
Gert



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