Tücken der elektronischen Patientenakte
Hallo zusammen,
die ePA ist für alle Kassenpatienten, die nicht widersprochen haben, inzwischen eingerichtet. Um sie selbst einzusehen und zu verwalten braucht man eine App und dafür eine Identifikation. Der Arzt greift über die Versichertenkarte darauf zu. Näheres ist bei der jeweiligen Kasse zu erfahren.
Bislang haben zwar nur wenige Patienten den möglichen Widerspruch (Opt-out) getätigt, aber auch nur wenige nutzen die Möglichkeit, die Akte auf dem eigenen Endgerät zu verwalten.
Für alle Patienten hier ein wichtiger Hinweis: Es ist nicht alles Wichtige aus der Vergangenheit jetzt automatisch auf der ePA. Es kommen nur die ab jetzt neu hinzukommenden Befunde beim Arzt rein. Darum, dass auch ältere wichtige Befunde reinkommen, muss man sich selbst kümmern! Mit Glück hat man einen guten Hausarzt, der sich mit darum auch kümmert. Ansonsten müssen die Krankenkassen (Ombudsstellen dafür) helfen.
Auch wichtig: Die Kassen haben zusätzlich die Abrechnungsdaten der letzten Jahre eingelesen. Da hängen auch Diagnosen dran, weil Ärzte ihre Abrechnung über Diagnose-Codes (ICD-10-GM) durchführen müssen. Der richtige Code für postoperativen Hypopara ist z.B. „E89.2“. Für Hypothyreose nach OP oder Bestrahlung ist es „E89.0“.
Leider sind da offenbar in der Vergangenheit diverse Codierungsfehler passiert. Das ist inzwischen auch der KBV aufgefallen. Sie stellt den Ärzten aktuell umfassende Infos dazu bereit, wie man richtig codiert.
Wer selbst die Codes für seine sonstigen Erkrankungen nachsehen will kann das hier:
https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-10-GM/_node.html
Was macht man, wenn man selbst feststellt, dass per Codierfehler in die eigenen ePA eine falsche Diagnose hineingeraten ist?
So hat z.B. für mich ein Arzt den Code für angeborene Schilddrüsenunterfunktion in die Abrechnung geschrieben, obwohl die doch durch zwei Operationen entstand!
Die KBV stellt den Ärzte einen Handzettel zu diesem Problem zur Verfügung und erläutert im aktuellen Newsletter (18.09.2025 | Die PraxisNachrichten der KBV):
„Korrekturen von Diagnosen
Sollte eine Behandlungsdiagnose in der Leistungsübersicht nicht richtig aufgeführt sein, kann auf Wunsch des Patienten eine Korrektur veranlasst werden. Dazu ist ein ärztlicher Nachweis durch die entsprechende Praxis erforderlich, dass der angegebene ICD-10-Kode korrekturbedürftig ist. Die Krankenkasse ist in dem Fall verpflichtet, die Korrektur innerhalb von vier Wochen in der ePA vorzunehmen. Eine nachträgliche Korrektur der Diagnose in den Abrechnungsunterlagen des Vertragsarztes erfolgt nicht.“
-Wobei der letzte Satz sicher sehr wichtig ist, denn welcher Arzt würde einer solchen Korrektur zustimmen, wenn er dafür alte Abrechnungen neu aufrollen müßte?
Wenn aber außer den Abrechnungsdaten noch kaum etwas in der ePA ist, sind solche falschen Daten u.U. echt gefährlich, z.B. wenn man nach einem Unfall selbst nichts erklären kann und die Klinik nur die ePA über die Versichertenkarte zu Rate zieht.
Wenn ihr der Einrichtung eurer ePA also nicht widersprochen habt, schafft euch besser bald die App dazu an und sorgt dafür, dass darin das Wichtigste und vor allem auch alles richtig drinsteht! -Das ist erstmal leider viel Arbeit, aber erst dann hat man auch entsprechenden echten Nutzen von der ePA.
Viele Grüße
Frauke
Nutzung der Suchfunktion auf unserer neuen Webseite: Klick oben rechts auf die Lupe. Klick neben dem Wort Glossar auf den kleinen Pfeil. Es erscheint eine Auswahlliste. Wähle darin den Bereich, in dem du suchen willst, also z.B. Forum oder Wissensbereich. Erst danach trage dein Suchwort in das freie Feld ein. Klicke auf die Suchen-Taste. Nun siehst du das Ergebnis deiner Suche.
-
Dieses Thema wurde geändert vor 1 Monat, 3 Wochen von InSeNSU.
Dieses Thema wurde 3-mal bearbeitet.
Geburtstage
Ein*e Nutzer*in hat heute Geburtstag
In den nächsten Tagen haben 4 Nutzer*innen Geburtstag
Zur Zeit aktiv
Insgesamt sind 53 Benutzer*innen online: 0 Nutzer*innen und 53 Gäste.