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FAQ: Fragen zur Satzung unseres Vereins

| Beitrags-ID: 236538

FAQ: Fragen zur Satzung unseres Vereins

Beschluss zur Online-Mitgliederversammlung:
Im Tätigkeitsbericht 2010 (PDF) auf Seite 17 und 18
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Übersicht:

Hallo,

alle diese Fragen zum Verein hängen miteinander zusammen und ich will versuchen, sie so kurz wie möglich zu beantworten, muss aber dafür ein bisschen ausholen, denn in der Satzung steht hierzu aus guten Gründen nur das Allernötigste.

Was steht in einer Satzung?

In einem Verein finden sich (Gründungs-)Mitglieder zusammen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Diese Ziele werden meist im §2 einer Satzung unter Vereinszweck formuliert. Bei einem gemeinnützigen Verein achtet das Finanzamt darauf, dass diese gemeinnützigen Ziele auch durch den Verein erfüllt werden.
Die weiteren Paragraphen einer Satzung regeln das Verhältnis der Mitglieder und Organe eines Vereines zueinander sowie die Außenbeziehung des Vereins zu Dritten. Es sind vor allem Regeln für den Konfliktfall.
Mehr sollte auch nicht in einer Satzung stehen, da dies sonst im Konfliktfall bei unterschiedlicher Interpretation der Mitglieder ein Fall für die Gerichte werden könnte.

Bei eingetragenen Vereinen achten die Gerichte darauf, dass bei Satzungsänderungen und Änderungen im Vorstand gemäß der Satzung verfahren wird, weil dies die Außenbeziehung des Vereins betrifft.

Wer generell mehr zum Thema Vereinsrecht lesen möchte, der kann dies auf der Seite von www.wegweiser-buergergesellschaft.de tun.

Warum gibt es Fördermitglieder, aktive Vereinsmitglieder und ordentliche Mitglieder?
Warum haben aktive Vereinsmitglieder kein vor Gericht einklagbares Stimmrecht?

Fühlt sich ein stimmberechtigtes Mitglied durch eine Abstimmung benachteiligt, weil es glaubt, dass nicht gemäß der Satzung verfahren wurde, so kann es die Gerichte anrufen. Der anliegende Schiedsvertrag unserer Satzung (PDF) kann ein Gerichtsverfahren nicht ausschließen, und dient lediglich dazu im Konfliktfall die Gerichtskosten zu minimieren. Da aktive Vereinsmitglieder nach unser Satzung nicht an der juristisch bindenden Abstimmung teilnehmen, können sie auch nicht durch eine Abstimmung benachteiligt werden. Dies ist ein Grund, warum es in unserer Satzung ‚aktive Vereinsmitglieder‘ ohne Stimmrecht gibt, da hierdurch die Gefahr nicht existiert, dass der Verein sich vor allem mit gerichtlichen Verfahren beschäftigen muss, weil sich ein Mitglied benachteiligt fühlt.

Aktive Vereinsmitglieder können sich jedoch gleichwohl an den Mitgliederversammlungen durch Diskussionsbeiträge beteiligen. Ferner können die stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder auch eine Meinungsumfrage unter den aktiven Vereinsmitgliedern bzw. allen Mitgliedern organisieren, um zu sehen wie diese entscheiden würden. An das Ergebnis einer solchen Meinungsumfrage sind die stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder allerdings nicht gebunden, dies liegt allein in ihrem jeweiligen Ermessen.
Gleichwohl werden sie das Ergebnis der Meinungs-Umfragen nicht völlig ignorieren können, wenn sie massenhafte Austritte aus dem Verein nicht riskieren möchten (siehe auch Erläuterung zur Funktion der ordentlichen Mitglieder)

Der Verein „Ohne Schilddrüse leben e.V.“ (seit 2013 „Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V.“) wurde gegründet, u.a. um dem Selbsthilfe-Forum eine sichere finanzielle Basis zu geben und um die Interessen von Schilddrüsenkrebs-Patienten in der Gesundheitspolitik besser vertreten zu können.
Im Selbsthilfe-Forum finden sich Patienten aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch aus anderen Staaten zusammen. Würde der Verein einfach jeden als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied aufnehmen, ohne ihn je zuvor einmal persönlich kennengelernt zu haben, so wäre es ein Leichtes, dass eine Gruppierung, die andere Ziele verfolgt, den Verein übernehmen könnte.

Wie (fast) jeder Verein hat auch der „Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V“ auch ein Interesse daran, möglichst viele Mitglieder zu haben, nicht nur wegen der Beitragszahlungen, eine große Zahl von Mitgliedern erhöht vor allem auch die Außenwirkung eines Vereins. Da jedoch mit der Aufnahme neuer stimmberechtigter ordentlicher Mitglieder die Gefahr von Fremdübernahmen und unnötigen Gerichtsverfahren steigt, wird in §4 unserer Satzung die Aufnahme neuer Mitglieder geregelt: Es gibt ‚ordentliche Mitglieder‘, ‚aktive Vereinsmitglieder‘ und ‚Fördermitglieder‘. Und damit niemand aus finanziellen Gründen dem Verein nicht beitreten kann, wurde der Mindestmitgliedsbeitrag auf 5 Euro pro Jahr auf der Gründungsversammlung festgesetzt.
Der Verein hat also u.a. ein großes Interesse an aktiven Vereinsmitgliedern und Fördermitgliedern, da seine Außenwirkung dadurch wächst und gleichzeitig am wenigsten Verwaltungsaufwand und Konfliktpotential für den Verein entsteht.

Problematik des Ortes von Mitgliederversammlungen bei überregionalen Vereinen

Bei einem regionalen Verein ist die Frage des Ortes einer Mitgliederversammlung durch den Sitz des Vereins gegeben. Bei überregionalen Vereinen gibt es hier keine Regel. Im Forum wurde durch die Blume schon das Misstrauen bekundet, dass durch die Wahl des Ortes einer Mitgliederversammlung, diese manipuliert werden könne, weil nicht alle Mitglieder die Möglichkeit hätten eine größere Strecke zurückzulegen.

Manche überregionale Vereine tagen immer an anderen Orten, was zum Teil zu sehr willkürlichen Zusammensetzungen der Mitgliederversammlungen führt und sich von Mal zu Mal widersprechenden Abstimmungsergebnissen. Andere überregionale Vereine tagen immer am Vereinssitz, was zwar eine Kontinuität der Vereinsarbeit gewährleistet, aber Mitglieder, die in der Region des Vereinssitzes leben, eindeutig bevorzugt. Es sind dann eigentlich regionale Vereine mit einem überregionalen Anhängsel. Viele traditionell organisierte überregionale Vereine verfahren nach dem einen oder anderen Verfahren.
Andere größere überregionale Vereine lösen das Problem des Ortes dadurch, dass sie eine Dachverbandstruktur haben, d. h. im Dachverband können nur regionale Gruppierungen/Vereine Mitglied werden, und diese senden auf Kosten des regionalen Mitglieds-Vereins Delegierte zu den überregionalen Mitgliederversammlungen. Dies können sich jedoch nur große, finanzstarke Vereine leisten.

Problematik von Online-Mitgliederversammlungen

In unserer Satzung § 4 steht: ‚Eine Online-Mitgliederversammlung ist möglich.‘. Für Online-Mitgliederversammlungen haben sich jedoch noch keine gerichtsbewährten Satzungsregeln herausgebildet und unsere Satzung führt aus diesem Grund auch nicht näher aus, wie eine solche genau abzuhalten ist. Das Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg hat mich bei der Eintragung des Vereins auch eindrücklich darauf hingewiesen, dass Satzungsänderungen nicht per Online-Mitgliederversammlung erfolgen sollen, da diese einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Online-Mitgliederversammlungen sind daher auf Dauer nur möglich, wenn keines der stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder Einspruch erhebt. Je mehr stimmberechtigte ordentliche Mitglieder es gibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitglied Einspruch erhebt, und Online-Mitgliederversammlungen nicht mehr möglich sind.
Ein Muster, wie eine Online-Versammlung abgehalten werden kann und dabei unsere Satzungsregeln für den Ablauf einer Mitgliederversammlung eingehalten werden, findet sich in diesem Beitrag weiter unten.

Schriftliche Mitgliederbefragung

Als eine gerichtsbewährte Form der Mitgliederversammlung gibt es noch, die schriftliche Mitgliederbefragung. Sie ist jedoch aufwändig und allenfalls in Ausnahmefällen eine Alternative, wenn es um eine einzelne Satzungsänderung geht, bei der zuvor schon ein Konsens unter den ordentlichen Mitgliedern gefunden wurde.

Wichtig ist noch: Die unterschiedlichen Formen der Mitgliederversammlung dürfen nicht gemischt werden, weil sie sonst einem Gerichtsurteil nicht standhalten.

Teilhabe am Vereinsgeschehen und Transparenz

Der natürliche Reflex eines jeden ist, über das Stimmrecht über die Geschicke eines Vereines mitbestimmen zu wollen. Das einklagbare Stimmrecht in unserem Verein über die ordentliche Mitgliedschaft führt jedoch nicht zu mehr Demokratie und Teilhabe, wie die Problematiken von Mitgliederversammlungen vor Ort und von Online-Versammlungen (s.o.) zeigt.

Genauso wichtig für die Teilhabe am Vereinsgeschehen ist, dass die Geldquellen und die Entscheidungsprozesse innerhalb eines Vereines transparent sind. Dies wird übrigens von den Finanzämtern nicht überprüft und es gibt daher auch Stiftungen und gemeinnützige Vereine über die Unternehmen ihre Lobby- und Forschungsarbeit steuerbegünstigt finanzieren, da kein Verein verpflichtet ist neue Mitglieder aufzunehmen und seine Einnahmequellen zu veröffentlichen.
Ein schönes Beispiel für ‚pseudodemokratische‘ Wahlen sind auch die Sozialwahlen der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger. Hier hat jeder eine einklagbare Stimme, aber kaum einer weiß, wen er eigentlich dort wählt. Manche Kassen haben ehrlicherweise deswegen auch so genannte ‚Friedenswahlen‘ durchgeführt, d.h. die Sitze wurden im Einvernehmen unter den Interessen-Gruppen aufgeteilt und auf eine Wahl durch die Kassenmitglieder wurde verzichtet.

Weil Transparenz für die Teilhabe so wichtig ist, werden in unserem Verein alle Spenden von mehr als 1000 Euro jährlich mit dem Namen des Spenders in den Abrechnungen des Vereins öffentlich aufgeführt (Einzelabrechnung und Jahresabrechnung). Ferner haben sich der Vorstand und der Verein verpflichtet auch unentgeltliche Leistungen oder andere private Zuwendungen und Leistungen durch Dritte, die in Zusammenhang mit der Vereinsarbeit stehen, zu veröffentlichen.

Muster einer Online-Mitgliederversammlung

Unsere Online-Mitgliederversammlungen verlaufen in der Regel nach folgendem Muster:

  1. Bis zu 14 Tage vorher Sammeln von Anträgen
  2. 14 Tage vorher: Einladung zur Mitgliederversammlung: Zusendung bzw. Veröffentlichung des Online-Verfahrens (Tagesordnung und Termine für die einzelne Punkte dieser Liste), des Vorstandsberichts, des Haushaltsplans und aller weiteren Anträge an die Mitgliederversammlung
  3. 3 – 5 Tage lang: offene Diskussion der Berichte und Anträge durch alle Mitglieder (aktive Vereinsmitglieder und ordentliche Mitglieder)
  4. 2 Tage lang: Meinungsumfragen zu den einzelnen Anträgen unter allen Mitgliedern (aktive Vereinsmitglieder und ordentliche Mitglieder, die sich in die Gruppe Teilnehmerliste eingetragen haben)
  5. 2 Tage lang: (falls Bedarf) offene Diskussion der ordentlichen Mitglieder, ob das Ergebnis der Meinungsumfrage aller Mitglieder durch die ordentlichen Mitglieder übernommen werden soll.
  6. 2 Tage lang: Abstimmungen der ordentlichen Mitglieder, ob die jeweiligen Ergebnisse der Meinungsumfrage übernommen werden sollen. Über Satzungsänderungen und Änderungen des Vorstand kann nicht abgestimmt werden, jedoch über das einzuleitende Verfahren: Mitgliederversammlung an einem Ort oder schriftliche Mitgliederbefragung.
  7. 2 Tage lang: (falls Bedarf) offene Diskussion aller Mitglieder.
  8. Danach Fertigstellung des Ergebnis-Protokolls und Zusendung an die Mitglieder.
  9. Erfolgt nach 14 Tagen kein Widerspruch durch die ordentlichen Mitglieder, gilt das Protokoll durch die Mitgliederversammlung als angenommen.

Was bringt es mir aktives Vereinsmitglied zu werden?

  • Wichtig: Die Registrierung/Mitgliedschaft im Forum ist nicht gleichbedeutend mit der Mitgliedschaft im Verein. Eine Mitgliedschaft im Verein ist nicht notwendig, um das Selbsthilfe-Forum zu nutzen.
  • aktives Vereinsmitglied werden – ab 5 Euro im Jahr
    Aktive Vereinsmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder mit Ausnahme des Stimmrechts. Aktive Vereinsmitglieder werden nur per E-Mail zur Mitgliederversammlung eingeladen.
    In so genannten Meinungsumfragen dürfen und sollen aktive Vereinsmitglieder auch auf den (Online-)Mitgliederversammlung ihre Stimme abgeben. Aktive Vereinsmitglieder nehmen so auch teil an der Meinungsbildung des Vereins.
    siehe auch Warum aktives Vereinsmitglied werden?
    Aktive Vereinsmitglieder können einfach durch den Vorstand aufgenommen werden.
  • Meine Bitte an alle, die es in Betracht ziehen, die ordentliche Mitgliedschaft in unserem Verein zu beantragen, ist es sich zu überlegen und auch erst einmal zu schauen, ob er/sie mit einer aktiven Vereinsmitgliedschaft nicht genauso gut am Vereinsgeschehen teilhaben kann. Ein Blick in das Vereinsgeschehen anderer Vereine (s.o.) erleichtert vielleicht auch hier die Entscheidung.
    Ordentliche Mitglieder müssen durch die Mitgliederversammlung gewählt werden (siehe Satzung)

Weitere Seiten/Beiträge zum Verein:
Vereinsseite
Aufgaben des Vorstands
Aufgaben des Mitgliederbeirats
Funktion der ordentlichen Mitglieder

Viele Grüße
Harald Rimmele
Geschäftsführer von Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V.

Beschluss zur Online-Mitgliederversammlung:
Im Tätigkeitsbericht 2010 (PDF) auf Seite 17 und 18
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Erst Autor*in: Harald
Zuletzt bearbeitet am 6.02.2014 durch Harald für die Forums-Gruppe: [Hilfestellung fürs Forum] nicht gefunden.


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