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Dez2011

Unterstützung bei Nachbeurteilung GbB – Bitte um Hilfe!

| Beitrags-ID: 249192

Hallo liebe Wissende,
wer kann mich bei meinem Antrag zur Nachbeurteilung des GdB unterstützen.
Heute lag der Brief von der Behörde im Briefkasten – ein Jahr vor Ablauf des Ausweises.

Ist das normal, dass der Fragebogen so zeitig zugeschickt wird?
In welcher Frist muss ich darauf antworten.

Könnt ihr mir bitte ein paar Tipps für das Ausfüllen geben?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Dez2011

Bianca
pap. Carcinom 2003 + Hypopara

Antwort auf: Unterstützung bei Nachbeurteilung GbB – Bitte um Hilfe!

| Beitrags-ID: 341632

Hallo Dez,

ich kann Dir leider nicht sonderlich behilflich sein.

Das dürfte vielleicht eine Frage für die Mitglieder der AG Schwerbehinderung sein, vielleicht kann Beate Due hier helfen?

Viel Erfolg!

Viele Grüße
Bianca

1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.
StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Unterstützung bei Nachbeurteilung GbB – Bitte um Hilfe!

| Beitrags-ID: 341631

Hallo Dez,

Ich denke das ist bei jedem Amt anders. Läuft denn nächstes Jahr Deine Heilbewährungszeit aus? Wenn Du sonst keine relevanten Beschwerden hast, dann ist bei Krebs nach 5 Jahren der SBA weg.

Was ich aber gerne empfehle ist ein Kontakt zur Ortsgruppe des VdK. Die kennen die „Besonderheiten“ der örtlichen Schwerbehindertenstelle. Die können Deine Chancen gut einschätzen und haben auch einen Rechtsbeistand zur Hand.

Viele Grüße
Stefan

BeateDue
Nutzer*In
Pap. T3m, N1b, Mx

Antwort auf: Unterstützung bei Nachbeurteilung GbB – Bitte um Hilfe!

| Beitrags-ID: 341630

Hallo Sandra,
Huch, das ist natürlich sehr früh, wenn du da eine Frist einhalten musst steht das da drauf.
Können nächste Woche gerne mal telefonieren.
LG
BeateDue

Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit

Cira

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| Beitrags-ID: 341629

Hallo Dez,
auch ich hatte ein Jahr vor Ablauf meines SB-Ausweises ein Anschreiben des Landesverwaltungsamtes erhalten – ohne Fristsetzung. Im weiteren Schriftverkehr stellte sich heraus, dass die Behörde der Ansicht war, dass die Heilungsbewährung zum Zeitpunkt der Anschreibens (also Juni 2016 und nicht wie auf dem Ausweis Juni 2017) abgelaufen sei. RJT`en, die sich anschlossen, wurden nicht berücksichtigt um den Zeitpunkt, ab wann die Heilungsbewährung beginnt, zu bestimmen. Da wir im gleichen Bundesland leben, gehe ich davon aus, dass auch Du möglicherweise Deine OP vor fünf Jahren hattest (kann ich Deinem Profil nicht entnehmen).
Momentan stehe ich in intensivem Schriftverkehr mit dem Amt. Es ist offenbar wirklich so, dass von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede bestehen.
Soweit sich bei mir weitere Erkenntnisse ergeben, melde ich mich wieder.
Liebe Grüße
Christiane