Hallo,
erst ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und hat dann auch die vollen Rechte wie 5 zusätzliche Urlaubstage und erweiterten Kündigungschutz.
Unter einem GdB von 30 hat man zwar vielleicht Einschränkungen, aber gilt als nicht schwerbehindert.
Dann gibt es noch die besondere Gruppe der Menschen mit einem GdB von 30-unter 50. Diese Personen haben die Möglichkeit sich mit einem Schwerbehinderten gleichstellen zu lassen. Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, mache ich, dann gelte ich als schwerbehindert. Diese Idee klappt aber in der Regel nicht. Bei der Gleichstellung muss nachgewiesen werden, dass einem die Kündigung droht. Dann bekommt ein Gleichgestellter den gleichen erweiterten Kündigungsschutz, wie ein Schwerbehinderter, aber auf keinen Fall die 5 zusätzlichen Urlaubstage.
Man kann diesen Antrag beim Arbeitsamt stellen, aber dies wird nur bewilligt, wenn eine Kündigung droht. Ohne Kündigunghinweis, wird der Antrag abgelehnt und die Gleichstellung verwehrt.
Die Gleichstellung dient nur der Sicherung des momentanen Arbeitsverhältnisses.
VG
StefanF
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Dieses Thema wurde geändert vor 2 Jahre, 9 Monaten von StefanF.
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