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Jobsuche mit Behinderung und ständige Diskriminierung

Jobsuche mit Behinderung und ständige Diskriminierung

| Beitrags-ID: 250067

Hallo,
ich wollte mal von Euch hören ob ihr die gleichen Probleme bei der Arbeitssuche habt oder ob das jemand kennt……………….,
Auf jede Bewerbung bekommt man zu hören, na wenn Sie Krebs haben, ( Behinderung 50% ), dann kommen sie für uns leider nicht in Frage, gehen sie in ein Behindertenheim, und und und.

Ich habe mittlerweile das Gefühl das man nur noch auf seine Erkrankung, Behinderung reduziert wird, man zu nichts mehr zu gebrauchen ist, aufs Abstellgleis gestellt wird!
Wer von Euch hat die gleiche Erfahrung gemacht und wie seid ihr damit umgegangen………,

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: Jobsuche mit Behinderung und ständige Diskriminierung

| Beitrags-ID: 345697

Hallo Ganik,

mit Behi Ausweis hast Du überall, außer im öffentl. Dienst, schlechte Karten bei der Arbeitssuche. Dein Ausweis ist eh nach fünf Jahren abgelaufen. Warum verschweigst Du ihn nicht einfach. Du bist nicht verpflichtet, Deine Behinderung an zu geben. Steuerlich kannst Du ihn trotzdem nutzen. Nur Du kannst dann keinen Sonderurlaub erhalten und hast dann keinen besonderen Kündigungsschutz.

LG Sofia

Antwort auf: Jobsuche mit Behinderung und ständige Diskriminierung

| Beitrags-ID: 345698

Hallo Sofia,
danke für deine Antwort, aber so wie ich das weiss ist das nicht ganz korrekt. Laut Aussage des Arbeitsgerichts muss man das angeben, weil sollte irgendetwas sein und der Arbeitgeber kommt dahinter das man eigentlich Schwebi ist, ist das vortäuschung falscher Tatsachen und somit kann der Arbeitgeber klagen! Wenn er klagt dann hat man vor Gericht mehr wie schlechte Karten!
Deswegen habe ich auch gefragt ob sonst schon jemand solche Erfahrungen gemacht hat mit der Diskriminierung.

LG

Antwort auf: Jobsuche mit Behinderung und ständige Diskriminierung

| Beitrags-ID: 345699

Hallo,

nein, es gibt dazu Urteile. Man muss Schwerbehinderung nur dann angeben, wenn sie eine ganz konkret bei der angestrebten Arbeit behindern würde, sonst nicht. Auch auf eine diesbezügliche Frage des AG darf man falsch anteorten, ohne dass man nahcteile befürchten muss. Und der Grund der Schwerbehinderung (=Diagnose) geht den AG schon mal gar nichts an.

Schau mal hier: FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung.

Auf Vortäuschung falscher Tatsachen kann sich der AG nur berufen, wenn die Schwerbehinderung eine für den betreffenden Arbeitsplatz ungeeignet gemacht hätte, was sich bei einer Schwerbehinderung wg. einer Krebserkrankung schwerlich nachweisen lassen dürfte.

Auch wenn der AG nichts von der Schwebehinderung weiß, gilt der erweiterte Kündigungsschutz trotzdem, wenn die Schwerbehinderung bei einer evtl. Kündigung mitgeteilt wird.

Übrigens ist es durchaus möglich den Arbeitsplatz einzuklagen, wenn eine Ablehung nachweislich wegen der Schwerbehinderung erfolgte und man gleich qualifizert war wie der erfolgreiche Mitbewerber.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Jobsuche mit Behinderung und ständige Diskriminierung

| Beitrags-ID: 345700

Zum BEispiel wenn man sich als Blinder als Taxifahrer bewirbt. Dann hat das Auswirkungen auf den Arbeitsplatz.

Und danach darf der AG fragen. Ein anderes Beispiel : Schwangerschaft. Das geht den AG auch erstmal nichts an.
Da hat z.B ein Krankenhaus eine Nachtärztin eingestellt. An ersten Tag hat die Ärztin dann gesagt: Ätsch ich bin schwanger und darf Nachts nicht arbeiten. Und für Tagesarbeit habe ich keinen Vertrag. Zusätzlich hatte die Gute dann wegen Ihrer Schwangerschaft noch einen erweiterten Kündigungsschutz.
In dem Fall hätte das Krankenhaus bei der Bewerbung nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen müssen. Dann hätte der Bewerber das auch angeben müssen. Da der AG aber nich gefragt hat, hat die auch nichts dazu gesagt.
Das ist vor das Arbeitsgericht gegangen und die schwangere Ärztin hat Recht bekommen. Und die durfte sogar bei vollen Bezügen zu Hause bleiben.

Aber mir ist nichts bekannt, warum ein SD-Krebsler eine Einschränkung haben sollte. Ich habe das jetzt nach 14 Jahren zum ersten Mal einem AG erzählt. Habe allerdigns auch jetzt erst wegen anderer Wehwehchen einen SBA beantragt.

Gruß

Stefan

Anonym
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