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Fragen zur Beantragung Schwerbehinderungsausweis

Anonymous
Nutzer*In

Hallo,

Mir ist aufgrund eines SD-Karzinoms T1N1M0 die Schilddrüse entfernt worden. Die erste RJT lief erfolgreich. Demnächst steht eine RJD an. Durch Zufalle habe ich gelesen, dass man mit einem SD-Karzinom in den ersten 5 Jahren 50% schwerbehindert wäre, mit Lymphdrüsen-Metastase evtl. sogar 80%.

Stimmt denn das, obwohl ich ja – ausser Tabletten schlucken – keine grosse Einschränkungen habe oder muss man diese Einschränkungen irgendwie nachweisen?

Und welche Nachteile könnte die Beantragung bzw Ausstellung des Ausweises haben? Soweit ich das verstanden habe, muss man die Schwerbehinderung ja nicht beim Arbeitgeber angeben. Wie ist es mit Versicherungen, z.B. Lebens- oder Unfallsversicherungen? Gibt es sonst noch irgendwelche Nachteile?

Hallo,

zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises siehe hier:
FAQ: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?.

Nein, man muss keine Einschränkungen nachweisen. Die Anerkennung als Schwerbehinderter, zunächst nur mit einer Heilungsbewährung von 5 Jahren, soll ein Ausgleich sein für die mit der Diagnose zunächst verbundenen Belastungen, wie OP, RJT, häufigere Arztbesuche, finazielle Belastungen etc. Wenn man nach 5 Jahren weiterhin tumorfrei ist, gilt man als gehilt und die Schwerbehinderung fällt wieder weg.

Zum Fragerecht nach Schwerbehinderung siehe hier
FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung .

Generell gilt, die Schwerbehinderung kann, muss aber nicht, angegeben werden, das gilt im Prinzip bei allen Gelegenheiten.

Angeben (und ggf. nachweisen) muss man die Tatsache der Schwerbehinderung nur, wenn man die entsprechenden Vergünstigungen erhalten will, und auch dann nur die Tatsache an sich und ggf. den Grad der Behinderung. Die zugrundeligende Diagnose muss in keinem Fall angegeben werden. Eine Ausnahme bildet ggf. die Beantragung des Chroniker-Status bei der Krankenkasse, wodurch die maximalen gesetzlichen Zuzahlungen / Jahr auf 1% des Nettoeinkommesn statt wie üblich 2% begrenzt werden.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Anonymous
Nutzer*In

Vielen Dank für die Info

Eine Ausnahme bildet ggf. die Beantragung des Chroniker-Status bei der Krankenkasse, wodurch die maximalen gesetzlichen Zuzahlungen / Jahr auf 1% des Nettoeinkommesn statt wie üblich 2% begrenzt werden.

Viele Grüße
karl

Hallo Karl,

den Chronikerstatus bei der Bemessungsgrenze der Zuzahlungen ist unabhängig von Schwerbehindertenausweis. Das gibst Du einmal bei der KK an und gut ist.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

es ist richtig, dass man den Chronikerstatus auch ohne Schwerbehindertenstatus bekommen kann, nur umgekehrt erleichtert der Schwerbehindertenstatus offenbar die Einstufung als Chroniker, war zumindest bei mir so, und wurde im Antrag auch abgefragt. Eigentlich muss man den Schwerbehindertenstatus der KK nicht unbedingt mitteilen, man kann aber. (Alles natürlich nur, so wie ich das bei meiner Kasse erlebt hab)

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Mel1980

Hallo !

Die Belastungsgrenze richtes sich aber doch nach dem Bruttojahreseinkommen und nicht dem Netto.
Habe ds auch grad beantragt

Eigentlich ist es weder brutto noch netto, sondern eine eigene, etwas merkwürdige Berechnungsgrundlage.

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Ubu

Eine kleine Ergänzung zum Thema Versicherungen:

Auf bereits bestehende Lebens-, Unfall- oder Kranken(zusatz)versicherungen hat der Schwebi meines Wissens keinen Einfluss.
Bei Neuabschluss einer solchen Versicherung ist der Schwebi insofern egal, weil konkret nach Vorerkrankungen gefragt wird. Diese zu verschweigen kann dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfalle die Zahlung verweigert, selbst wenn die Erkrankung mit dem Leistungsfall nichts zu tun hat (s. Kleingedrucktes im Vertrag!!!!).

LG
Ute

Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muss es vorwärts leben.
(unbekannt)

Mel1980

@dkr : Weißt du die genauen Berecnungsgrundlagen ? Mir haben sie gesagt, daß Gesamtbrutto mit 13.Gehalt usw damit einbezogen wird.
Ich würde auch gerne mal wissen,wie das genauläuft, weil ich als Laie kann gar nicht nachvolziehen, ob man den richtigen Betrag erhält, ebenso beim Übergangsgeld

meerblau

Hi,

ich habe gerade so einen Antrag wegen des Chronikerstatusses vor mir liegen und schreibe mal ab:

… Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt aller zu berücksichtigenden Angehörigen. Dazu gehört z.B. Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Leistungen der Agentur für Arbeit / der Kommune, Renten, Pensionen, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinserträge.

Für Angehörige werden von den Bruttoeinnahmen 2012 folgende Freibeträge abgezogen:
– 4725 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
– 7008 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Bei Versicherten mit geringem Einkommen gibt es eine Sonderregelung. … Für diese Versicherten errechnet sich die Belastungsgrenze aus dem Regelbedarf für einen Erwachsenen nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.

Viele Grüße
Esther

Als Verein sind wir stärker:
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Ich habe jetzt fast jedes Jahr Geld von der KK zurückbekommen und die Zuzahlungsbefreiung bekommen. Bei 4 Kinden und Chroniker geht das ziemlich schnell.

Bei der TK ist das mit einem Antrag einzureichen. Dabei dann die bisherigen Auslagen (z.B. Ausdruck der Apotheke) und schon war das bisher erledigt.

Da jetzt bei mir 2 Kinder rausgefallen sind, und ich keinen „eigenen“ Krankenhausaufenthalt u.ä. hatte. habe ich das letztes Jahr mal nicht geschafft die Zuzahlungsbefreiung zu bekommen.

Gruß

Stefan

tina50

Hallo zusammen,

bei mir ist es ähnlich. Da ich freiberuflich arbeite lege ich nach Erhalt den Steuerbescheid bei meiner KK vor, d.h. ich kann immer erst einen Antrag stellen im Folgejahr für das vergangene jahr. Von der APotheke lass ich mir am Jahresende einen Sammelbeleg ausdrucken und reiche auch alle anderen Belege über gesetzl. Zuzahlungen ein. Meistens ist die Zuzahlungsgrenze überschritten, da auch mein Mann Chroniker ist.

EIn Teil der Rückerstattung erfolgt über meine Krankenkasse, ein Teil über die KK meines Mannes.

Wenn die Kinder wegfallen und keine Freibeträge mehr zu berücksichtigen sind werden wir wohl nichts mehr zurückerstattet bekommen in „normalen“ Jahren ohne Klinikaufenthalte etc..

Liebe Grüße Martina

Anonym
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