Hallo Celia,
ich weiß nicht, ob das von kasse zu Kasse verschieden ist. Ich hatte für die RJT selbsständig einen Termin in Würzburg ausgemacht, was auch nicht die nächste Klinik war. Man konnt mir dort aber die RJT unter Thyrogen bieten, was mir als Selbsständiger sehr wichtig war und eben auch weniger lange Arbeitsunfähigkeit bedeutete. Mein Hausarzt hat mich dann dorthin zunächst zum Vorgespräch überwiesen und dann auch explizit dorthin zur RJT eingewiesen. Von der Kasse gab es für die Erstattung extra Formulare in denen der Hausarzt die Über- bzw. Einweisung bestätigt hat und die Klinik meinen Aufenthalt. Eigentlich sollte man wohl die Fahrtkostenübernahme vorher beantragen, meine Kasse hat das aber trotzdem übernommen. Für die RJD dann das gleiche Prozedere, nur dass ich dann die Fahrtkostenübernahme schon vorher beantragt habe und mir dann nur noch den Aufenthalt bestätigen lassen musste. Ist ein bisschen Papierkram, aber bei einer weiteren Anreise sollte man das schon machen, zumal es genügend Fahrtkosten gab, die nicht übernommen wurden, z.B. die zur Logopädie. Das waren zwar je nur ca. 15km aber bei 50 Sitzungen läppert sich das ganz schön.
Viele Grüße
Karl