Wiki: Selpercatinib (Retsevmo®, Retevmo™ ) – Übersichtsartikel
Hallo,
das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) prüft im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ob eine Therapie etc. von Nutzen ist.
Entscheiden, ob eine Therapie von Nutzen ist, und wie dies von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, das macht dann der G-BA.
Unser Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V. ist in diesen Prozess in vielfältiger Weise eingebunden, u.a. in der Patientenvertretung im G-BA, aber auch in der Nutzenbewertung beim IQWiG.
Das IQWiG hat nun die randomisierte Studie (RCT) zu Selpercatinib beim medullären Schilddrüsenkrebs mit einer RET-Mutation bewertet. Wir hatten im Vorgeld dazu einen Fragebogen des IQWiG beantwortet, was aus unserer Patientenperspektive wichtig ist.
Das IQWiG hat heute mit einer Pressemitteilung 1.9.2025 auf diese Bewertung aufmerksam gemacht:
Selpercatinib beim medullären Schilddrüsenkarzinom: RCT zeigt große Überlebensvorteile
Nach Ablauf der Befristung: Erneute Bewertung des Wirkstoffs zur Erstlinien-Behandlung des RET-mutierten medullären Schilddrüsenkarzinoms ergibt Hinweis auf erheblichen Zusatznutzen.
Während im Vergleichsarm bereits gut 16 Prozent der eingeschlossenen Patientinnen und Patienten verstorben sind, waren es im Interventionsarm nur 5 Prozent. Selpercatinib ist also ein echter Fortschritt für Patientinnen und Patienten mit Schilddrüsenkrebs.
Katrin Nink, Bereichsleiterin Onkologie (solide Tumoren) und anwendungsbegleitende Datenerhebung, 09/2025

Katrin Nink, Bereichsleiterin Onkologie (solide Tumoren) und anwendungsbegleitende Datenerhebung, 09/2025
(…)
Das Ergebnis: Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Vandetanib oder Cabozantinib zeigt Selpercatinib als Monotherapie zahlreiche, teils deutliche Vorteile. Daraus resultiert ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen der Selpercatinib-Monotherapie.
Vorteile in vielen Endpunkten
Die Phase-3-Studie LIBRETTO-531 lief zum Zeitpunkt der Zulassung und der ersten Nutzenbewertung bereits, aber es lagen noch keine Ergebnisse vor. Mittlerweile liegen aussagekräftige Studienergebnisse vor. So gibt es beim Gesamtüberleben einen Hinweis auf einen deutlichen Zusatznutzen. In mehreren weiteren Endpunkten wie etwa Fatigue, Schmerzen und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gibt es Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen. „Während im Vergleichsarm bereits gut 16 Prozent der eingeschlossenen Patientinnen und Patienten verstorben sind, waren es im Interventionsarm nur 5 Prozent“, führt Katrin Nink aus, die im IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung den Bereich Onkologie (solide Tumoren) leitet. „Ein so deutlicher Unterschied ist bemerkenswert.“
Die Nutzenbewertung als Kurz-Version (PDF) und als Langversion (PDF) auf der Seite des IQWIG.
Wichtig bei der Nutzenbewertung ist vor allem auch:
b.) Bei der Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapien wird gemäß G-BA davon ausgegangen, dass kurative Behandlungsmaßnahmen und lokale Behandlungsoptionen nicht mehr in Betracht kommen. Gemäß G-BA wird zudem davon ausgegangen, dass für die Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer
Symptomatik die Indikation für eine systemische antineoplastische Therapie besteht und daher unter anderem eine abwartende Strategie („Watch & Wait“) nicht in Betracht kommt.
(In der Tabelle in der Kurzfassung auf Seite 8; I-15 und in Langfassung auf Seite 19 (I.8)
In der Langfassung wird auch unserem Bundesverband gedankt.
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