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Verlängerung Schwerbehindertenausweiß

Verlängerung Schwerbehindertenausweiß

| Beitrags-ID: 247482

Hallo Ihr Lieben,

mein Ausweiß läuft im Oktober aus. Habe jetzt ein Schreiben bekommen, dass ich alle Ärzte angeben möchte, bei denen ich in Behandlung bin/ war.
Habe darauf hin beim Amt telefonisch nachgefragt (hatte eine wirklich nette Dame an der Strippe, die mir auch bereitwillig Auskunft über das Prozedere gegeben hat) ab wann die Heilungsbewährung zählt. Ich hatte ja hier im Forum schon mehrfach gelesen, dass die erst nach Feststellung der Tumorfreiheit der Fall ist.
Mir wurde da gesagt, dass die Heilungsbewährung vom Beginn der Diagnose zählt. Viele Fragezeichen in meinem Kopf. Ist das evtl. von Bundesland zu Bundesland verschieden ? (Sachsen? )
Kann mir bitte jemand mitteilen, ob es dazu etwas „Schwarz auf Weiß“ gibt und natürlich wo.

Ich danke euch

Fischlein

Antwort auf: Verlängerung Schwerbehindertenausweiß

| Beitrags-ID: 332649

Hallo,

es gibt dazu einen Betrag in der Zeitschrift Anhaltspunkte. In einem Tagungsprotokoll der Sektion Versorgungsmedizin wurde diese Frage angesprochen, es ist jedoch nicht klar wie weit dies bindend ist:

http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zeitung/2004_3.html#2.3

in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen §2 der Verordnung Versorgungsmedizin heißt aber relativ unmissverständlich:

Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den
ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS
während dieser Zeit
nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors,

ohne Lymphknotenbefall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

Im oben angegebenen Link geht es nur um die Frage, wann von der vollständigen Entfernung auszugehen ist.

Viele Grüße
Karl

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in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen §2 der Verordnung Versorgungsmedizin heißt aber relativ unmissverständlich:

Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den
ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS
während dieser Zeit
nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors,

ohne Lymphknotenbefall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

Im oben angegebenen Link geht es nur um die Frage, wann von der vollständigen Entfernung auszugehen ist.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Verlängerung Schwerbehindertenausweiß

| Beitrags-ID: 332650

Hallo,

danke für die Info.

War gestern auf dem Amt. Hatte alle meine Ärzte aufgeschrieben und der Bearbeiterin auch die Info wegen der Heilungsbewährung mitgenommen. Damit konnte sie nicht so richtig was anfangen. ich sollte den Text aber gleich mit einreichen……

Da die Bearbeitung aber ja ohnehin lange dauert, wurde mein Ausweis erst einmal bis Juli 2011 verlängert. Ist doch schon mal was! Und dann werde ich weiter sehen. Die Möglichkeit von Widerspruch gibt es ja auch noch und damit verlkägert sich ja die Zeit, wo man als schwerbehindert zählt.

LG
Fischlein

Antwort auf: Verlängerung Schwerbehindertenausweiß

| Beitrags-ID: 332651

Hallo Ihr Lieben,

möchte kurz mitteilen wie es bei mir weiterging.
Im März rief mich die Dame vom Versorgungsamt an und teilte mir mit, dass die Heilungsbewährung doch noch länger läuft. Und zwar hat man es bis März 2011 akzeptiert (März 2006 war ich zur letzten RJT. Da war allerdings noch nicht alles clean. Den Nachweiß habe ich erst ab Oktober 2006) Hatte ja eigentlich gehofft, dass dieser Termin zählt ????!!!
Gleichzeitig kam die Frage, wann ich wieder zur nächsten Kontrolle muss. Da dies aber erst im September 2011 dran ist wurde mir erklärt, dass ja auch dann erst wieder eine Arztanfrage sinnvoll ist – wie wahr.
D.h. da ja meine Verlängerung ohnehin bis Juli 2011 läuft sollte ich doch dann (im Juli) noch mal anrufen wegen weiterer Verlängerung. Habe ich gemacht und bis März 2012 bekommen. Bis dahin vergeht ohnehin die Zeit mit Arztanfragen, Anhörung und bei Bedarf Widerspruch.
Ich werde dann mal sehen ob meine ganzen angegebnen Wehwehchen berücksichtigt wurden (Jetzt auch noch Restless Legs…., ich hoffe dafür gibts auch noch etwas..? hat jemand erfahrung zum Thema?)
Die Möglichkeit der Klage gibts ja auch noch. Und wenn es einfach !Zeit schinden“ist. Jeder Monat hilft.
Also lasst euch nicht entmutigen. Immer schön dran bleiben.

LG Fischlein

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