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Ärzte / Klinik verklagen

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 30.01.2025 - 21:36 von Anonym.

Ärzte / Klinik verklagen

| Beitrags-ID: 463904

Hallo zusammen,

ich habe ein bisher 3x operiertes pap. SD Karzninom. Alles begann im Mai 2022 , als ich eine Schwellung unten an meinem Hals beobachten konnte.

Der erste „Facharzt“-Besuch folgte im Juni 2022, als ich feststellte, dass die Schwellung nicht abnahm. Nach einem Ultraschall bezeichnete er die Schwellung als Zyste und perforierte diese „Zyste“ mehrfach mit der Feinnadel.
Entgegen seiner Vermutung konnte er kaum Flüssiges gewinnen ( angedacht war eine milchige Substanz). Was er bekam waren extrem geringe Mengen Blut. Danach schickte er mich zum MRT, wo man neben der ca 2,5 cm großen Raumforderung noch zwei winzige unbekannte weiße Punkte erkennen konnte. Die Bilder wurden dem Facharzt zugestellt , er bewertete es dann als merkwürdig und wies darauf hin, dass er auf den Bericht des Radiologen warten wolle.

Es vergingen einige Tage und wir waren auf dem Weg in den Urlaub. Ich erhielt einen Anruf vom Facharzt der mir sagte, dass alles in Ordnung sei und es keine n bösartigen Verdacht gäbe. Ich fragte nochmal nach, da er vorher von einer merkwürdigen Bildgebung sprach und sich nun plötzlich ganz sicher war , dass es sich nur um gutartiges Gewebe handele. Er sagte: Es ist alles Gut, sie brauchen sich nicht operieren lassen.

Mein Hausarzt hingegen riet mir zu einem Gespräch im städtischen Klinikum. Das städtische Klinikum riet mir zur OP (ohne konkreten Verdacht). In den nächsten 4 Wochen besuchte ich insgesamt 4 weitere „Fachärzte“ von den mir 3 sagten, ich müsste mich nicht operieren lassen. Die letzte Ärztin riet mir zur OP, da ich sonst keine Gewissheit hätte. Die Ergebnisse des MRt und die vorherigen Gespräche hatte ich natürlich immer mit dabei.

Im Oktober 22 entfernte man dann die „Zyste“ die sich als Lymphknotenmetastase herausstellte ( fast 3cm dm) . Den Tumor immer noch im Hals tragend wurde ich dann erst im Januar 23 in einer Uni Klinik operiert. Hier hat man an sich sauber operiert, jedoch eine größere LKM vergessen ( Obwohl mein Radiologe und die hauseigene Radiologin nach Ultraschall festgehalten hat, wo genau welche LKM entfernt werden müssen)

Hattet ihr auch solche Komplikationen ?

Gibt es Erfahrungswerte bezüglich Rechtsschutz / Anwalt / Medizinrecht?

Danke schonmal im Voraus

  • Dieses Thema wurde geändert vor 1 Woche, 5 Tage von Harald.
InSeNSU
Moderator
Basedow, Hypoparathyreoidismus

Antwort auf: Ärzte / Klinik verklagen

| Beitrags-ID: 463906

Hallo,

von wem wirst du denn derzeit betreut? Wie ist die aktuelle Lage (Laborwerte, Medikation)?

Deine Idee einer Klage läßt mich vermuten, dass der Therapie-Status nach wie vor unbefriedigend ist. Vielleicht ließe sich mit weiteren Informationen da noch was optimieren. Da empfehle ich dir hier den Wissensbereich.

Der Klageweg ist nämlich in der Regel sehr mühsam und lang. Und selbst wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen würde, ändert das ja nichts am Ergebnis, mit dem du irgendwie leben musst.

Eigene Erfahrungen mit Klagen habe ich keine, aber zwei mögliche Anlaufstellen wären:

https://patientenberatung.de/

und

http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de

wenn eine passende Rechtsschutzversicherung schon vorhanden ist. (Jetzt neu abschließen bringt für Altfälle nichts!)

Viele Grüße

Frauke

 

 

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Antwort auf: Ärzte / Klinik verklagen

| Beitrags-ID: 463909

Hallo Frauke,

danke für deine Antwort.
Aktueller TG Wert von 3,47. Die erwähnte übergelassene LKM aus der oben erwähnten OP wurde erst im Juni 2024 entfernt. Hier hatte mein Radiologe eine lange „ Beobachtungsphase“ eingeläutet und auch hier wurde nochmal punktiert zuvor ( ohne Krebszellennachweis) . Das Ergebnis nach der OP im Juni war eine kapselüberschreitende LK Metastase mit Weichgewebsinfiltration ( wurde auch entfernt) nahe des Lobus Pyramidalis. Zusätzlich hat man eine verbliebene Nebenschilddrüse in einen Halsmuskel transplantiert.

Eine Rechtsschutzversicherung besteht seit mehreren Jahren. Mir ist es wichtig, dass die ständigen Verzögerungen und nur teilweise richtig ausgeführten OP‘s an den Pranger gestellt werden.

Viele Grüße

Gast
Gast

Antwort auf: Ärzte / Klinik verklagen

| Beitrags-ID: 463996

Hallo JKNorge,

es gibt ja im 1.Schritt auch die Schlichtungsverfahren bei der jew. Ärztekammer. Ob die Aussicht auf Erfolg haben, weiß ich nicht.

Hat da jemand Erfahrungen?

Viele Grüße

Anonym
Gast

Antwort auf: Ärzte / Klinik verklagen

| Beitrags-ID: 464019

Hallo JKNorge,

ein Diagnosefehler (Befundauswertungsfehler) gilt formell als Behandlungfehler, führt aber sehr selten zur Arzthaftung. Googel mal nach den Suchbegriffen Arzthaftung + Befundauswertungsfehler. Besser stehen die Chancen, wenn Du einen Befunderhebungsfehler nachweisen kannst.

Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz müssen 3 Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. ein nachgewiesener Behandlungsfehler
  2. ein Behandlungsschaden (z.B. unnötige OP)
  3. Kausalität wischen Behandlungsfehler und Behandlungsschaden

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein kostenfreies Gutachten zu erhalten: vom MDK und von der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer. Die Gutachten der Schlichtungsstelle werden von den Haftpflichtversicherungen der Ärzte bezahlt; Ziel ist die außergerichtliche Einigung und die Vermeidung des Klageweges. Von der Schlichtungsstelle bekommst Du ein medizinisches Gutachten mit juristischer Einschätzung. Vom MDK bekommst Du ausschließlich ein medizinisches Gutachten.

Anonym
Gast

Antwort auf: Ärzte / Klinik verklagen

| Beitrags-ID: 464023

PS: Das Zurücklassen der Lymphknotenmetastase könnte ein Therapiefehler sein, da der Befund bereits vor der OP erhoben wurde. Wenn daraus ein Schaden resultiert (Beschwerden oder zusätzliche Therapiemaßnahme), stehen die Chancen m.E. nicht schlecht, die Klinik hierfür in Haftung zu nehmen.

Wenn Du gesetzlich versichert bist, rate ich Dir, zunächst die Krankenkasse zu kontaktieren. Die gesetzlichen Kassen sind verpflichtet, Patienten beim Verdacht auf Behandlungsfehler zu unterstützen (außerdem haben sie ein Interesse daran, Behandlungskosten zurückzuholen).

Anonym
Gast

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