Hallo,
wie hier im Selbsthilfe-Forum werden auf einem Treffen einer regionalen Selbsthilfegruppe medizinische Fragen auftauchen.
Auf dem GruppenleiterInnen-Treffen in Dresden 2016 tauchte u.a. die Fragen auf: Was darf man? Was darf man nicht?
Niemals darf man einer/m Betroffenen eine konkrete medizinische Handlungsanweisung geben, z.B.
Richtig wäre: Du solltest mit deinem Arzt Rücksprache halten, ob deine Schilddrüsenhormondosis erhöht werden muss, weil nach meinem Verständnis dein TSH-Wert für deine Erkrankung zu hoch ist.
Wenn man es ganz gut machen möchte:
In der Leitlinie XY wird empfohlen … Besprich dies doch mal mit deinem Arzt, ob das für dich infrage kommt.
Zu deiner eigenen Unterstützung kannst du dir einen Ordner anlegen mit wichtigen Informationen:
SHG-LeiterInnen Ordner für medizinische Fragen auf Treffen.
Alternativ bietet sich auch ein Tablet (Smarphone) an, wenn ein WLAN-Zugang beim Gruppentreffen existiert.
Was ist zu tun, wenn von anderen z.B. einem (neuen) Gruppenmitglied Werbematerial von Nahrungsergägnzungsmittel/Medikamenten/Therapien verbreitet werden?
Da man nicht immer überprüfen kann, ob der/diejenige auch ein Betroffener ist, empfiehlt sich hier eine offene Diskussion, indem die Gruppenmitglieder darauf hinweist, dass
auch eine scheinbar harmlose komplementäre Nahrungsergänzungsmittel/Therapie Risiken haben kann. Man dies auch mit seinem Arzt besprechen sollte.
Siehe auch: FAQ: Alternative Krebstherapien?
Haftpflicht-Schutz und rechtliche Aspekte
Seit dem 1. Januar 2013 sind auch einfache Mitglieder bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit durch das bürgerlicher Gesetzbuch geschützt.
Bisher gewährte das Bürgerliche Gesetzbuch nur Vorstandsmitgliedern das Haftungsprivileg für leichte Fahrlässigkeit. Es galt, wenn sie unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandspauschale für Vereine tätig waren.
(…)
Grobe Fahrlässigkeit nicht versichertAuch in Zukunft sind allerdings noch Schäden vorstellbar, für die ein Verein seine ehrenamtlichen Vorstände und Helfer in Regress nehmen kann.
Quelle: Ehrenamt: Neues Gesetz stärkt Helfer Stiftung Warentest 13.8.2013
Einen Vortrag von Rechtsanwalt Guido Geray zum Thema „Rechtliche Aspekte in der ehrenamtlichen Beratung“, den er 2009 beim ACHSE-Seminar „Betroffene beraten Betroffene“ gehalten hat, ist hier als PDF nachzulesen.
Viele Grüße
Harald
Als Verein sind wir stärker:
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Hallo,
ich füge mal ein oder zwei Gedanken hinzu:
man sollte eigene direkte Bewertungen von Therapien und oder Ärzten/Kliniken etc. vermeiden:
Also nicht:
– Dr. Müllermeier ist ein hervorragender Arzt
– die Klinik XY ist ausgesprochen schlecht
– Die Vitaminpille x ist besonders gut zur Behandlung von Nebenwirkung y.
Sondern:
– Bärbel yx und ich haben mir Dr. Müllermeier sehr gute Erfahrungen gemacht (und diese auch beschreiben)
– In der Klinik yx habe ich mich nicht wohlgefühlt, weil …
– Mir hat das Präparat x bei y gut geholfen.
Wenn solche direkten Wertungen von Gruppenteilnehmern kommen, darauf hinweisen, dass es sich um persönliche Erfahungen handelt, die nicht unbedingt verallgemeinert werden können.
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
Mitglied werden! Fördermitglied oder aktives Mitglied
Hallo,
habe oben den ersten Beitrag aktualisiert, in dem ich die Teile zu rechtlichen Aspekten/Hafpflicht (aus: FAQ: Wie organisiere ich ein/e lokale/s Treffen/Gruppe?)
auch hier eingefügt habe.
Viele Grüße
Harald
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