Patient darf Akte einsehen


Geschrieben von Theresia am 29. Dezember 2001 17:14:07:

An alle Interessierten,

Der Bundesgerichtshof hat seit Jahren ein Einsichtsrecht des Patienten in seine Behandlungsunterlagen bestätigt.

Das Amtsgericht Hagen hat dieses Recht eingehend erläutert: Der Anspruch auf die Herausgabe von Krankenunterlagen ergibt sich als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag. Die Verweigerung der Herausgabe könnte die Vermutung aufkommen lassen, der Arzt verberge etwas. Allerdings muß der Arzt nur Kopien, nicht aber die Originale seiner Unterlagen zur Verfügung stellen (Az.: AG Hagen 10 C 33/97).

Alles Gute

Theresia



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