Dieses Thema ist eine Ankündigung für den folgenden Termin: Treffen der SHG Düsseldorf / NRW am 1.7.16.
Mit einem Klick auf den Terminnamen kommst du zum Termin im entsprechenden Gruppenkalender und kannst z.B. eine ICS-Datei herunterladen.
Hallo liebe Leute,
wir,Selbsthilfegruppe Schilddrüsenkrebs Düsseldorf/NRW.,
treffen uns am 1. Juli 2016 wieder in der Gaststätte
„Freiligrath“
Neusser Str. 133
40219 Düsseldorf
An diesem Tag besucht uns Winfried German vom SKFM Düsseldorf. Er wird uns informieren und die Möglichkeit geben, alle unsere Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu stellen.
Das Treffen beginnt wie immer um 18:00 Uhr
Bitte kommt zahlreich.
Da Beate an diesem Treffen nicht teilnehmen kann, ist es an mir, mich auf euch zu freuen.
Viele Grüße
Raffael
Deine regelmäßige Unterstützung als Fördermitglied oder Aktives Vereinsmitglied
hilft uns sehr!
Hallo Raffael,
leider habe ich am Freitagabend eine private Einladung und kann nicht zum Treffen kommen.
Ich habe vor einigen Jahren einen VHS-Vortrag über das Thema besucht. Der Dozent riet uns, eine Kopie der Patientenverfügung beim Hausarzt zu hinterlegen. Meine damalige Hausärztin hat meine Patientenverfügung mit der Begründung abgelehnt, es fehle darin die Angabe, wo und von wem ich betreut werden wolle.
Zu diesem Punkt hätte ich Herrn German gerne einmal gefragt und auch sonst wäre ich gerne gekommen.
Viele Grüße
Ute
Hallo Ute,
schade dass du am Freitag nicht kommen kannst.
Ich werde deine Frage aber gerne stellen und dir dann berichten.
Viele Grüße
Raffael
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… ich bin heute dabei 😆
Bis nachher!
Hallo Ute,
Herr Germann hat deine Frage weitestgehend beantwortet; deiner Hausärztin war wohl wichtig, dass du die Gedanken darüber machst, wer dich im Zweifelsfall betreuen soll, also wem du Vollmacht über deine Versorgung gibst und wer dann im Ernstfall deine Rechte in deinem Sinne durchsetzt.
Broschüren zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hat er uns da gelassen. Ich habe für dich je ein Exemplar festgehalten.
Viele Grüße
Raffael
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Hallo Raffael,
vielen Dank, dass Du für mich gefragt hast und mir die Unterlagen zurückgelegt hast.
So ganz klar ist mir das noch nicht, ob in eine Patientenverfügung für den Arzt eine Betreuungsverfügung hineingehört.
Daher freue ich mich über die aktuellen schriftlichen Unterlagen.
Viele Grüße
Ute