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Ausweis hinderlich oder nicht?

Anna-K.
pap. Ca. pT1

Ausweis hinderlich oder nicht?

| Beitrags-ID: 249445

Hallo liebes Forum,

ich möchte mich beruflich umorientieren und in diesem Zusammenhang eine fast einjährige Weiterbildung machen. Zumindest ist das momentan der Plan. Ich bin aber noch ganz am Anfang diese Idee in die Tat umzusetzen.

Nun stellt sich wieder die Frage mit der Krankheit bzw. dem Ausweis.
Sagen oder nicht? Das ist hier die Frage, würde Shakespeare sagen. :)

Naheliegend wäre, dass ich mich beim zuständigen Verband erkundige. Davor schrecke ich momentan noch zurück (oder nur unter falschem Namen :8) ).

Die Krux ist, dass es vermutlich keine allgemein gültige Regelung gibt und es von Arzt zu Arzt unterschiedlich bewertet wird. Zuminest habe ich diese Erfahrung schon in meinem jetzigen Beruf gemacht (dieselbe Branche). Dafür ist ebenfalls ein ausführliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Je nach Arzt ist der Krebs und / oder der Ausweis überhaupt kein Thema oder DAS Thema schlechthin. Ich habe den Arzt gewechselt – Problem gelöst.
Aber jetzt würde mehr dranhängen. Erstmal kündigen lassen, Weiterbildung beantragen, 11 Monate richtig pauken, um dann festzustellen, dass sich irgendein übereifriger Arzt oder Prüfer an dem Ausweis stört? Das wäre ganz schlecht.
Und wenn ich jetzt auf den Übereifrigen treffe, der es mir verwehrt, obwohl es nicht berufsrelevant ist, ist genauso schlecht.

Ich bin für jeden Denkanstoß dankbar.

Grüße
Anna-K.

Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten.
(Sir James M. Barrie)

Anna-K.
pap. Ca. pT1

Antwort auf: Ausweis hinderlich oder nicht?

| Beitrags-ID: 343034

Ich kann das noch ein wenig konkretisieren (fällt mir gerade ein).

Im jetzigen Gesundheitszeugnis wird explizit nach einer Körperbehinderung gefragt. Bin ich körperbehindert? Nein! Ein Arzt hat mir aber aus dem Schwerbeschädigtenausweis einen Strick gedreht und meinte ich hätte mich mit dem Ausweis quasi selbst zur behinderten Person gemacht.
Großes Kino, er wollte es widerrechtlich der zuständigen Behörde melden, was ich gerade noch verhindern konnte. Nach Aussage des Versorgungsamtes und der Gleichstellungsbehörde dürfen solche Daten nicht weitergegeben werden.

Heute wurden schon mal die üblichen Zugangsvoraussetzungen wie abgeschlossene Berufsausbildung usw. abgefragt. Beim Thema Gesundheit wurde es wieder sehr lax: „Sie müssen körperlich dazu in der Lage sein, also Ihnen darf kein Arm oder Bein oder sowas fehlen.“
Und so ein gelber Ausweis stört nicht weiter? … hätte ich am liebsten gefragt. :8)

Danke für’s Lesen. :)
Anna-K.

Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten.
(Sir James M. Barrie)

Antwort auf: Ausweis hinderlich oder nicht?

| Beitrags-ID: 343035

Hallo,

so wie ich das Diskriminierungsverbot verstehe, DARF sich da keiner dran stören, es sei denn, er kann konkret NACHWEISEN, dass Du körperlich nicht in der Lage bist den Job zu machen, und der Nachweis lässt sich ganz sicher NICHT durch den Ausweis an sich erbringen. Alles andere wäre m.E. ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und sollte eigentlich vor Gericht keinen Bestand haben. Das würde ich einem Arzt, der das anders sehen sollte ggf. auch so kommunizieren.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Anna-K.
pap. Ca. pT1

Antwort auf: Ausweis hinderlich oder nicht?

| Beitrags-ID: 343036

Hallo Karl,

lieben Dank für’s Mitdenken.

Du hast ja Recht, der Ausweis ist kein Nachweis, dass ich körperlich dazu nicht in der Lage bin. Aber genau so hat es der Arbeitsmediziner vor einem Jahr gesehen. Ich lege ihm einen „Behindertenausweis“ vor, also bin ich behindert. Frage nach Körperbehinderung mit JA beantwortet. Was bei der Behörde automatisch die Verweigerung der Zulassung zur Folge hat.

Der Ausweis wird während der Untersuchung fast automatisch zum Thema, weil auch nach endokrinen Störungen gefragt wird. Habe ich nicht! Ich habe nur keine Schilddrüse mehr. Die aber wunderbar durch die Depothormone ersetzt wird. So weit reicht das Verständnis eines Arbeitsmediziners dann scheinbar wieder nicht. Der sieht rot, Krebs, keine Schilddrüse, behindert.

Die Frage an sich macht durchaus Sinn, weil man damit z.B. Diabetiker ausschließen will und muss. Da besteht theoretisch immer die Möglichkeit eines Zuckerschocks. Das wäre für den Job zu gefährlich. Aber ich kippe nicht einfach um, selbst wenn ich mal eine Tablette vergessen sollte.

Meine Narbe ist leider sichtbar. Also entweder lüge ich (gutartiger Knoten, halbe SD noch drin) oder ich riskiere die in meinen Augen ungerechtfertigte Verweigerung des Gesundheitszeugnisses.

Ich gehe in mich……
Anna-K.

Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten.
(Sir James M. Barrie)

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Ausweis hinderlich oder nicht?

| Beitrags-ID: 343037

Hallo Anna,

ich weiß dazu nur, dass man den Ausweis wieder abgeben kann und dann auch den Status schwerbehindert aufgibt. Du könntest ihn also so lange nutzen bis er dir ggf. hinderlich ist.

Im öffentlichen Dienst und in größeren Firmen kann er auch von Vorteil sein. Denn es muss eine Quote erfüllt werden. Wenn nicht genügend Schwerbehinderte eingestellt werden, dann muss die Firma zahlen.

Bist du Mitglied in einem Sozialverband? Dort gibt es Rechtsanwälte, die dir Auskunft geben können. Oder auch der Sozialdienst in Kliniken und Reha-Einrichtungen (aber nur, wenn man dort als Patient ist).

Viele Grüße
Esther

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