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Beihilfe/private Versicherung: keine Kur ???

Kuestenfee
Entfernung SD 09/2007 wg. Struma multinodosa nach SD-Teilentfernung 1987

Beihilfe/private Versicherung: keine Kur ???

| Beitrags-ID: 241510

Liebe Fories,

könnt ihr mir weiter helfen?

Es sieht so aus, als ob ich (Beamtin, 50% von der „Beihilfe“, 50 % privat versichert) nicht zur Kur könnte, da meine private Kasse nichts zur Kurunterkunft dazu gibt. Die Beihilfe zahlt da auch nichts.

Wie soll das denn gehen? Jeder gesetzlich Versicherte bekommt doch eine Kur. Und ich darf nun die gesamte Unterkunft bezahlen?!?
Wenn ich das Geld hätte, würde ich nicht jammern – aber ich bin die Alleinverdienerin für einen 3-Personen Haushalt.

Kennt sich jemand aus?

Herzliche Grüße,

Küstenfee

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Beihilfe/private Versicherung: keine Kur ???

| Beitrags-ID: 300946

Hallo Küstenfee,

ich war selbst noch nicht zur Kur, glaube mich aber erinnern zu können, dass es da Pauschalsätze gibt (z. B. 20 € pro Tag, weiß ich aber nicht genau), und den Rest muss man selber draufzahlen. Dafür kann man sich seine Unterkunft dann auch aussuchen.
Wenn das vom Arzt für medizinisch notwendig gehalten wird, können die doch nicht einfach sagen, dass sie nichts zahlen?
Bisher war`s so, dass der Amtsarzt zustimmen musste und auch die Beihilfe vorher eine Zusage geben musste, das ist aber soweit ich weiß geändert worden.
Wieso zahlt die Kasse nichts? Ist das in keinem Tarif inbegriffen bei dir oder was geben die da an als Grund?
Und was gibt die Beihilfestelle als Grund fürs Nichtzahlenwollen an?

Viele Grüße von
Maria

KaterVerstorben 1980 Morbus Hodgkin/papilläres Mikrokarzinom

Antwort auf: Beihilfe/private Versicherung: keine Kur ???

| Beitrags-ID: 300947

Hallo Küstenfee,
möchtest du eine AHB, eine Reha oder eine „Badekur“ machen.
Ich bin auch Beamtin (70/30) und habe eine Anschlussheilbehandlung finanziert bekommen. Während der Kur wurde uns aber erklärt, dass gesetzlich Versicherte auch Chancen auf eine 2. Reha hätten, weil dann eine die Rentenversicherung und die andere die Krankenlasse finanzieren würde. Wenn wir eine zweite Kur bräuchte, müsse man sich beim Amtsarzt vorstellen und seine Bedürftigkeit nachweisen und erklären.

Ich habe aber auch noch keine zweite beantragt. Man muss da eine 1 Jahresfrist einhalten, ich weiß aber nicht mehr, ob vom Zeitpunkt der OP oder dem Beginn der ersten Reha.
Dann kann man sich aber drei Jahre Zeit lassen bis man sie antritt.

Herzlich grüßt Katrin

AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: Beihilfe/private Versicherung: keine Kur ???

| Beitrags-ID: 300948

Jeder gesetzlich Versicherte bekommt doch eine Kur.

Hallo Küstenfee,
also das ist ein Märchen! Selbst nach Krebs werden Kuren oder Anschlußheilbehandlungen immer mal wieder abgelehnt. Wir empfehlen dann meist, Widerspruch einzulegen.

Wie es beamtenrechtlich ist, weiß ich nicht. Vielleicht liegt es einfach daran, daß eine „einfache“ SD-Op nicht als Indikation für eine Kur zählt? Dann hättest Du aber bei einem Widerspruch womöglich Erfolg damit, daß es sich bei Dir um einen Zweiteingriff handelt.
Viele Grüße von Alba

Kuestenfee
Entfernung SD 09/2007 wg. Struma multinodosa nach SD-Teilentfernung 1987

Antwort auf: Beihilfe/private Versicherung: keine Kur ???

| Beitrags-ID: 300949

Hallo, Ihr Lieben,

danke für die Informationen, dann werde ich mich mal nicht ins Bockshorn jagen lassen und bei einer formellen Ablehnung (bislang hatte ich nur mündliche Vorabauskünfte „was wäre, wenn“) dagegen angehen. :box:

Manchmal hat man ja aber auch den Eindruck, dass manchen Leuten alle bewilligt wird und anderen nur dann, wenn sie quasi „mit dem Kopf unterm Arm“ ankommen … 😉

Lieben Grüße,

Küstenfee

Antwort auf: Beihilfe/private Versicherung: keine Kur ???

| Beitrags-ID: 300950

Hallo Küstenfee,
im Internet gibt es sehr viel Hilfestellungen zum Beihilferecht für Beamte. Du mußt nur darauf achten, ob die Bestimmungen für Bundes- oder Landes- und Kommunalbeamte vorgesehen sind.
Unter „cecu.de/260.html“ oder auch über Google unter „Beihilfevorschriften für Beamte“ findest Du mehr als genug Info-Material.
Wenn Du dann das für Dich Richtige gefunden hast, druckst Du die entspr. Vorschriften aus und gehst dann zu Deiner zuständigen Besoldungsstelle und bestehst auf Deinem Recht.
So habe ich früher verfahren, als ich noch Beamter war und hatte damit auch immer Erfolg.

Vielo Glück
herzliche Grüße aus Hameln
Wolff

Anonym
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