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Schilddrüsenhormonpräparate nicht mehr austauschbar

Schilddrüsenhormonpräparate dürfen in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht werden

Hallo,

der G-BA hat beschlossen, dass Schilddrüsenhormonpräparate in der Apotheke (z.B. wg Rabattverträge) nicht mehr ausgetauscht werden dürfen und auf die Substitutionsausschlussliste (§ 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V) gesetzt.

Wenn der Arzt ein bestimmtes Schilddrüsenhormonpräparat verschreibt (und dies sollte er wg der unterschiedlichen Bioverfügbarkeit der Schilddrüsenhormone), dann muss die Apotheke auch dieses Schilddrüsenhormonpräparat abgeben, und darf dies nicht durch ein anderes Präparat ersetzen.

Dies betrifft nicht nur die einzelnen Rabattverträge, sondern auch z.B. wenn ein Hersteller Engpässe bei der Lieferung hat. Dies ist auch gut so, weil dann Arzt und Patient wissen, dass ein Präparatwechesel vorgenommen wurde, und die Schilddrüsenwerte nach 6-8 Wochen kontrolliert werden müssen.

Als Patientenvertreter habe ich an den Beratungen teilgenommen und mich für diese Regelung eingesetzt.

Der Beschluss des G-BA wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Dezember 2014 in Kraft.

Beschlusstext und Tragende Gründe sind auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2066/

Zur Presseerklärung des G-BA:
https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/554/

Viele Grüße
Harald

9 Nutzer*innen haben sich für diesen Beitrag bedankt.
Maria2
Moderator

:worship: :clap: :worship: :clap: :worship: :clap: :worship: :clap: :worship: :clap: :worship: :clap: :worship: :clap: :worship: :clap: :worship: :clap: :worship:

Super, Harald! Dein Einsatz hat sich gelohnt! :daumen:

1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.

Prima!

:clap: :worship:
Vielen Dank! Als ich 2009 hinzu kam, habe ich ein Statement zur Forderung nach Abschaffung der Rabattverträge für SD-Hormone aus dem Jahr 2008 gefunden, das noch bei den Dokumenten abrufbar ist.

Man sieht, dass manchmal alnger Atem erforderlich ist aber auch, dass man damit letztlich auch Erfolg haben kann.

Für mich auch ein Hinweis, dass wir uns weiterhin bei gesundheitspolitischen Fragen engagieren sollten, auch wenn mir bewusst ist, dass unsere Resourcen beschränkt sind.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

Mitglied werden! Fördermitglied oder aktives Mitglied

meerblau

Großartig!!! :box: :dancing: :clap: :clap: :clap:

Als Verein sind wir stärker:
Fördermitglied oder aktives Vereinsmitglied werden.

thea

Hallo Harald,

vielen Dank für Deinen Einsatz !!!!!!

Grüße

thea

Caro
Nutzer*In

Hallo Harald,
das ist ja eine super Nachricht. Auch ich sage Dir vielen Dank für Deinen immerwährenden Einsatz für uns alle. :friend:
LG Caro

Dez2011

Super Erfolg – danke.

Diese Info habe ich gestern von der Arzthelferin auch erhalten. Super… mal sehen ob es bei den Apotheken funktioniert.

Ein gutes Zeichen zu kämpfen – auch wenn es lange dauert – es lohnt sich!!! :flower2:

Entchen
Nutzerin

Hallo,

ich wurde heute mal wieder in meiner Apotheke darauf hingewiesen, dass man, ohne dazu verpflichtet zu sein, mir genau die verordneten SD-Hormone herausgebe.

Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass der oben veröffentlichte Beschluss erst dem BMG zur Prüfung vorgelegt werden muss und erst nach Nichtbeanstandung in Kraft tritt. Folgt man dem Link zum GBA steht dort, dass die Liste noch nicht in Kraft ist.

Gibt es Erkenntnisse, wann mit einem Inkrafttreten zu rechnen ist?

LG
Entchen

Urmel

Toll – Super Erfolg

:clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

Guß
Urmel

koepfchen

Vielen Dank für Deinen Einsatz!!

Ich bin sehr froh darüber, da ich ständig Theater in meiner Stamm Apotheke deswegen habe.
Dann ist dies nicht vorrätig, kann ich Ihnen das von einer anderen Firma geben usw.

Das hört ja jetzt zum Glück auf.

Liebe Grüße aus NRW

Köpfchen

Prusseliese

Ich habe die Info gestern an meine Apotheke weitergeleitet!

Danke für die Mühen!
Diese Aktion hat mich auch dazu veranlasst Eurem Verein beizutreten!

InSeNSU
Moderator

Hallo,

mein Apotheker bestand letzte Woche darauf, dass das noch nicht gültig sei. :( Zum Glück hatte ich vorsichtshalber auf das aut idem-Kreuz geachtet.

Wo im Netz stellt man denn wohl fest, wann es Gesetz wird? Hier vielleicht:
http://www1.bgbl.de/

Der „Bundesanzeiger“ ist hier glaub ich nicht zuständig…

Viele Grüße
Frauke

Hallo Frauke,

Deine Frage kann ich auch nicht beantworten, aber schon immer hatten Apotheker die Möglichkeit,aus den gleichen Gründen, aus denen Ärzte das auf idem Kreuz setzen dürfen, die Abgabe des gewohnten Präparates zu begründen. Meine Apotheke jedenfalls sah darin bei einem vergessen Kreuz kein Problem, u.nd meine Nichte, selbst Apothekerin, hat mir diese Möglichkeit bestätigt.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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InSeNSU
Moderator

Hallo Karl,

ja, das hat mir auch schon mal jemand erklärt. Wegen „pharmazeutischer Bedenken“ heißt das dann. Das setzt natürlich einen sehr informierten Apotheker voraus.

Viele Grüße
Frauke

Hallo,

also der Beschluss des G-BA wurde durch das Bundesministerium mit Schreiben vom 24.11.2014 nicht beanstandet.

Es kann also nicht mehr lange dauern, bis der Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, und damit gültig ist.

Viele Grüße
Harald

1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.
Isn

Hallo,

der Beschuss wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Dezember 2014 in Kraft :clap:

Viele Grüße
Harald

1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.
Isn
InSeNSU
Moderator

:clap: :dancing: :clap: :dancing: :clap:

:flower: Frauke

Hallo,

auf einem Apothekerblog gab es eine lebhafte Diskussion über diesem Beschluss und darüber, wie er zu interpretieren sei.

Klar ist, dass ein bestimmtes Präparat abgegeben werden muss, wenn dies explizit vom Arzt rezeptiert wurde. Klar war auch, dass es dazu nicht mehr eines non aut idem Kreuzes bedarf.

Nicht klar und kontrovers war jedoch, was zu geschehen hat, wenn nur der Wirkstoff und die Dosierung angegeben ist, also z.B. 125µg Levothyroxin und der Patient schon länger auf ein bestimmtes Präparat eingestellt ist.

Es kann ja z.B. sein, dass jemand auf ein Rabbatpräparat seiner Kasse eingestellt ist, was ihm auch bisher immer automatisch abgegeben wurde und daher bisher vom Arzt nicht explizit mit Namen verordnet wurde. Wenn dann die Kasse den Rabattpartner oder der Patient die Kasse wechselt und weiterhin nur der Wirkstoff und die Dosierung auf dem Rezept angegeben sind, müsste theoretisch zum anderen Rabattpräparat gewechselt werden. Einige waren nun der Meinung, dass dies nach der neuen Lage in Zukunft auf jeden Fall so gemacht werden muss und der Apotheker keine Möglichkeit mehr hätte wg. pharmazeutscher Bedenken weiterhin das Präparat abzugeben, auf das der Patient eingestellt ist.

Hat jemand eine Idee, wie es sich in diesem theoretischen Fall verhält oder wie man das herausfinden könnte?

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Hallo,

also weiß ja nicht, ob der geschilderte Fall überhaupt (noch) vorkommen wird.

Im Sinne des Gesetzes und des Beschlusses ist ganz klar, es soll kein Präparatwechsel ohne Wissen des Arztes stattfinden.

Es sollte in einem solchen geschilderten Fall, für den Apotheker doch wohl möglich sein, mit der Arztpraxis dann telefonisch eine Rücksprache zu halten.

Finde diese Diskussion der Apotheker doch recht merkwürdig.

Der G-BA hat heute auch eine Gegen-Pressererklärung zu einer der Apotheker herausgegeben, in der diese sich beklagen, das ganz würde sehr kurzfristig für sie kommen:
Substitutionsausschluss: Kritik der Apothekerschaft nicht nachvollziehbar (Pressemitteilung 16.12.2014)

Viele Grüße
Harald

Anonym
Gast

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