Hallo zusammen,
mein Schwerbehindertenausweis wurde bis 07/2020 ausgestellt. Im August 2019 kam es dann zur neuen Bewertung des Schwerbehindertenausweises durch das Versorgungsamt. Hierbei wurde der Ausweis von GDB80 auf GSB20 heruntergestuft. (Dezember 2019)
Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Im Rahmen des Widerspruchs wurde der Schwerbehindertengrad von GDB20 auf GDB30 erhöht. (Frühjahr 2020, genauen Monat weiss ich aus dem Kopf gerade nicht).
Im Anschluss daran habe ich dann meinen Widerspruch nicht zurückgezogen und das ganze ist dann vor das Gericht in Münster gegangen. Die haben dann den GDB30 bestätigt (Januar 2021).
Da ich aktuell gerade dabei meine Steuererklärung zu machen, frage ich mich ob ich jetzt noch den Schwerbehindertenausweis für das Jahr 2020 zumindest teilweise anrechnen kann oder aber ob ich den ursprünglichen Termin der Herunterstufung nehmen muss oder ob diese 3-Monatsfrist nach einem gültigen Urteil auch für die Steuererleichterung und die extra Urlaubstage gelten. Wenn auch hier diese 3-Monatsfrist gilt frage ich mich nur noch ob auch hierzu der Stichtag der Korrektur des GDB auf GDB30 oder aber der Termin des Urteils vom Gericht.
Liebe Grüße
Dagmar