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chronisch krank – Zuzahlungsbefreiung

chronisch krank – Zuzahlungsbefreiung

| Beitrags-ID: 244476

Hallo,

ich lebe nach SD-Krebs ohne SD und habe auch die Bescheinigung des Arztes, das ich chronisch krank bin.

wie funktioniert denn das mit den zuzahlungen? ich dachte da wird man befreit und bekommt von der kasse einen ausweis, das man nix mehr zu den medikamenten zuzahlen muß? oder muß man jedes jahr neu die belege sammeln und bekommt dann etwas zurückerstattet? wie lief das bei euch?

Danke und LG
Steffi

Antwort auf: chronisch krank – Zuzahlungsbefreiung

| Beitrags-ID: 314941

Als chronisch Kranker wirst du erst von der Zuzahlung befreit wenn du 1% deines Bruttogehaltes an Zuzahlungen geleistest hast.
Also Belege sammeln und dann einreichen.
Lg

rike 5880
Nutzer*In
fol. sd-ca pT1 pNO MX

Antwort auf: chronisch krank – Zuzahlungsbefreiung

| Beitrags-ID: 314942

hallo ihr lieben, ich habe mit der tk die erfahrung gemacht, dass man als chronisch kranker ein jahr nach der feststellung der chronischen erkrankung 2% vom gehalt haben muss um befreit zu werden und erst wenn man zwei jahre chronisch krank ist auf 1% runter gestuft wird… hatte auch alles schön gesammelt weil ich letztes jahr 4mal im krankenhaus war und hoffte das mir jmd das ersetzt, aber ne dafür gabs noch zuviel geld… also lasst euch nicht irre leiten 1% erst nach zwei jahren… das verheimlichen die helden der krankenkassen zu gerne……………

liebe grüße rike 😉

Caro
Nutzer*In
SD-Total OP-Hypopara

Antwort auf: chronisch krank – Zuzahlungsbefreiung

| Beitrags-ID: 314938

Hallo,
gelten nur die als chronisch krank die Krebs hatten,oder auch die,bei denen die SD normal wegen Knoten entfernt wurden?Denn auch nach fast 4 Jahren leide ich ja noch immer an den Folgen der OP.
LG Caro

AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: chronisch krank – Zuzahlungsbefreiung

| Beitrags-ID: 314940

Hallo Caro,

nach meiner Meinung hat der Status „chronisch erkrankt“ mit Krebs oder Nicht-Krebs nichts zu tun.
Soweit ich mich erinnere, hatten die Kassen dafür allgemeine Kriterien festgelegt. Insgesamt ein bißchen wolkig: Man muß mindestens 1 Jahr krank sein mit derselben Krankheit, diese Krankheit muß bewirken, daß man mindestens 4x im Jahr zum Arzt muß (ich glaube, das ist bei uns schon durch die Ausstellung von Thyroxin-Rezepten gegeben) und dann war noch irgend etwas.
Frag das vielleicht mal bei www.ht-mb.de nach oder guck in deren Suchfunktion.

Das Problem mit dieser Regelung ist aber noch ein anderes. Wenn man z. B. verheiratet ist, so wird das Brutto-Einkommen beider Partner addiert und davon jeweils 2% oder 1 % berechnet, ehe an eine Befreiung zu denken ist.

Ich selber komme dadurch im Leben nicht über 1 % des Brutto-Jahres-Einkommens. In die Berechnnung gehen zudem nur solche Sachen ein, die der Arzt verschreibt und die von den Kassen erstattet werden.

Ich laboriere gegenwärtig z.B. gerade an einem grippalen Infekt. Die verschriebenen Antibiotika, für die ich 5 € Zuzahlung geleistet habe, gingen mit eben 5 € da mit rein, auch die 10 € „Eintritt“ beim Arzt, aber weder Paracetamol, noch irgendwelche Husten- oder Schnupfenmittel, selbst die verschreibungspflichtigen codeinhaltigen nicht – alles Privatsache und geht die Kassen nix an.

Alles in allem komme ich vierteljährlich maximal auf je
– 10 € Arzteintritt
– 5 € Zuzahlung für Thyroxin
– 5 € Zuzahlung für Betablocker
– 5 € Zuzahlung für ACE-Hemmer
Das macht summa summarum : 25 € vierteljährlich, aufs ganze Jahr bezogen: 100 €

Auch wenn hier noch ein bißchen Zahnarzt oder Antibiotika hinzukommen – rechne mal hoch, wann man damit 1 % des Jahreseinkommens überspringt.

Für mich jedenfalls macht die Chronikerregelung im Moment nicht den geringsten Sinn. Im Falle von Rente oder Hartz IV sähe es aber anders aus und vielleicht auch, wenn die Medikamente mehr werden.

Beste Grüße von Alba

Antwort auf: chronisch krank – Zuzahlungsbefreiung

| Beitrags-ID: 314939

Hallo,

das chronisch kranke hat nix mit dem Krebs zu tun, sondern mit dem Fehlen der SD… man ist ja abhängig von medikamenten…

also sammel ich jedes jahr mein zeugs und reich das am jahresende bei der kasse ein? und was mehr ist als 1% meines brutto-jahres-einkommens bekomme ich zurück? hab ich das richtig verstanden?
zahnarzt und so zählt da wohl auch mit rein? oder rein das was mit meiner krankheit zu tun hat…

ich hatte mal von ner bekannten gehört, das die durch ihre chronische krankheit nen ausweis bekommen hat und halt nix mehr zuzahlen muß? mhhh, wer weiß…

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: chronisch krank – Zuzahlungsbefreiung

| Beitrags-ID: 314943

Hallo Junimond,

die 2% zählen für Jedermann. 1% bekommt man als chronisch Kranker.

Man kann entweder sammeln und einreichen oder am Jahresanfang gleich seine 1% zahlen und muss dann übers Jahr nichts mehr zahlen und auch nichts sammeln. Lohnt sich nur, wenn man weiß, dass man über die 1% kommt.

Viele Grüße
Esther

Als Verein sind wir stärker:
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tina50
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante mit Ausbreitung in SD-Gewebe, seit 08/08 chron. Ohrspeicheldrüsenen

Antwort auf: chronisch krank – Zuzahlungsbefreiung

| Beitrags-ID: 314944

hallo und guten abend,

als chronisch krank gilt derjenige, der mindestens 1 jahr lang wegen einer bestimmten erkrankung, egal ob krebs oder sonst eine krankheit, in ärztlicher behandlung ist und mindestens 1 mal pro quartal beim arzt war und/oder ein rezept für medikamente bekommen hat.
die zuzahlungsgrenze beträgt 2 % des brutto jahreseinkommens für jeden. für chronisch kranke beträgt die zuzahlungsgrenze 1 %. Ist man verheiratet zählt das gemeinsame brutto- jahreseinkommen als grundlage.
als hartz IV empfänger oder heimbewohner zahlt man bei 2 % einen betrag von 82,80 Euro im Jahr (der ist festgelegt) und bei 1 % die Hälfte, zur zeit – wenn ich es richtig im kopf habe – 42,12 euro. meistens werden in diesem fällen die vorauszahlungen im voraus geleistet schon zum ende des vorjahres.
wenn man z. b. in einem jahr zuzahlungen wegen eines krankenhausaufenthaltes gezahlt hat und vielleicht irgendwelche behandlungen (massagen u. ä.) verordnet bekommen hat kommt da schon was zusammen. die apotheken bieten an sammelrechnungen zum jahresende auszudrucken, die man dann bei der krankenkasse vorlegen kann – dann braucht man nicht alle belege zu sammeln. wie schon erwähnt zählen halt nur die medikamente für die man zuzahlungen leisten muss – 5,00 oder 10,00 euro – alles andere, wie z. b. hustensaft, schmerzmittel u. ä. zahlt man sowieso aus eigener tasche.
ich habe neuerdings eine apotheken-kundenkarte und bekomme dann für diese dinge, die ich regulär kaufen muss, 3 prozent rabatt….ist nicht viel, aber besser als nichts.
bis jetzt habe ich die zuzahlungsgrenze leider auch noch nicht überschritten.
ich glaube – bin aber nicht sicher – dass man als diabetiker anders einzustufen ist. ein bekannter von uns ist auch im vorab schon befreit worden ohne dass er eine zuzahlung hat leisten müssen…… (sagt er zumindest).
am einfachsten ist es wohl wenn man seine zuzahlungsgrenze ausrechnet und entscheidet, ob man die belege über das jahr sammelt oder ob es sinn macht wenn man die vorauszahlung zum jahresbeginn im voraus leistet. in diesem fall bekommt man den befreiungsausweis natürlich direkt zum jahresbeginn.
was ich noch vergaß zu erwähnen ist, dass bei gemeinsamem einkommen auch berücksichtigt wird, ob man kinder unter 18 jahren hat, da gibt es nämlich auch einen freibetrag. ich glaube im internet gibt es bei einigen KK sog. Zuzahlungsrechner, da kann man sich die zuzahlungsgrenze individuell ausrechnen oder einfach bei der KK nachfragen.
viele grüsse martina

Anonym
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