
Grundversorgung ist unantastbar – Wahltarife nur für
IGeL-Leistungen!
BAG SELBSTHILFE lehnt Zwei- oder Drei-Klassen-Medizin ab
Düsseldorf, 11. September 2025. Die aktuelle Diskussion zu Einführung von Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht die BAG SELBSTHILFE sehr kritisch. Was als Wahlfreiheit dargestellt wird, birgt in Wahrheit die Gefahr, das solidarische Fundament der GKV zu untergraben und den Einstieg in eine Zwei- oder Drei-Klassen-Medizin zu ermöglichen.
„Es ist inakzeptabel, die Finanzprobleme der Krankenkassen erneut auf die Versicherten abzuwälzen. Leistungserbringer haben in den vergangenen Jahren durch gesetzliche Änderungen spürbare Vorteile erhalten; jetzt ist es Aufgabe der Politik, die Solidargemeinschaft zu schützen und die Basisversorgung vollständig im Grundtarif abzusichern. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) können freiwillig angeboten werden, dürfen jedoch nicht den Kern der GKV aushöhlen oder die solidarische Basis gefährden“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Insbesondere junge und gesunde Versicherte könnten aus Kostengründen in preiswerte Basistarife gedrängt werden, deren Leistungslücken sie im Krankheitsfall erheblich belasten. Für chronisch kranke und behinderte Menschen, die ihre gesundheitliche Situation nicht wählen können, drohen zusätzliche Belastungen – trotz bereits bestehender Zuzahlungen und finanzieller Aufwendungen, die über die gesetzliche Chroniker-Regelung hinausgehen.
„Gesundheit ist ein unveräußerliches Gut, keine Ware. Die Politik ist verpflichtet, Solidarität zu stärken, statt sie zu schwächen. Wir erwarten, dass Reformen dieser Verantwortung gerecht werden“, so Danner.
Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 119 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hin-aus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.