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Schwerbehindetenausweis beantragt

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Schwerbehindetenausweis beantragt

| Beitrags-ID: 250004

Hallo,

ich habe jetzt auch endlich mal den SBA beantragt. Wegen meiner fehlenden SD werde ich wohl kaum noch Prozente bekommen.

Ich habe den Antrag hauptsächlich auf Grund verschiedener Arthosen gestellt. Bei den HWS hat man mich schon mal auf eine anstehende Verplattung als letzten Schritt hingewiesen.
Und danke der Folgen meiner Motorradunfälle habe ich noch eine Arthose im linken Schultergelenk und jetzt neu dazu gekommen im linken Knie.

Daneben habe ich auch noch ettliche kleine „Wehwehchen“ die mir das Leben schwer machen.

Mal schaun, was bei der ersten Prozenteverlosung rauskommt.

Gruß

Stefan

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Schwerbehindetenausweis beantragt

| Beitrags-ID: 345346

Letzte Woche war in der VHS Neuss ein Vortrag einer Fachanwältin für Versorgungsrecht zum Thema Schwerbehindertenausweis.

War schon aufschlussreich, wie die „Versorgungsämter“ arbeiten.

Grundsätzlich:

Behinderungen bis incl 10% fliegen ganz aus der Bewertung raus.

Mehrere Behinderungen einer „Gruppe“ werden nicht addiert, sondern „Maßvoll erhöht“, was natürlich nirgendwo festgelegt ist, was das bedeutet. Faustformel der Anwältin

1. (höchste) Behinderung der Gruppe = 100% des GdB
2. Behinderung +50% des GdB
3. Behinderung +33% des GbB

Die Aufsplittung will niemand bestätigen, aber die meisten Entscheidungen passen in das Schema. Beispiel:

1.Behinderung 50%
2.Behinderung 40%
3.Behinderung 30%
4.Behinderung 10% (fällt weg)

Ergibt: 50% + 20% + 10% = 80%

Heilbewärtung bei Krebs 5 Jahre. Danach entweder ein Rezidiv, oder man gilt als „geheilt“. Behinderungsprozente gibt es dann bei uns nur noch für die fehlende SD.

Einspruch gegen den Feststellungsbescheid kann man einlegen. Das Amt muss dann innerhalb 3 Monaten antworten.

Klagen gegen den Feststellungsbescheid sind in letzter Konsequenz möglich. Das Gericht wird dann aber ein Gutachten von speziell ausgebildeten Ärzten anfordern. Das Gutachten ist nach juristischen Vorgaben gestaltet und die Gerichte werden sich fast immer daran orientientieren. Selber kann man so ein Gutachten nicht erstellen.

Wichtig bei den Widersprüchen:
Es interessiert nicht was man noch kann, es ist nur relevant was man nicht mehr kann. Aber „unter Schmerzen“ geht noch.

So und jetzt bin ich gespannt, was mir das Amt an GdB beschert….

Gruß

Stefan

Anonym
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