Als Antwort auf: Patient darf Akte einsehen geschrieben von Theresia am 29. Dezember 2001 17:14:07:
>An alle Interessierten,
>Der Bundesgerichtshof hat seit Jahren ein Einsichtsrecht des Patienten in seine Behandlungsunterlagen bestätigt.
Hallo zusammen.
Als mein Hausarzt seine Praxis aus Altergründen aufgegeben mußte, habe ich alle mich betreffenden Befunde der Fachärzte an die ich überwiesen wurde, im Original erhalten und konnte diese an den Arzt meiner Wahl in Nachfolge weitergeben. Auch habe ich von Fachärzten Befunde (hier allerdings in KOpie) erhalten. Bis jetzt hatte ich da keine Schwierigkeiten.
Guten Rutsch ins Neue Jahr únd alles Gute.
Bernd
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